Diese Medikamente kannst du von der Steuer absetzen
Wer seine Kassenbons vom Apothekeneinkauf aufbewahrt, kann die Medizin von der Steuer absetzen - vorausgesetzt, ein Arzt hat sie verschrieben.
Wer seine Steuererklärung geschickt macht, kann am Ende des Jahres noch ein ordentliches Sümmchen vom Staat zurück erhalten. Was kaum einer weiß: Auch Medikamente lassen sich von der Steuer absetzen.
"Notwendige" Medikamente können steuerlich abgesetzt werden
Wichtig dabei ist, dass man neben dem Kassenbeleg auch nachweisen kann, dass die Arzneimittel alternativlos waren. "Der Fiskus berücksichtigt nur Aufwendungen, die medizinisch notwendig sind", sagt etwa Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dazu gehören vor allem jene Medikamente, die verschreibungspflichtig sind.
Legt man einen Kassenbon vor, bei dem neben dem steuerlich absetzbaren Medikament auch andere Produkte - wie etwa Tees, Husten-Bonbons oder Schmerztabletten - aufgelistet sind, wirkt sich das nicht steuermindernd aus.
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Wer chronisch krank ist und regelmäßig in seiner Apotheke als Stammkunde die gleichen Medikamente bezieht, kann dort via Kundennummer am Jahresende eine Gesamtaufstellung seiner Ausgaben erfragen. Allerdings bieten diesen Service (noch) nicht alle Apotheken an.
Kann man Brillen und Zahnersatz von der Steuer absetzen?
Übrigens: Auch die Kosten für Brillen (oder Kontaktlinsen), Zahnersatz (und Zahnspangen), Physiotherapie (und Krankengymnastik) und Akupunktur können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Sie gelten laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 75/14) als "außergewöhnliche Belastungen".
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(ww7)