Shein-Sperre: Verkauf von Kinder-Sexpuppen hat Konsequenzen – auch in Deutschland
Die Plattform Shein steht in Frankreich vor einer temporären Sperre wegen des Verkaufs von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Was bedeutet das für den deutschen Markt und die Kund*innen, die bereits reagieren?
Eine heftige Debatte um moralische, rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen beschäftigt aktuell die Online-Handelswelt und somit auch all jene, die ihre Mode gerne im Netz bestellen: Der chinesische Mode-Riese Shein ist erneut unter Druck geraten, nachdem in Frankreich bekannt wurde, dass auf seiner Plattform Sexpuppen angeboten wurden, die in ihrem Erscheinungsbild stark Kindern im Grundschulalter ähneln.
Die französische Regierung hat ein Verfahren zur vorläufigen Sperrung von Shein eingeleitet. Gleichzeitig zeigt sich bereits in Deutschland Nutzer- und Kommentarkritik.
Shein-Skandal in Frankreich – Verkaufsangebot, Reaktion, Strafverfahren
Laut mehreren Medienberichten, unter anderem auf „Tagesschau.de“, war eine etwa 80 Zentimeter große Sexpuppe, dargestellt als „Spielzeug für die männliche Masturbation“, Stein des Anstoßes. Sie wurde bei Shein offenbar als „Mädchen im Grundschulalter“ angeboten.
Die französische Regierung teilte mit, dass ein Verfahren gegen Shein eingeleitet sei und die Plattform so lange gesperrt bleiben solle, bis das Unternehmen nachweislich französisches Recht befolge.
Der Zeitpunkt fiel mit der Eröffnung der ersten physischen Filiale von Shein im Pariser Kaufhaus BHV Marais zusammen – was die Proteste und die Aufmerksamkeit noch verstärkte.
Shein reagierte mit der Mitteilung, sämtliche Sexpuppen mit kindlichem Aussehen aus dem Angebot genommen und die Kategorie „Produkte für Erwachsene“ vorläufig überprüft zu haben.
Deutsche Rechtslage und Konsequenzen
In Deutschland ist Shein nach wie vor online, doch auch hier breitet sich Empörung aus. Hierzulande gilt seit dem 1. Juli 2021 der neue Straftatbestand des § 184 l StGB: „Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“.
Daraus geht hervor: Wer eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteils eines Kindes herstellt, anbietet, bewirbt oder in Verkehr bringt, macht sich ggf. strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (§ 184 l Abs. 1)
Wer eine solche Puppe erwirbt oder besitzt, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 184 l Abs. 2)
Rechtsanwält:innen weisen darauf hin, dass bereits der Verkauf oder die Bewerbung solcher Puppen strafrechtlich relevant sein kann – unabhängig davon, ob es zu einem konkreten Missbrauch gekommen ist.
Reaktionen deutscher Shein-Kund*innen und Social-Media-Aufrufe
Auch in Deutschland schlägt der Skandal bereits Wellen: Auf Instagram‐Kommentaren unter Kleidungs-Fotos auf dem offiziellen Account von Shein wird kritisch reagiert. „Hat Shein nicht Kinder-Sexpuppen verkauft?“, schreibt jemand unter einen Beitrag, der eine erwachsene Frau zeigt, die Kleidung präsentiert. „Ist das ekelhaft …“, wettert ein anderer. „Man dachte, sie können nicht tiefer sinken und dann schaffen sie es doch noch.“
Unter einem Video, auf dem ein Model Kleidung von Shein präsentiert, fragt eine Userin auf Englisch: „Does she know you make sex dolls of kids?“ („Weiß sie, dass ihr Sexpuppen für Kinder macht?“).
Diese Reaktionen zeigen: Der Imageschaden ist schon jetzt messbar – bevor regulatorische Maßnahmen greifen. Für Marken bedeutet das: Vertrauensverlust, öffentliche Empörung und potenziell sinkende Umsätze.
Der Skandal um Shein und den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zeigt exemplarisch, wie moralische Grenzen, regulatorische Vorgaben und Verbraucher*innen-Werte zusammenwirken. Für Deutschland gilt: Das Gesetz steht, die Reaktionen sind da und die Konsequenzen könnten folgen – wirtschaftlich, juristisch und gesellschaftlich.







