Hartz IV-Empfänger verprasst Erbe - und muss Leistungen zurückzahlen
Ein Mann aus Emden bezog Hartz IV - verprasst aber innerhalb dieser Zeit in 24 Monaten ein Erbe über 200.000 Euro. Ein Gericht entschied nun, dass er die erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss.
In zwei Jahren hat ein 51-Jährige eine Erbschaft von 200.000 Euro ausgegeben - ein Teil davon hatte er in Kneipen gelassen. In dieser Zeit bezog der Emder jedoch Hartz IV. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied jetzt, dass der Mann die in der Zeit erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss. Das Gericht bezeichnete das Verhalten des Mannes als "grob fahrlässig" und zudem sei es "in hohem Maße zu missbilligen".
Der Hartz IV-Empfänger hatte zuvor vor dem Sozialgericht Aurich gegen Rückforderungen des JobCenters geklagt. Der Emder hatte von seinem verstorbenen Onkel 2011 Immobilien im Wert von 120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen in Höhe von 80.000 Euro geerbt. Der Emder informierte das JobCenter darüber, bezog schon Hartz IV. Zwei Jahre später beantragte der in Ostfriesland lebende Mann erneut Arbeitslosengeld II - und gab an, einkommens- und vermögenslos zu sein.
Emder hätte sieben Jahre von dem Erbe leben können
Daraufhin forderte das JobCenter die bis dahin gezahlten Leistungen zurück. Der Mann habe durch die Verschwendung seines Erbes seine Hilfsbedürftigkeit selbst herbeigeführt. Der Emder begründete sein Handeln mit einer Alkoholabhängigkeit. Er habe „von morgens bis abends“ in Kneipen gesessen. Außerdem habe er 60.000 Euro verschenkt, um bei anderen Menschen Eindruck zu hinterlassen. Das habe er einem Psychiater anvertraut.
Das Landessozialgericht wies die Begründung des Mannes zurück, denn er habe trotz des Alkoholkonsums eine Eigentumswohnung gekauft und Schulden getilgt. Außerdem hätte der Hartz IV-Empfänger nach Berechnungen des Gerichts sieben Jahre und sieben Monate sehr gut von dem Erbe leben können.
Nun muss der 51-Jährige, der noch Hartz IV bezieht, laut Informationen des NDR die Rückzahlungen an das JobCenter tätigen, die mit seinen aktuellen Leistungen um 30 Prozent verrechnet werden. Es sei denn, er leitet gerichtliche Schritte gegen das Urteil ein. Dafür bleiben ihm jedoch nur noch wenige Tage.
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