Rechte & Pflichten

Gesetz: Müssen Kinder im Haushalt helfen?

Sind Kinder gesetzlich dazu verpflichtet, im Haushalt zu helfen? Ja, sagt Rechtsanwalt Markus Mingers und verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

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Rechte und Pflichten von Eltern liegen oft nah beieinander. Zwar müssen Mütter und Väter ihr Kind schützen. Doch sie haben auch Rechte ihrem Nachwuchs gegenüber. Schließlich wohnen die Kinder mit ihren Eltern gemeinsam im Haus, nutzen es ebenso wie die Erwachsenen.

Kein Wunder, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) neben Kinderrechten auch Kinderpflichten aufzeigt. Der Anwalt Markus Mingers, Inhaber der Kölner Kanzlei Mingers & Kreuzer, über die Pflichten der Kinder, im Haushalt zu helfen.

Gesetz: Müssen Kinder im Haushalt helfen?
Aufräumen, Spülen, Staubsaugen & Co.: Sind Kinder gesetzlich verpflichtet, im Haushalt zu helfen? Foto: iStock

Haben Kinder gesetzliche Pflichten im Haushalt?

Tatsächlich sieht das Gesetz in § 1619 BGB (Dienstleistungen in Haus und Geschäft) vor, dass Kinder im Haushalt der Eltern helfen – und das ohne Rücksicht auf ihr Alter oder ihren Familienstand. In diesem Gesetz heißt es: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."

Zu solchen Dienstleistungen gehört z.B. den Müll wegzubringen, das Zimmer aufzuräumen, abzuwaschen oder den Tisch zu decken.

Was müssen Eltern bei der Übertragung der Pflichten beachten?

Das Gesetz sieht vor die "Kräfte und Lebensstellung im Hauswesen" zu beachten. Dabei kommt es in erster Linie auf die Reife des Kindes und ihr Alter an. Bei Volljährigen kommen daher vielfältige Aufgaben in Betracht, wobei die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nicht überschritten werden dürfen. Ebenso darf das Recht auf freie Gestaltung der eigenen beruflichen Ausbildung nicht eingeschränkt werden, soll heißen: Bei Kindern haben z.B. die schulischen Aufgaben Vorrang, Hausaufgaben sind wichtiger als Spülen.

Welche Aufgaben dürfen Eltern ihren Kindern konkret geben?

Im Rahmen der elterlichen Sorge nach § 1626 BGB sind Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern Eigenverantwortlichkeit beizubringen. Dazu gehören beispielsweise die eingangs erwähnten Aufgaben – Zimmer aufräumen, Tisch abdecken, abwaschen oder Müll wegbringen.

Für Kinder ab 14 Jahren sind sieben Stunden Hausarbeit pro Woche gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs angemessen. Jüngeren Kindern dürfen nur entsprechend weniger Aufgaben übertragen werden. Sind die Eltern krank, berufstätig oder alleinerziehend, können sie an ihre Kinder allerdings mehrere Pflichten abgeben.

Können Eltern ihr Kind verklagen, wenn es sich weigert, im Haushalt zu helfen?

Nein. Einklagbar ist dieser "Anspruch" gegen die Kinder (noch) nicht, denn es fehlt an Umsetzungsfähigkeit. Bei dem nächsten Streit um das Abwaschen kann der § 1619 BGB aber vielleicht als ein überzeugendes Argument dienen. Ein Präzedenzfall steht allerdings noch aus.

Rechtsanwalt Markus Mingers über gesetzliche Kinderrechte und -pflichten
Rechtsanwalt über gesetzliche Kinderrechte und -pflichten Foto: Markus Mingers