Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Oktober - Was du jetzt beachten musst!
Achtung! Von Oktober an gelten in Deutschland wieder härtere Corona-Regeln.
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Welche Corona-Regeln gelten jetzt ab Oktober? Müssen wir uns wieder testen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Wir haben die Antworten!
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Beschlossene Sache: DAS sind die neuen Corona-Regeln ab Oktober
Um "besser auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet" zu sein, haben sich das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium auf ein Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober geeinigt - unabhängig von der Inzidenz.
Diese neuen Regeln gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023:
eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr - allerdings entscheidet jedes Bundesland selbst
FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen
FFP2-Maskenpflicht Krankenhäusern, Pflegeheimen, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Ausnahmen gelten für Patient*innen bzw. Altenheimbewohner*innen, Kinder unter sechs Jahren, Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Zutritt zu
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur mit negativem Test. Mehrmalige Tests pro Woche für Beschäftigte
Corona-Regeln für Herbst: Über DIESE Maßnahmen entscheiden die Länder
Zudem gebe es optionale Schutzmaßnahmen, über die die Bundesländer selbst entscheiden können. Dazu zählen:
eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants
eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
eine Testpflicht in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen und Kinderheimen
eine Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schüler*innen ab dem fünften Schuljahr - allerdings nur, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre
Sofern in einem Bundesland die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" gefährdet ist, können außerdem folgenden Corona-Regeln angeordnet werden:
die Anordnung des Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für Innenräume
Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Wusstest du, dass der Pollenflug Einfluss auf die Corona-Infektionen haben kann? Mehr dazu im Video:
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Artikelbild und Social Media: CentralITAlliance/iStock (Themenbild)