Hunde-Führerschein soll Pflicht werden: Dieses Bundesland macht ernst!
Wer einen Hund in Baden-Württemberg hält, muss künftig einen Hundeführerschein nachweisen. Was bedeutet das neue Gesetz?
Der neue Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht für die Hundehaltung in Baden-Württemberg ein neues Gesetz vor: Jeder, der einen Hund hat, muss einen sogenannten "Sachkundenachweis" erbringen. Was bedeutet die neue Regel?
Das steckt hinter dem Hundeführerschein
Der Hundeführerschein umfasst laut SWR unter der Berufung auf die Deutsche Presse Agentur (dpa) einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung, in der Hundebesitzer vor Experten ihr Wissen über das Sozialverhalten ihres Vierbeiners beweisen müssen. In Niedersachsen gibt es das Gesetz bereits schon seit 2013.
Bisher mussten den Test nur Besitzer von Kampfhunden bestehen. Denn hinter dem Gesetz steckt der Schutz von Beißattacken gegenüber anderen Menschen sowie eine tiergerechte Haltung. "Ich befürworte die Einführung eines Sachkundenachweises zum Halten jedes Hundes, unabhängig von der Größe oder dem Gewicht", sagt Julia Stubenbord, Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg.
Hundehalter halten ihr Tier oft falsch
Daniela Lisenfeld vom Landestierschutzverband Baden-Württemberg findet das neue Gesetz richtig, da sich viele Menschen einen Welpen zulegen, jedoch kaum wüssten, wie sie mit dem Tier richtig umgehen. Nicht selten landen die Hunde dann nach zwei oder drei Jahren im Tierheim, so Lisenfeld.
Neben dem Hundeführerschein plant Baden-Württemberg im Rahmen des Koalitionsvertrags eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht. Die Tiere müssen dann einen elektronischen Chip tragen (z.B. über Tasso) tragen und können ihrem Besitzer so schneller zugeordnet werden, wenn sie weglaufen oder jemanden beißen.
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