Arbeitnehmerfragen: Darf man wegen kranken Haustieren zu Hause bleiben?
Bei einer Erkältung ist es kein Problem sich vom Arzt für den Arbeitgeber krankschreiben zu lassen. Auch bei einer Erkrankung der Kinder haben Eltern den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Doch wie ist die Situation geregelt, wenn das geliebte Haustier krank ist und zum Tierarzt muss?
Ein krankes Haustier ist auf seinen Besitzer angewiesen. Es braucht einen Menschen, der mit ihm zum Tierarzt geht und sich um alles kümmert. Aber darfst du deinem Arbeitsplatz fernbleiben, um dieser Aufgabe gerecht zu werden?
Haustier sind laut Gesetz keine Familienmitglieder
Ein Hund oder auch eine Katze ist vor dem Gesetz nicht mit einem Familienmitglied gleichzusetzen. Bei einem kranken Haustier muss daher situationsbedingt entschieden werden. In Deutschland gelten zum Glück strenge Vorschriften zum Tierschutz. Ein Arbeitsgericht beurteilt daher solche Fälle immer anhand der Notlage der Tiere und ist sehr an einem Kompromiss zwischen dem Arbeitgeber und dem Tierwohl interessiert.
Darf ich zu Hause bleiben, um mich um das Tier zu kümmern?
Wenn das Tier aber wirklich sehr krank ist und sich niemand sonst darum kümmern kann, darf man in Absprache mit dem Arbeitgeber aus Tierschutzgründen der Arbeit fernbleiben. Man wird also unbezahlt freigestellt. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Sonderurlaub.
Unterm Strich solltest du nichts hinter dem Rücken deines Arbeitgebers tun und ihn lieber frühzeitig über den tierischen Notfall informieren. In der Regel ist es kein Problem vom Arbeitgeber für die Zeit des Tierarztbesuches freigestellt zu werden. Wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt, beispielsweise nach einer größeren Operation, können Homeoffice oder Nacharbeit eine gute Lösung sein.
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