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Aufgepasst! Darum kann eine "Zu verschenken"-Kiste richtig teuer werden

Wunderweib Redaktion

Ist das ein Geschenk oder kann das weg? Im Zweifelsfall kann eine "Zu verschenken"-Box richtig teuer werden!

Foto: IMAGO / Jürgen Ritter

Keine Frage, verschenken ist besser als wegwerfen. Aber Vorsicht! Wer Bücher, Kleidung, DVDs und Geschirr mittels "Zu verschenken"-Kiste loswerden will, muss unter Umständen mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

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Kaum schlendert man in einer Großstadt durch die Straßen, stolpert man über mindestens eine "Zu verschenken"-Kiste. Im Sinne der Nachhaltigkeit eigentlich eine gute Sache! Doch auch wenn hinter dieser Gratis-Box gute Absichten stecken, handelt es sich dabei laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) um eine Ordnungswidrigkeit.

"Bei der Entledigungsabsicht handelt es sich streng genommen um eine wilde Müllablagerung. Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder", so eine VKU-Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Bußgeld-Hammer! SO teuer kann eine "Zu verschenken"-Kiste werden

Wie hoch das Bußgeld für die "wilde Müllablagerung" am Ende des Tages ausfällt, hängt von der Art der Gegenstände ab, die sich in der "Zu verschenken"-Box befinden, "wie viele es sind und welcher Aufwand mit der Entsorgung verbunden ist":

  • befinden sich "mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke und Ähnliches)" in der "Zu verschenken"-Kiste, kann die Geldstrafe bis zu 200 Euro betragen

  • haben die Gegenstände scharfe Kanten, kann ein Bußgeld bis zu 300 Euro drohen

  • werden Flüssigkeiten verschenkt, kann die Geldstrafe bis zu 500 Euro betragen

  • bei Elektrogeräten kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen

Aber aufgepasst! Mit einfachen Tricks lässt sich ein solches Bußgeld vermeiden. Wie das? Ganz einfach! Indem für eine "Zu verschenken"-Kiste ein Antrag zur Sondernutzung des öffentlichen Bürgersteigs beim zuständigen Ordnungsamt gestellt wird.

Eine andere Option: Die Kiste möglichst dicht an der Hauswald abstellen, sodass Rettungswege, Durchgänge, Türen, der normale Verkehr, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen nicht blockiert bzw. beeinträchtigt werden. Sollten einige Gegenstände keine*n neue*n Besitzer*in gefunden haben, müssen diese spätestens nach 24 Stunden fachgerecht entsorgt werden. Ebenfalls ganz wichtig: Bloß keine jugendgefährdenden Sachen verschenken und unbedingt aufs Wetter achten! Droht Regen, solltet ihr den Schauer lieber abwarten, bevor ihr die "Zu verschenken"-Kiste nach draußen stellt. Habt ihr all diese Punkte erfüllt, kann es gut sein, dass das zuständige Ordnungsamt ein Auge zudrückt.

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Artikelbild und Social Media: IMAGO / Jürgen Ritter