Arbeitsrecht

Arzttermin während der Arbeitszeit: Was darf ich?

Wenn ich mich krank fühle, gehe ich zum Arzt – auch während meiner Arbeitszeit. Aber was ist, wenn ich einen Vorsorge- oder Behandlungstermin bei Frauen-, Zahn-, Hautarzt und Co. habe? Darf ich so einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen?

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Arzttermine sind – vor allem für gesetzlich Versicherte – eine ganz schöne Herausforderung. Oft sind vor allem bei Fachärzten wie Frauen- oder Zahnärzten monatelang keine Termine frei. Ergattert man doch einen in nicht allzu ferner Zukunft, liegt der oft vollkommen unpassend: mitten in der Zeit, in der man eigentlich bei der Arbeit sein müsste. Was nun? Vor allem Termine für Vorsorgeuntersuchungen oder vorbeugende Behandlungen sind ja sehr wichtig, dafür sollte ich doch auch während meiner Arbeitszeit zum Arzt gehen dürfen – oder nicht?

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Arztbesuche während der Arbeitszeit sind grundsätzlich erlaubt, aber…

Ob Arztbesuche in der Arbeitszeit erlaubt sind oder nicht, hängt in erster Linie von der Dringlichkeit des Arztbesuchs ab. Letztendlich ist es also von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen darf natürlich immer umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Wichtig ist hierbei nur, dass dann auch ein Attest beim Arbeitgeber eingereicht wird.

Bei Arztterminen, die wichtig sind, obwohl ich nicht akut krank bin, gilt: Ich muss versuchen, einen Termin zu bekommen, der außerhalb meiner Arbeitszeit liegt. Ist das zum Beispiel aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis absolut nicht möglich, habe ich Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit, aber: Dieser Anspruch hängt wiederum stark von der Dringlichkeit des Arztbesuchs ab. Und auch dann bin ich verpflichtet, den frühest- oder spätestmöglichen Termin am Tag zu wählen, damit nicht auch noch die Wegzeiten zulasten meines Arbeitgebers fallen.

Vorsorgeuntersuchungen gelten beispielsweise nicht als dringlich, obwohl sie natürlich ratsam sind. Hierfür muss also ein Termin außerhalb der Arbeitszeit gefunden oder ein Tag Urlaub genommen werden. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise aufgrund einer vorigen oder chronischen Erkrankung Blut abgenommen werden muss - in diesem Fall ist die Dringlichkeit sowie eine zeitliche Gebundenheit gegeben, da Blut in den meisten Fällen nur früh morgens abgenommen wird.

Teilzeitkräfte sind wie Schwangere Sonderfälle: Erstere sollten wegen der geringeren Arbeitszeit grundsätzlich die Möglichkeit haben, einen Arzttermin außerhalb ihrer Arbeitszeiten wahrzunehmen, während Letztere für Schwangerschaftsuntersuchungen im Allgemeinen bei vollem Lohn von der Arbeit freizustellen sind.

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Im Zweifelsfall

Im Zweifelsfall sollte man erst einmal mit seinem Chef oder Vorgesetzten sprechen, vielleicht hat er Verständnis und der Arztbesuch ist ohne Probleme möglich. Ist das nicht der Fall, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Zeit des Arztbesuchs vor- beziehungsweise nachgearbeitet oder für den Termin ein Tag freigenommen wird. Denn am Ende ist es so: Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Lohnfortzahlung hat man nur, wenn man akut krank ist oder in Ausnahmefällen, in denen der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann und dringend notwendig ist.

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