Schluss mit Diskriminierung

Mann oder Frau? Der Deutschen Bahn droht 250.000 € Strafe!

Lässt die Deutsche Bahn nichtbinäre Menschen künftig weiterhin bei ihrer Anrede zwischen Mann und Frau entscheiden, droht eine saftige Geldstrafe!

Mann oder Frau? Der Deutschen Bahn droht 250.000 € Strafe!
Die Deutsche Bahn schmückt sich mit der Regenbogenflagge, diskriminiert jedoch täglich Nichtbinäre! Foto: IMAGO / Ralph Peters
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Dieses Urteil setzt ein Zeichen: Am Dienstag bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, den Unterlassungsanspruch, an die Deutsche Bahn, welchen das Frankfurter Landgericht bereits im August vergangenen Jahres stellte. Die Deutsche Bahn darf nichtbinäre Personen beim Ausfüllen von Formularen nicht dazu zwingen bei der Anrede zwischen Mann und Frau zu entscheiden.

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Urteil des Gerichts ist gefällt: Verhalten der Bahn ist diskrimierend

Robin Nobicht ist nicht-binär und klagte gegen die Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, nachdem der Versuch die Anrede in den hinterlegten Bahncard-Daten zu ändern vergebens war. Seit Oktober 2019 lautet der Geschlechtseintrag in Nobichts Geburtsurkunde "ohne Angabe". Die Deutsche Bahn stellt nichtbinäre Personen jedoch weiterhin vor die zwingende Wahl zwischen Mann und Frau. Auch beim Kauf von Online-Tickets haben nichtbinäre Menschen bei der Anrede nur zwei Möglichkeiten zur Auswahl.

Da dies nichtbinäre Menschen diskriminiere, verklagte Robin Nobicht die Deutsche Bahn. Während das Landgericht die geforderte Entschädigung ablehnte, bestätigte sie den gestellten Unterlassungsanspruch, da eine zwingende Auswahl der Anrede als Herr und Frau eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetze darstelle.

Bahn muss Handeln, sonst drohen Stafen in Höhe von 250.000€

Die Bahn ging gegen dieses Urteil in Berufung. Da diese jedoch zu spät eingereicht wurde, wies das Oberlandesgericht diese zurück. Ein halbes Jahr räumte das Gericht der Bahn ein, um ihre Formulare zu ändern, um nichtbinäre Menschen nicht mehr vor die Wahl zwischen Mann und Frau stellen zu müssen.

Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen der Bahn saftige Geldstrafen. Pro verkauftem Online-Ticket können Strafzahlungen bis zu 250.000€ anfallen.

Dieses Urteil ist wegweisend. Robin Nobichts Rechtsanwältin Friederike Boll sagte nach dem gefällten Urteil: "Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen."

Das hoffen wir auch!

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Artikelbild und Social Media: IMAGO / Ralph Peters