Mütter & Väter

Elternzeit: Beginn, Verlängerung und Kündigungsschutz

Wann beginnt die Elternzeit für Mütter und Väter, gilt ein besonderer Kündigungsschutz und kann sie verlängert werden? Wir haben die Antworten auf diese und noch mehr Fragen.

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Für viele Mütter ist die Elternzeit eine Selbstverständlichkeit und das auch zurecht! Aber auch immer mehr Väter beantragen Elternzeit, um mehrere Wochen oder Monate mit der Familie verbringen zu können. Doch wann beginnt die Elternzeit für Mütter und für Väter? Kann eine Verlängerung der Elternzeit beantragt werden? Gibt es bezüglich der Elternzeit mit Zwillingen Unterschiede? Diese und mehr Fragen klären wir für dich.

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Wann beginnt die Elternzeit?

Die Elternzeit beginnt ab dem Tag, für den du sie beantragt hast. Für Mütter kann dies frühstens am Tag nach Ende des Mutterschutzes der Fall sein. Väter können ab dem Tag der Geburt Elternzeit nehmen.

Die Elternzeit nehme ich mir!

Wie lange können Mütter & Väter Elternzeit nehmen?

Für jedes Kind können insgesamt drei Jahre Elternzeit beantragt bzw. genommen werden, und zwar pro Elternteil. Dabei müssen die drei Jahre nicht am Stück genommen werden, sondern können verteilt werden.

Da es sich bei der Elternzeit um eine unentgeltliche Auszeit handelt, sollte unbedingt Elterngeld beantragt werden. Zudem solltet ihr nachrechnen, ob ihr euch eine gemeinsame Auszeit leisten könnt oder lieber getrennt voneinander in Elternzeit geht. Was ihr ungefähr an Elterngeld bekommen würdet, könnt ihr euch mit einem Elterngeldrechner ausrechnen lassen.

Elternzeit mit Zwillingen: Gibt es Besonderheiten?

Du bekommst Zwillinge oder sogar Drillinge? Dann endet die Elternzeit nicht nach spätestens drei Jahren. Denn auch hier gilt: Jedem Elternteil stehen drei Jahre pro Kind zu. Das heißt bei Zwillingen sechs Jahre und für jeden weiteren Mehrling noch weitere drei Jahre.

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Verlängerung der Elternzeit: Ist das überhaupt möglich?

Du hast lediglich einen Antrag auf ein Jahr Elternzeit gestellt, möchtest aber, aus welchem Grund auch immer, gerne noch ein paar Monate dranhängen? Das ist durchaus möglich, wenn dein Arbeitgeber mitspielt. Reiche rechtzeitig einen Antrag ein und bitte um eine Verlängerung der Elternzeit. Allerdings steht es deinem Arbeitgeber zu, diesen abzulehnen, schließlich hat auch er geplant.

Gleiches gilt, wenn du die Elternzeit abkürzen möchtest.

Wie kann ich Elternzeit aufteilen?

Gilt ein besonderer Kündigungsschutz in der Elternzeit?

Es nehmen immer noch relativ wenig Väter die Elternzeit in Anspruch, wenn sie Elternzeit verlangen.

Dieser Kündigungsschutz gilt nicht nur während der Elternzeit, sondern auch schon, wenn ein Mitarbeiter die Elternzeit verlangt, aber spätestens acht Wochen vor Beginn der Auszeit. Wird die Elternzeit hingegen nach dem dritten Lebensjahr des Kindes beantragt, gilt der Kündigungsschutz frühstens zwei Wochen vor Antritt der Elternzeit.

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Elternzeit & arbeiten: Kannst du beides haben?

Du oder dein Mann möchte/st oder muss/t nach der Geburt deines Kindes arbeiten, aber auch nicht darauf verzichten, bei eurem Kind zu bleiben? Auch in der Elternzeit kann gearbeitet werden. Bis zu 30 Stunden in der Woche sind dabei drin. Wobei es schlussendlich nicht auf den Wochenschnitt, sondern auf die Gesamtstunden im Monat ankommt.

Bei Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern hast du auch einen Teilzeitanspruch. Dabei gilt: Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit bei deinem Arbeitgeber, darfst du nicht schlechter gestellt werden. Mit Ablauf der Elternzeit läuft alles wieder wie vorher und deine Arbeitsstunden werden automatisch wieder hochgesetzt.

Ist es nicht möglich, bei deinem aktuellen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten, kannst du mit seinem schriftlichen Einverständnis auch während deiner Elternzeit selbstständig oder bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.

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