Masern-Impfpflicht an Schulen: Hunderte Bußgelder für Eltern
Kinder ohne Masernschutz dürfen Kitas nicht betreten – in Schulen greift die Schulpflicht. Doch für Eltern kann es trotzdem teuer werden.
Seit Einführung des Masernschutzgesetzes im März 2020 ist der Nachweis einer Impfung für Kinder in Kitas, Horten und Schulen Pflicht. In Sachsen zeigt sich nun deutlich: Wer den Nachweis nicht erbringt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Bußgelder in Millionenhöhe
Allein im Landkreis Mittelsachsen wurden in den vergangenen zwei Schuljahren 185 Bußgeldbescheide verschickt. Der Kreis Görlitz meldete 314 verhängte Bußgelder im Jahr 2023, Leipzig leitete 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Auch in Bautzen, Pirna und Zwickau kam es zu zahlreichen Verfahren. Die mögliche Höchststrafe liegt bei bis zu 2.500 Euro. In der Praxis bewegen sich die Beträge jedoch meist zwischen 50 und 250 Euro. Dennoch summieren sich die Verfahren landesweit auf mehrere Hundert Fälle pro Jahr.
Impfen ohne Tränen: Mit diesen Tipps nimmst du deinem Kind die Angst
Kita-Verbot möglich – und bei Schulen?
Ein entscheidender Unterschied: Während Kitas und Horte ungeimpften Kindern den Zutritt verwehren dürfen, müssen Schulen sie aufnehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Eltern ohne Konsequenzen bleiben. Schulen melden fehlende Impfnachweise an die Gesundheitsämter, die daraufhin Bußgeldverfahren einleiten können. In Kitas wurden zusätzlich Betretungsverbote ausgesprochen: In Dresden etwa gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes 39 Fälle, 13 davon bestehen aktuell noch. Oft lag das Problem nicht in fehlenden Impfungen, sondern im nicht eingereichten Nachweis.
Masernausbruch im Vogtland: Mehrere Kinder betroffen
Wie schnell sich das hochansteckende Virus verbreiten kann, zeigte zuletzt ein Ausbruch im Vogtlandkreis. Zunächst waren zwölf Kinder im Alter von wenigen Monaten bis 13 Jahren erkrankt, inzwischen kamen weitere Fälle hinzu. Laut Gesundheitsamt waren die betroffenen Kinder nicht ausreichend geimpft. Die Verläufe gelten bislang als mild. Zudem zählen Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln: die erste zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, die zweite bis spätestens zum Ende des zweiten Lebensjahres. Auch Erwachsenen mit unklarem Impfstatus wird eine Impfung empfohlen.
Zur Information: Welche Impfungen muss ich wann haben?
Impfquote steigt trotz geringer Beratungsnachfrage
Einige Landkreise wie Zwickau bieten Eltern Beratungsgespräche an, doch nur rund vier Prozent der Betroffenen nahmen dieses Angebot wahr. In den Gesprächen geht es häufig um Fragen zur Sicherheit der Impfstoffe, um religiöse Überzeugungen oder um die Höhe möglicher Bußgelder. Trotz einzelner Widerstände sieht das Gesundheitsministerium eine positive Entwicklung: Die Impfquote bei der ersten Masernimpfung liegt laut Schuleingangsuntersuchungen inzwischen bei 99,2 Prozent, bei der zweiten bei 95,6 Prozent – Tendenz steigend. Auch bei Kita-Kindern und Sechstklässlern zeigt sich dieser Trend.
Gesetz scheint Wirkung zu zeigen
Auch wenn es weiterhin Eltern gibt, die sich gegen die Masernimpfung entscheiden, scheint das Masernschutzgesetz Wirkung zu zeigen. Die Fallzahlen bleiben insgesamt niedrig, Infektionsketten können schneller unterbrochen werden – und die Impfquoten steigen. Für Eltern bedeutet das: Wer den Nachweis nicht erbringt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen – spätestens, wenn das Gesundheitsamt anklopft.
Quellen
Bußgeldkatalog 2026: Masern-Impfpflicht in der Schule: Was droht bei einem Verstoß? (zuletzt abgerufen am 17.03.2026)
Bundesministerium für Gesundheit: Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen (zuletzt abgerufen am 17.03.2026)
Die Zeit: Schulkinder ohne Masernimpfung: Bußgelder gegen Eltern (zuletzt abgerufen am 17.03.2026)







