Christina Block: Klara schreibt emotionalen Brief, Theo stellt sich quer
Im Prozess um Christina Block sorgt eine überraschende Wendung für Gesprächsstoff: Sohn Theo verweigert die Aussage, während Tochter Klara offenbar selbst das Wort ergreifen will!
Im Hamburger Landgericht spielt sich derzeit ein Familiendrama ab, das kaum fassbar wirkt: Christina Block (52), Tochter des bekannten „Block House“-Gründers Eugen Block, steht wegen des Verdachts vor Gericht, die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Was in der Silvesternacht 2023/24 geschah, beschäftigt nicht nur die Justiz – sondern bewegt auch viele Menschen, die das Schicksal der Familie verfolgen.
Theo schweigt – aus gutem Grund
Eigentlich hätte der elfjährige Sohn Theodor als einer der wichtigsten Zeugen vor Gericht aussagen sollen. Doch nun macht der Junge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger ersten Grades Gebrauch. Damit muss er nicht gegen seine Mutter aussagen.
Das Landgericht Hamburg bestätigte am Montag, dass Theo „abgeladen“ wurde, also nicht mehr als Zeuge geladen ist. Damit bleibt eine zentrale Stimme in diesem Verfahren stumm. Ob der Junge aus eigenem Wunsch schweigt oder auf Rat seiner Betreuer hin, ist nicht bekannt. Sicher ist nur: Diese Entscheidung verändert den Verlauf des Prozesses erheblich.
Klara will sprechen – und zeigt Haltung
Ganz anders reagiert seine ältere Schwester Klara (15). Sie soll weiterhin als Zeugin auftreten, auch wenn ihr Termin vom ursprünglichen Datum auf Mitte Dezember verschoben wurde. Laut Gericht ist unklar, wann und unter welchen Umständen sie aussagen wird – möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um sie zu schützen.
Nach Informationen aus dem Umfeld des Vaters soll Klara in einem emotionalen Brief geschildert haben, wie sie die Nacht der Entführung erlebte. Sie habe darin deutlich gemacht, wie sehr sie die Geschehnisse belasten..
Gericht stoppt Nebenklage der Kinder
Zu Beginn des Prozesses im Juli war geplant, dass sowohl Theo als auch Klara als Nebenkläger auftreten – also aktiv am Verfahren teilnehmen und über eigene Anwälte vertreten werden sollten. Doch das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, diese Zulassung wieder aufzuheben. Eine solche Beteiligung sei rechtlich nicht zulässig, erklärte das Gericht in einem Eilverfahren.
Damit bleiben beide Kinder – obwohl sie im Zentrum der mutmaßlichen Tat stehen – juristisch außen vor. Nur ihr Vater darf weiterhin als Nebenkläger auftreten.
Eugen Block beruft sich auf Auskunftsverweigerungsrecht
Ihr Vater, der Unternehmer Eugen Block, will indes ebenfalls nicht aussagen – genauso wie der frühere BND-Präsident August Hanning, der im Verwaltungsrat einer Sicherheitsfirma sitzt, die angeblich ein Konzept für die Entführung erstellt haben soll. Beide berufen sich auf ihr Aussage- oder Auskunftsverweigerungsrecht.
Damit reiht sich in diesen Prozess eine Kette von Schweigen ein und das, obwohl die Fragen lauter werden: Wer wusste wirklich Bescheid? Und: Wie viel Wahrheit wird am Ende überhaupt ans Licht kommen?







