Tipps der Polizei gegen Kinderfänger und Kindesentführung
Wie kann ich mein Kind vor Kinderfängern und Kindesentführung schützen? Die wichtigsten Tipps der Polizei zum Schutz von Kindern vor Entführung.
Wie kann ich mein Kind vor Kindesentführung schützen?
Es ist die Horrorvision aller Eltern – dass ein fremder Mensch ihr Kind entführen könnte, wenn es alleine auf der Straße unterwegs ist. Erst kürzlich kam es zu einem entsprechenden Fall in Rheinland-Pfalz. Da packten zwei unbekannte Männer ein Mädchen am Arm, als es auf dem Heimweg von der Schule war. Zum Glück konnte sich das Mädchen losreißen und flüchten.
Ein weiterer Fall ereignete sich am 20. Juni 2017 in Herford. Eine Mutter meldete sich dort bei der Polizei. Auf einem Marktplatz habe ein unbekannter Mann ihren 3-jährigen Sohn angesprochen und dem Kind Bonbons angeboten. Er machte „einen ungepflegten Eindruck, trug einen bunten Jogginganzug und eine Kopfbedeckung“, berichtet die Polizei.
Zu einer konkreten Straftat kam es in diesen beiden Fällen nicht. Dennoch bleibt angesichts der Umstände ein mulmiges Gefühl zurück – bei Erwachsenen. Kinder verfügen noch nicht über dieses „innere Alarmsystem“, das sie bei verdächtigen Umständen warnen könnte.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Eltern ihre Kinder durch ganz konkrete Handlungen und Anweisungen auf mögliche Versuche der Kindesentführung vorbereiten.
Tipps der Polizei gegen Kindesentführung
Die Kreispolizeibehörde Herford empfiehlt konkret folgende Tipps gegen Kinderfänger und Kindesentführung:
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
- Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch").
- Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es das Recht hat, „Nein“ zu sagen.
- Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht. Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
- Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte und mit jedem Handy von jeder öffentlichen Telefonzelle aus die Polizei rufen kann.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt "am Modell"! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.
- Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.
Weitere Informationen und Beratung bieten die Polizei-Behörden der Bundesländer und die übergreifende Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, sowie das Beratungsportal für Kinder und Jugendliche polizeifürdich.de.
Links zu den Präventions-Angeboten der Polizei:
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Viele hilfreiche und wichtige Tipps bietet auch die Opferschutz-Organisation Weißer Ring.
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