Polizistin telefonisch beleidigt: 1500 Strafe für diese beiden Schimpfwörter!
Ein Mann aus Hildesheim hat eine Polizistin der beleidigt und wurde angezeigt. Es waren nur zwei Worte, die kommen den Übeltäter aber teuer zu stehen.
Ein Freitagabend in Hameln, der Notruf in der Zentrale klingelt und eine Polizistin nimmt ab. Am anderen Ende der Leitung ist ein Mann, der offenbar mit einem Busfahrer in Streit geraten ist.
Es läuft nicht, wie er es gerne hätte
Der Hildesheimer hat sich aber offenbar einen anderen Gesprächsverlauf erhofft. Als er begreift, dass die Polizei anderer Meinung ist als er, wird er massiv ausfällig. Ein vernünftiges Gespräch sei mit dem Wüterich nicht möglich gewesen, berichtet die Polizei Göttingen der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen (HNA).
Amtsgericht verhängt hohe Strafe
Die Polizei zeigte den Mann in der Folge an, und auch das Amtsgericht Göttingen wollte keine Gnade walten lassen: Der 47-Jährige wurde zu einer Strafe von 1500 Euro verdonnert. „Eine Beleidigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“, sagte Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen, der HNA.
Beide Schimpfwörter beleidigten sie als Frau
Auch über die beiden Schimpfwörter, die der missvergnügte Mann benutzt haben soll, liegen der Zeitung vor. Er habe die Polizistin demnach als „Hure“ und „Schlampe“ bezeichnet.
In Zukunft sollen Personen mit einem etwas zu lockeren Mundwerk generell häufiger bestraft werden. Man wolle sich die üblen Beleidigungen nicht mehr gefallen lassen, so Polizeipräsident Lührig.
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