Baby-TV: 3D und 4D-Ultraschall ab 2021 verboten, wenn ...
Ab dem 1. Januar 2021 tritt ein neues Gesetz in Kraft wonach das sogenannte "Baby-Kino" verboten ist. Doch es gibt eine Ausnahme.
Heutzutage können sich werdende Eltern ihren Nachwuchs im Mutterleib in sehr realen Bildern und auf Videos anschauen. Dem Angebot an speziellen Ultraschall-Verfahren, deren Kosten selbst getragen werden müssen (Individuelle Gesundheitsleistungen) und die über den 2D-Ultraschall hinausgehen, kommen laut einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung von 2016 vier von fünf Frauen nach.
Doch damit ist nun Schluss: Die Ultraschall-Bilder in 3D- und 4D-, Doppler-, Duplex-Verfahren, auch bekannt als "Baby-TV", "Babykino" oder "Baby-Viewing" sind, sofern sie nicht medizinisch begründet sind, ab dem 1. Januar 2021 verboten. Das teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) bereits am 17.12. mit. Das ein solches Verbot kommen wird, wurde bereits im März 2019 beschlossen. Die gängigen 2D-Ulltrallschall-Untersuchungen sind nicht von dem neuen Gesetz betroffen.
3D-Ultraschall: Gefahr für Babys
Grund für das Verbot ist eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz vom Dezember 2018, wonach Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis geschützt werden sollen. Denn damit die Bilder so gestochen scharf aussehen, ist eine hohe Ultraschallintensität nötig - und die schätzen Experten als gefährlich für Ungeborene ein. So wird mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen aufgenommen. Wie die FAZ nach Informationen des MDS berichtet, gebe es in der Regel keine medizinische Notwendigkeit für solche Untersuchungen.
Ausnahme: Dann ist "Baby-Kino" doch erlaubt
Doch es gibt eine Ausnahme: Wie T-Online berichtet, sind bei Verdacht auf eine Entwicklungsstörung, einem unklaren Befund oder einer Risikoschwangerschaft 3D- oder 4D-Untersuchungen erlaubt und werden dann auch von der Krankenkasse bezahlt.
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