Rezeptpflicht: Wann sind Medikamente verschreibungspflichtig?
Wann sind Medikamente verschreibungspflichtig? Für einige Arzneien brauchen wir ein Rezept. Grund dafür sind häufig Nebenwirkungen oder Missbrauchsgefahr, also der Schutz des Patienten.
In der Regel unterscheidet man zwischen drei Arten von Medikamenten: Die frei verkäuflichen - die es z.B. auch in Drogeriemärkten gibt -, die apothekenpflichtigen sowie die rezeptpflichtigen Arzneien. Geregelt ist die Verordnung im Arzneimittelgesetz (§48).
Im Grunde steht immer die sichere Anwendung der Arznei im Vordergrund. In Deutschland empfiehlt der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht (vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)- bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern, Forschern, Heilpraktikern und Pharmazeuten - bei jedem Medikament, ob es frei verkäuflich, apotheken- oder verschreibungspflichtig sein soll. Dieser Ausschuss gibt seine Empfehlung dann an das Bundesgesundheitsministerium ab, welches sie dann umsetzen kann.
Zum Vergleich: In den Niederlanden herrschen andere Gesetze und Vorschriften. So kann man dort einige Schmerzmittel sogar im Supermarkt erwerben (häufig an der Kasse).
Frei verkäufliche Medikamente
Frei verkäufliche Arzneien, die man etwa in Drogerien oder Supermärkten kaufen kann, gelten als "nicht dazu geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu heilen". Dazu gehören:
- Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Brausetabletten, Dragees, Kapseln, Vitaminsäfte etc.)
- Tees
- Kiesel- oder Heilerde
- Schmerz- und Wärmepflaster (z.B. Thermacare), Kalt-/Warmkompressen
- einige Gels und Salben (etwa Bepanthen)
- Insektenschutzmittel (Sprays, Salben etc.)
- Erkältungsbäder
- einige Nasensprays und Augentropfen
- einige Hustensäfte (z.B. Klosterfrau-Produkte)
- einige - niedrig dosierte - Halstabletten (z.B. Anginosan)
- Mittel gegen leichte Beschwerden wie Lippenherpes, Hühneraugen, Laktoseintoleranz, Blasen, Schlafstörungen etc.)
Übrigens: Frei verkäufliche Arzneien werden oft von mehreren Firmen hergestellt und zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Ein Preisvergleich lohnt sich hier definitiv!
Apothekenpflichtige Medikamente
Wenn die Beratung in der Apotheke ausreicht, um den Patienten über die Wirkung und Nebenwirkung eines Medikaments aufzuklären, fällt die Rezeptpflicht häufig weg.
Zudem dürfen jene Arzneien nur "ein vertretbares oder bekanntes Ausmaß" an Nebenwirkungen enthalten, wie das Gesundheitsministerium vorschreibt. Dazu gehören viele Schmerz- und Erkältungsmittel, etwa Wick, Aspirin, Ibuprofen, Paracetamol, Voltaren, Dolormin oder Dobendan.
Für apothekenpflichtige Medikamente benötigt man kein Rezept.
Auch für apothekenpflichtige Arzneien gilt: Es gibt mehrere Hersteller und unterschiedliche Preise. Denn häufig bestimmt jede Apotheke selbst den Abgabepreis des Produkts.
Verschreibungspflichtige Medikamente
Bedarf ein Medikament "ärztlicher Überwachung", wird es als verschreibungspflichtig eingestuft. Sie sind gleichzeitig apothekenpflichtig. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Medikament der Rezeptpflicht unterliegen kann:
- Kommt ein Wirkstoff neu auf den Markt, bekommt man das Medikament zunächst nur auf Rezept. Denn bei neuen Arzneimitteln sind häufig noch nicht alle Nebenwirkungen bekannt.
- Medikamente, die häufig von Menschen missbräuchlich angewendet wurden, etwa Betäubungsmittel (z.B. Opiate).
- Bestimmte Wirkstoffe sind dagegen generell verschreibungspflichtig, wie etwa Acetylcytein oder Co-trimoxazol. Häufig sind diese Wirkstoffe enthalten in Antibiotika, Antidiabetika oder Krebstherapeutika). Bei ihnen sind die Nebenwirkungen zwar bekannt, allerdings können sie in höheren Dosen die Gesundheit oder gar das Leben der Konsumenten gefährden.
- Die Menge des Wirkstoffs in einer Verpackung bzw. einer Dosis. Bei Paracetamol handelt es sich beispielsweise um so einen Grenzfall zwischen apotheken- und rezeptpflichtig: Ohne Rezept bekommt ein Kunde z.B. die 500 mg-Tabletten (50 Stück pro Packung). 1000 mg sollen dagegen nur auf Rezept zu kaufen sein. Der Grund: zu viel des Wirkstoffes führt zu Magenbluten, Nierenschäden und / oder allergischen Reaktionen.
In Deutschland werden verschreibungspflichtige Medikamente (auch "Rx-Präparate" genannt) als solche auch auf der Verpackung gekennzeichnet. Ein Rezept kann nur ein einziges Mal eingelöst werden.
Preislich sind sogenannte Generika oft günstiger als das Originalprodukt. Generika sind die Kopie-Variante des Original-Medikaments ("Orginator"). Sie sind deshalb günstiger, weil der Hersteller keine Forschungskosten trägt (Unterschied zwischen Generikum und Orginator: Das Generikum enthält u.U. andere Hilfsstoffe).
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