Gut zu wissen!

Bis zu 100.000 Euro Strafe! Diese Gartenarbeiten sind verboten

Wunderweib Redaktion

Achtung! Für diese verbotenen Gartenarbeiten müssen Hobby-Gärtner*innen besonders tief in die Tasche greifen.

Foto: Guido Mieth/Getty Images (Symbolbild)

Keine Frage, ein eigener Garten ist schon was Schönes. Aber Vorsicht. Auch im hauseigenen Paradies darf man nicht tun und lassen, was man will ...

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Knallhartes Heckenschneideverbot! DIESE Strafen drohen bei Verstoß

So ist es in Deutschland laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 vom 1. März bis zum 30. September verboten, "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze […] abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Der Grund: In dieser Zeit nisten besonders viele Vögel in Sträuchern und Bäumen und ziehen ihre Kleinen auf.

Wer gegen das Heckenschneideverbot verstößt, muss sich auf ein saftiges Bußgeld gefasst machen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland und dem entsprechenden Rückschnitt der Hecke ab. So können laut "bussgeldkatalog.org" bei einem Rückschnitt von bis zu 10 Metern 50 bis 2.000 Euro fällig werden. Wer allerdings eine geschützte Hecke von über 100 Metern radikal stutzt, muss im Zweifelsfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Aber: "Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen" sind vom 1. März bis zum 30. September gestattet!

Bußgeld-Hammer! So teuer kann Rasenmähen werden

Ebenfalls verboten: Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen! Wer meint, er müsse Rasenmäher, Häcksler, Motorsäge oder Laubbläser an Sonn- und Feiertagen bzw. während der allgemeinen Ruhezeiten von 20 bis 7 Uhr oder in der Mittagszeit anschmeißen, kann wegen Lärmbelästigung ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Zudem droht ein Bußgeld, wenn:

  • Baumschnitt,

    Erdaushub,

    Grünschnitt,

    Laub,

    Tierkot,

    Erdaushub in der Natur entsorgt wird (Strafzahlung bis zu 2.500 Euro)

  • Gartenabfälle in der freien Natur verbrannt werden (Bußgeld von bis zu 150 Euro oder höher)

  • Bäume gefällt werden, in denen Vögel, Fledermäuse, Nager & Co. nisten bzw. Laub- und Nadelbäume, deren Stammumfang zwischen 60 und 80 Zentimetern misst

  • ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet wird (Bußgeld von bis zu 50.000 Euro)

  • eine bestimmte Menge an Unkrautvernichtern, Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird (Strafzahlung bis zu 50.000 Euro)

Im Video: Darf ich Gänseblümchen essen oder sind sie giftig? Das sind die Fakten!

Video: Glutamat

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Artikelbild und Social Media: Guido Mieth/Getty Images (Symbolbild)