Gut zu wissen!

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Oktober - Was du jetzt beachten musst!

Wunderweib Redaktion

Achtung! Von Oktober an gelten in Deutschland wieder härtere Corona-Regeln.

Corona-Regeln ab Oktober: Was ist neu? (Themenbild) Foto: CentralITAlliance/iStock

Welche Corona-Regeln gelten jetzt ab Oktober? Müssen wir uns wieder testen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Wir haben die Antworten!

Auch interessant:

Beschlossene Sache: DAS sind die neuen Corona-Regeln ab Oktober

Um "besser auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet" zu sein, haben sich das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium auf ein Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober geeinigt - unabhängig von der Inzidenz.

Diese neuen Regeln gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023:

  • eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr - allerdings entscheidet jedes Bundesland selbst

  • FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen

  • FFP2-Maskenpflicht Krankenhäusern, Pflegeheimen, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Ausnahmen gelten für Patient*innen bzw. Altenheimbewohner*innen, Kinder unter sechs Jahren, Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

  • Zutritt zu

    Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur mit negativem Test. Mehrmalige Tests pro Woche für Beschäftigte

Corona-Regeln für Herbst: Über DIESE Maßnahmen entscheiden die Länder

Zudem gebe es optionale Schutzmaßnahmen, über die die Bundesländer selbst entscheiden können. Dazu zählen:

  • eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants

  • eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr

  • eine Testpflicht in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen und Kinderheimen

  • eine Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schüler*innen ab dem fünften Schuljahr - allerdings nur, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre

Sofern in einem Bundesland die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" gefährdet ist, können außerdem folgenden Corona-Regeln angeordnet werden:

  • die Anordnung des Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum

  • eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

  • verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für Innenräume

  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Wusstest du, dass der Pollenflug Einfluss auf die Corona-Infektionen haben kann? Mehr dazu im Video:

Video: Glutamat

*Affiliate-Link

Artikelbild und Social Media: CentralITAlliance/iStock (Themenbild)