Im Restaurant: Diese 5 Rechte als Gast solltest du kennen!
Seniorenteller für alle? Essen umtauschen wenn's nicht schmeckt? Worauf Gäste Anspruch haben und worauf nicht.
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Erfahre bei uns 5 Rechte, die du als Gast im Restaurant hast. - und worauf du keinen Anspruch hast.
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1. Geschmackssache
Nur weil ein Gericht den persönlichen Geschmack nicht trifft, es noch kein Grund zur Beanstandung. Ist die Speise aber z.B. versalzen oder ist die Zubereitung nicht richtig (Nudeln noch roh, das Steak nicht durch), kann sie reklamiert werden.
2. Reservierung
Besser absagen, wenn du verhindert bist! Denn der Wirt kann Schadensersatz verlangen – muss allerdings beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.
3. Unverbindliche Speisekarte
Ankündigungen auf Speisekarten sind keine verpflichtenden Angebote. Ist das auf der Karte angepriesene Gericht ausverkauft, musst du das akzeptieren. Das Zauberwort ist oftmals Kulanz. So liegt es beispielsweise im Ermessen des Gastwirts, ob er Seniorenteller auch an Nicht-Senioren serviert.
4. Wartezeiten
Bitte nicht einfach gehen, wenn die Rechnung nicht kommt! Reagiert der Kellner trotz mehrmaliger Bitte nicht, zahle am besten an der Theke. Wer das Lokal verlässt, ohne zumindest seine Kontaktdaten zu hinterlassen, prellt die Zeche. Kommt im Vorfeld das Essen aber erst nach mehr als 1,5 Stunden, kannst du die Rechnung um 30 Prozent kürzen.
5. Jacke weg
Für einen gestohlenen Mantel haftet der Wirt nicht, wenn der Gast die Garderobe von seinem Tisch aus sehen konnte. Ist ihm das nicht möglich und wurde die Kleidung z.B. von einem Kellner entgegengenommen, muss der Wirt zahlen.
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Artikelbild und Social Media: JackF/iStock
Text: Redaktion CLOSER