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Der Ehevertrag - für welche Paare er sinnvoll ist

Ehevertrag - ja oder nein? Für welche Paare der Abschluss eines ein Ehevertrags vor der Hochzeit sinnvoll ist und die Kosten erläutert dieser Ratgeber.

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Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

So schön das Hochzeitsversprechen, mit dem Partner für den Rest seines Lebens zusammen zu bleiben, auch ist – das Leben spielt oftmals anders. Eine Scheidung kann mitunter hässlich werden, wenn im Vorfeld keine Vereinbarungen über die Aufteilung von Gütern und Vermögen getroffen wurden.

Eine Befragung der Innofact AG im Mai 2016 zeigt allerdings, dass nur jedes vierzehnte Paar einen Ehevertrag aufsetzt. Für wen dieser durchaus sinnvoll ist, erläutert folgender Ratgeber.

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Was beinhaltet der Ehevertrag?

Grundsätzlich kann ein Ehevertrag vor der Ehe, währenddessen oder erst anlässlich der Trennung abgeschlossen werden. In diesem legen die Partner ganz individuelle Regelungen zur Vermögensaufteilung, Altersversorgung sowie den Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung fest. Als unwirksam gilt der Kontrakt nur, wenn eine Partei zu stark benachteiligt wird.

Ohne Ehevertrag kommt es zunächst zur gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft. Dabei wird der Güterstand beider Partner verglichen. Derjenige, der während der Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen abführen. Nicht für jeden ist diese Regelung sinnvoll, weshalb in diesen Fällen abweichende Vereinbarungen getroffen werden sollten.

Beim gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich werden nur die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche berücksichtigt, nicht aber einmalige Kapitalzahlungen wie Lebensversicherungen. Entstehen dadurch Ungerechtigkeiten, kann ein Ehevertrag dies korrigieren.

Zudem können darin ein Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen bestimmt oder gar die Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch erweitert werden.

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Was kostet mich der Ehevertrag?

Für das Aufsetzen eines Ehevertrags ist ein Anwalt nötig. Außerdem werden die meisten Vereinbarungen nur dann wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden.

Die einfachen Gebühren für den Ehevertrag sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gestaffelt aufgeführt. Um die endgültige Summe festzulegen, wird der Geschäftswert des Ehevertrags zugrunde gelegt. Dieser setzt sich aus dem ermittelten Vermögen beider Ehegatten, dem sogenannten Reinvermögen, zusammen.

Verfügt das Ehepaar demnach über ein Reinvermögen von 80.000 Euro, beträgt zunächst die einfache Gebühr nach Anlage 2 GNotKG auf 219 Euro. Der Notar stellt jedoch für die Beratung und Beurkundung eine doppelte Gebühr in Rechnung, in diesem Beispiel also 438 Euro. Zu diesem Wert kommen Auslagen sowie die Mehrwertsteuer hinzu, sodass sich die Kosten hierbei auf etwa 530 Euro belaufen würden.

Daraus folgt, dass die zu zahlenden Gebühren umso höher ausfallen, je größer das Vermögen der Partner ist. Daher ist es sinnvoll, den Ehevertrag möglichst früh abzuschließen, denn in der Regel verfügen junge Paare über deutlich weniger Vermögen als nach mehreren Ehejahren.

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Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

  • Grundsätzlich sollte ein Ehevertrag in Betracht gezogen werden, wenn große Vermögensunterschiede zwischen den Partnern bestehen. Für einige Personen ist solch ein Kontrakt jedoch immer ratsam. So riskieren Selbstständige im Fall einer Scheidung den Fortbestand ihres Unternehmens, wenn sie beim Zugewinnausgleich die Hälfte des Firmenwertes an den Partner abtreten müssen. Diese Summe lässt sich nämlich häufig nur durch einen Verkauf aufbringen.
  • Wer das Familienerbe, zum Beispiel Immobilien oder Wertsteigerungen von Aktienpaketen, schützen möchte, sollte ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung treffen.
  • Des Weiteren ist der Ehevertrag stets bei internationalen Ehen sinnvoll, um eindeutig festzulegen, nach dem Recht welchen Landes die Scheidung durchgeführt wird.
  • Ist der Partner aus der Zeit vor der Hochzeit und der Trennung noch hoch verschuldet, kann das spätere Zugewinnvermögen des anderen gemindert werden – vor allem, wenn dem Verschuldeten eigene Vermögenswerte zur Tilgung überlassen wurden. Um sich dahingehend abzusichern, ist eine individuelle Regelung, etwa durch einen Darlehensvertrag, empfehlenswert.

Da auch Änderungen der Rechtslage in Bezug auf den Ehevertrag möglich sind, ist zudem eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Gegebenheiten sowie der bestehenden Wirksamkeit der damals getroffenen Vereinbarungen sinnvoll. Ein geschlossener Ehevertrag kann nachträglich jederzeit angepasst werden.

Autorin:Laura Gosemann

Weitere Informationen zum Ehevertrag findest du unter www.scheidungsrecht.org/ehevertrag/.

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