"Gesetzlich verordnetes Frieren": Werden wir im Winter zum Energiesparen gezwungen?
Keine Frage, wenn's draußen kalt wird, drehen wir die Heizung hoch. Doch was tun, wenn das Gas langsam, aber sicher knapp wird?
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Angesichts der gesenkten Gasliefermengen und der steigenden Gaspreise stellt sich eine Frage: Sollte die Mindesttemperatur in Wohnungen im Herbst und Winter herabgesetzt werden?
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Keine Frage, die Lage in Deutschland ist ernst. Schon jetzt haben sich die Gaspreise für private Haushalte zum Teil vervielfacht und Mieter*innen wurden von hohen Nachzahlungen bitterböse überrascht. Ein Ende? Das ist längst nicht in Sicht. Stattdessen erwarten Expert*innen weiter steigende Gaspreise und vor allem sich leerende Speicher. Aus diesem Grund sei es wichtiger denn je, Energie zu sparen.
"Wenn die Speichermengen nicht zunehmen, dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen", so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne, 52) in den ARD-"Tagesthemen". Auf die Frage, ob im Falle eines Gasmangels die vorgeschriebene Mindesttemperatur in Mietwohnungen abgesenkt werde, sagte er, dass sich die Regierung damit noch nicht intensiv genug befasst habe.
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebund, hingegen will den Druck auf private Haushalte erhöhen. Seine Forderung: Die Mindesttemperatur in Wohnungen vorübergehen zu senken. "Auch eine Wohnung mit 18 oder 19 Grad kann noch gut bewohnt werden und dieses vergleichsweise kleine Opfer sollten alle mittragen können", so Landsberg gegenüber der "Rheinischen Post".
Auch Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, fordert in Falle einer Mangelsituation, den Rechtsrahmen so anzupassen, "dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden."
"Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig": Vorstoß stößt auf Widerstand in der Bundesregierung
In der Bundesregierung stößt der Vorstoß auf wenig Begeisterung "Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig", so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Vermieter*innen in Deutschland seien per Rechtsprechung dazu verpflichtet, dass Mieter*innen ihre Wohnungen während der Heizungsperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April auf mindestens 20 Grad heizen können und das solle auch so bleiben. Denn: Alles darunter könne die Gesundheit gefährden.
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Artikelbild und Social Media: Hugo Goudswaard/Getty Images