49-Euro-Ticket & Mindestlohn

Neue Gesetze und Änderungen im Mai 2023: Das ändert sich für dich!

Neue Gesetze und Änderungen im Mai 2023 machen alles anders. Was sich tut, erfährst du hier.

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Der neue Monat bringt wie immer neue Gesetze und Änderungen. Im Mai 2023 stehen wieder so einige an. Ganz vorne mit dabei ist diesmal das 49-Euro-Ticket. Doch auch ansonsten gibt es viele Neuerungen.

Neues Gesetz im Mai 2023: 49-Euro-Ticket kommt

Endlich ist es so weit. Die neuen Gesetze im Mai 2023 bringen dir unter anderem das Deutschland-Ticket, auch 49-Euro-Ticket genannt. Damit kannst du deutschlandweit die Angebote des ÖPNV nutzen.

Du kannst das Ticket natürlich auch privat erwerben, aber gleichzeitig werden unzählige Jobtickets, Schülertickets und Semestertickets in Deutschland umgewandelt – und in vielen Fällen günstiger. Allerdings werden manche Tickets auch teurer und belasten so die Portemonnaies vieler Menschen.

Arbeitgeber*innen unterstützen vielerorts ihre Mitarbeiter*innen, indem sie das Monatsticket bezuschussen. Viele Menschen zahlen dadurch deutlich weniger als bisher und können gleichzeitig viel weiter fahren.

Das Deutschlandticket gilt ab dem 1. Mai 2023 und ist ausschließlich digital zu erwerben. Wie genau du rankommst, sollte die dein*e Arbeitgeber*in zeitnah mitteilen oder du wendest dich direkt an die verantwortliche Stelle. Wie genau du an dein digitales Monatsticket kommst, verrät dir vermutlich dein Verkehrsverbund.

Mit dem 49-Euro-Ticket kannst du ab Mai 2023 im Nahverkehr durch ganz Deutschland fahren - zum Beispiel ins Moseltal.
Mit dem 49-Euro-Ticket kannst du ab Mai 2023 im Nahverkehr durch ganz Deutschland fahren - zum Beispiel ins Moseltal. Foto: kruwt/iStock

Meist ist die Anmeldung über einen QR-Code oder einen Link möglich. Wichtig: Benutzt du eine Nahverkehrs-App auf dem Smartphone, solltest du dich unbedingt mit der E-Mail-Adresse auf der Anmeldeplattform fürs Jobticket anmelden, mit der du die App nutzt – im Zweifel also die private.

Falls du keine App nutzt, kannst du das Ticket auf dem Smartphone auch ganz einfach in deinem Wallet speichern. Dann aktualisiert sich die Fahrkarte jeden Monat ganz von selbst. Ebenfalls wichtig: Du brauchst immer einen gültigen Lichtbildausweis, um dich als Begünstige*r des Tickets auszuweisen. Hierfür benötigst du entweder einen Personalausweis (ID), Reisepass, Führerschein, Reiseausweise für Ausländer*innen (wie Geflüchtete) oder auch ein Schwerbehindertenausweis.

Kinder bis 6 Jahre reisen weiterhin kostenlos. Nicht mehr möglich sein wird die Mitnahme weiterer Personen, wie zum Beispiel in Hamburg am Wochenende oder an Feiertagen, das Ticket ist nicht übertragbar auf andere Personen und gilt nur für die Person, die es gekauft hat.

Für Fahrräder und Hunde werden ebenfalls zusätzliche Tickets benötigt, wobei bei Hunden die Regeln je nach Bundesland auch variieren können. Klappräder, die gut verstaut werden können, können normalerweise kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden.

Änderung im Mai 2023: Warnungen über Corona-Warn-App nicht mehr möglich

Eine Änderung im Mai 2023 wird für viele Menschen überraschend kommen: Die Corona-Warn-App wird nicht mehr warnen – du kannst also weder andere Menschen warnen, noch können sie dich warnen.

Die Weiterentwicklung der App wird trotz des Wunsches vieler Bürger*innen zum Weiterbetrieb zum Juni hin dann komplett eingestellt. Solltest du dich also mit Corona infizieren, ist es umso wichtiger, deine engen Kontakte selbstständig zu informieren.

Warum denn noch? Ist Corona nicht vorbei? Nein, aber es ist ein Teil unseres Alltags geworden. Für dich mag das Lebens sein wie früher, aber gerade vulnerable Gruppen wie Post-Covid-Erkrankte mit Corona-Folgekrankheiten wie ME/CFS, Krebserkrankte, ältere und pflegebedürftige Menschen werden aufgrund der auslaufenden Pandemieregeln immer abhängiger von der Ehrlichkeit und Rücksichtnahme ihrer Mitmenschen, um weiterhin am Leben teilhaben zu können.

Änderung im Mai 2023: Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Angestellte in der Altenpflege bekommen ein bisschen mehr Geld. Durch eine Änderung im Mai 2023 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für:

  • Pflegehilfskräfte von 13,70 Euro auf 13,90 Euro

  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte von 14,60 Euro auf 14,90 Euro

  • Pflegefachkräfte von 17,10 Euro auf 17,65 Euro

Dabei wird es allerdings nicht bleiben. Eine weitere Erhöhung folgt im Dezember.

Eurovision Song Contest

Es ist wieder so weit, im Mai 2023 findet mal wieder der Eurovision Song Contest (ESC) in Liverpool statt. Damit ändert sich natürlich alles für einen – oder sogar mehrere Abende – in den Fernsehgewohnheiten vieler Menschen.

Hier kannst du ihn sehen:

  • 1. Halbfinale, 9. Mai 2023, ab 21 Uhr auf ONE

  • 2. Halbfinale, 11. Mai 2023, ab 21 Uhr auf ONE

  • Finale, 21. Mai 2023, ab 21 Uhr in der ARD und auf ONE

Selbstverständlich kannst du die Sendung auch einfach streamen oder im Nachhinein den Stream auf YouTube nochmal angucken.

Artikelbild und Social Media: AmnajKhetsamtip/iStock (Themenbild)