Polizei warnt: Pilze sammeln kann teuer werden
Pilze, Kräuter, Kastanien oder Brennholz sammeln. Der Wald bietet gerade im Spätsommer und Herbst so viel Nützliches. Doch darf ich die leckeren Pilze oder das sonst so teure Brennholz einfach mitnehmen? Oder könnte das Ganze teuer enden? Selbst die Polizei-Gewerkschaft warnt vor Verstößen, eine Warnung, die zwei Pilzesammler aus Ibach offenbar nicht bekannt war.
Zwei begeisterte Pilzsammler aus Baden-Württemberg mussten ein Bußgeld von 1.700 € zahlen und das alles nur, weil sie zu viele Pilze sammelten. Beim Beladen ihres Kofferraums mit der Beute von rund 19 Kilogramm, wurden sie von einem Zeugen beobachtet, dem die doch recht große Menge Pilze auffiel und daraufhin die Polizei rief. Diese stellte einen Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz fest.
Nun gut, jetzt könnte man meinen, 19 Kilogramm Pilze sammeln machen auch die Wenigsten. Aber was darf ich im Wald sammeln und was nicht? Gibt es Höchstmengen oder ist der Wald ein Selbstbedienungsladen? Fragen über Fragen, die auch die Gewerkschaft der Polizei beschäftigen, die Hinweise zum richtigen Verhalten im Grünen geben.
Was darf ich im Wald sammeln?
Egal ob Pilze, Kräuter, Beeren oder Blumen und Gräser, im Wald gilt, die Handstraußregelung. Diese besagt, dass ich für meinen persönlichen Bedarf geringe Mengen, zum Beispiel von Pilzen, sammeln darf. Doch diese Regel ist eher eine Ausnahme, denn generell gilt, dass nur der jeweilige Waldbesitzer über die Dinge in seinem Wald verfügen darf.
Ausnahmen der Ausnahme
„Für den Eigenbedarf sammeln darf ich? Super! Dann nehme ich gleich etwas Brennholz für die kalten Tage mit.“, wer das jetzt denkt, der wird leider enttäuscht. Denn die Handstraußregel gilt nicht für forstlich angebaute Pflanzen. Darunter fallen junge Setzlinge, Schmuckreisig, Brennholz, Steine und Bäume. Und ja, auch unser geliebter Weihnachtsbaum gehört dazu und darf nicht einfach im Wald gefällt werden. Aber auch Pflanzen die unter Naturschutz stehen müssen im Wald bleiben und dürfen nicht beschädigt werden. Deshalb gilt auch Vorsicht beim Blumenstrauß pflücken und beim Sammeln der Herbstdeko. Denn auch Nester, Eier oder Federn dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verbot gilt auch für Tiergeweihe und Wildtiere, egal ob tot oder lebendig. Bei Unklarheiten können Betroffene auch immer den Förster vor Ort fragen.
Was muss ich beachten, wenn ich große Mengen Brennholz und Co. sammeln möchte?
Wer aus gewerblichen Gründen größere Mengen an Brennholz, Pilze, Waldfrüchte oder andere Dinge aus dem Wald sammeln möchte, kann dies unter bestimmten Umständen tun. Zumindest wenn er die Zustimmung des Waldbesitzers und in einigen Fällen eine Genehmigung der Naturschutzbehörde bekommen hat. Jedes Bundesland hat sein eigenes Genehmigungsverfahren und stellt eine Übersicht zur Verfügung (Beispiel Hessen).
Von Lisa Philomena Strietzel