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Hartz IV-Schock wegen 9-Euro-Ticket - muss jetzt Geld zurückgezahlt werden?

Keine Frage, das 9-Euro-Ticket ist ein Kassenschlager. Doch ausgerechnet die Ärmsten unserer Gesellschaft könnten nun von versteckten Kosten überrascht werden.

Hartz IV-Schock wegen 9-Euro-Ticket - muss jetzt Geld zurückgezahlt werden?
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Eigentlich war das 9-Euro-Ticket als finanzielle Entlastung geplant. Doch jetzt könnte es Familien, die Hartz IV empfangen, zum Verhängnis werden ...

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Wirbel um das 9-Euro-Ticket! Müssen Hartz-IV-Empfänger*innen jetzt Geld zurückzahlen?

Egal, ob Kurzurlaub, Wocheneinkauf oder Shopping-Trip, seit Anfang Juni drängen massenhaft Fahrgäste bundesweit in den öffentlichen Nahverkehr, um das 9-Euro-Ticket nutzen - darunter auch unzählige Hartz-IV-Empfänger*innen. Doch ausgerechnet den Ärmsten der Gesellschaft könnte dieses Ticket nun zum Verhängnis werden.

Das Problem: In vielen Bundesländern übernehmen die Jobcenter die Kosten für die Schüler*innen-Monatskarten. Durch das 9-Euro-Ticket reduziert sich jetzt jedoch die Summe der Schüler*innen-Monatskarten. Die Einsparungen durch das günstige Monatsticket wollen Ämter in Baden-Württemberg, Thüringen, Bayern und Niedersachsen jetzt von den Hartz-IV-Familien zurückfordern, um eine "ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Nicht­leistungs­bezieher/-innen" zu vermeiden, wie "hartziv.org" berichtet.

Anderenfalls würde es sich gemäß § 29 Abs. 5 SGB II für die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie § 34a Abs. 6 S. 2 für Ersatzansprüche aufgrund von rechtswidrig erbrachten Leistungen um eine "ungerechtfertigte Bereicherung" handeln.

"Die Jobcenter werden […] entweder bereits für die Zeit ab Juni die Leistungsgewährung nach dem SGB II entsprechend anpassen oder im Nachgang die bisherige Leistungsbewilligung teilweise widerrufen", so das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gegenüber der "Westfälischen Allgemeinen Zeitung".

Uneinheitliche Regelung: Nicht alle Bundesländer bestehen auf Rückzahlungen

Da der Umgang mit der Frage nach den Rückerstattungen Ländersache ist, sieht die Lage in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg anders aus. Dort wolle man kein Geld zurückfordern, sondern die ALG-2-Beträge in Form eines Änderungsbescheides entsprechend kürzen.

In Hessen könne man sich hingegen den Differenzbetrag erstatten lassen, wenn man das 9-Euro-Ticket selbst gekauft habe. Für Hamburger*innen, "die einen Anspruch auf den Sozialrabatt haben und darüber üblicherweise ein vergünstigtes Abo nutzen, übernimmt die Stadt Hamburg zudem die jeweils verbleibenden 9 Euro für die kommenden drei Monate, sodass bei uneingeschränktem Leistungsbezug keine Kosten für die ÖPNV-Nutzung anfallen", erklärte die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gegenüber "waz.de".

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