Frisch geschieden: Wie geht es nun weiter?
Frisch geschieden: Wie geht es jetzt weiter? Sich scheiden zu lassen sorgt für Gefühlschaos. Wenn dann noch rechtliche Probleme auftreten, kann einem die neue Lebenssituation schnell über den Kopf wachsen. Wir klären die wichtigsten Aspekte, die nach einer Scheidung berücksichtigt werden sollten.
von Laura Gosemann
Frisch geschieden: Wie geht es nun weiter?
Unterhaltsansprüche prüfen: Bekomme ich Unterhalt?
Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, hängt maßgeblich von den folgenden Unterhaltstatbeständen ab:
- Betreuungsunterhalt
- Altersunterhalt
- Unterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Altersvorsorgeunterhalt
- Unterhalt wegen Ausbildung
Entschließen sich bereits geschiedene Personen dazu, erneut zu heiraten, sollten allerdings einige Besonderheiten bezüglich des Unterhalts berücksichtigt werden.
So entfällt der bestehende Anspruch auf nachehelichen Unterhalt dem ehemaligen Partner gegenüber, sobald die neue Ehe eingegangen wird. Die Unterhaltspflicht geht stattdessen auf den neuen Ehegatten über.
Der Anspruch des gemeinsamen Nachwuchses auf Kindesunterhalt gilt jedoch weiterhin ausschließlich den rechtlichen Eltern gegenüber. Erst wenn der neue Ehegatte das Kind adoptiert, geht auch diese Unterhaltspflicht auf den „neuen Elternteil“ über.
Rentenregelung nach einer Scheidung
Ein Anspruch auf Witwenrente gilt grundsätzlich nur, solange die Ehe noch Bestand hat. Stattdessen besteht aber die Möglichkeit, aufgrund des Versorgungsausgleichs einen Teil der Rente des Ex-Gatten zu erhalten, da die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt werden.
Krankenversicherung beantragen
Häufig sind Paare während ihrer Ehe familienversichert, sodass der Versicherungsschutz für einen der Partner im Zuge einer Scheidung entfällt. Lediglich gemeinsame Kinder verbleiben weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung.
Innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Scheidung muss daher ein Antrag auf eine neue Versicherung eingereicht werden, dem der Versorgungsträger verpflichtet ist nachzukommen, solange es sich um denselben wie zuvor handelt. Die entstehenden Kosten für die freiwillige Versicherung können außerdem in den Unterhaltsanspruch gerechnet werden.
Steuerklasse wechseln
Verheiratete Paare besitzen in Deutschland die Steuerklassenkombinationen IV und IV oder III und V. Im Falle einer Trennung müssen beide Partner einen Wechsel der Steuerklasse vornehmen – und das nicht erst ab dem Tag der Rechtskräftigkeit der Scheidung! In dem Kalenderjahr, in dem die Trennung vollzogen wurde, dürfen die Ehegatten zwar noch in den ehelichen Steuerklassen verbleiben, im darauffolgenden Kalenderjahr ist aber bereits der Steuerklassenwechsel durchzuführen.
Das Finanzamt muss daher frühzeitig – am besten bereits zu Beginn des Trennungsjahres – informiert werden sowie der Wechsel in die Steuerklasse I bzw. II (bei Alleinerziehenden) aktiv beantragt werden. Ein automatischer Steuerklassenwechsel geschieht nicht. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, drohen unter Umständen Steuernachzahlungen.
Testament aktualisieren
Ehegatten besitzen neben den Verwandten des Erblassers ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht. Dieses erlischt jedoch, sobald der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Auch wenn der Partner noch vor Eintreten der rechtskräftigen Scheidung verstirbt, besteht kein Anspruch mehr auf eine Erbschaft.
Wurde der Ehegatte jedoch bereits in einem Testament bedacht, ist es ratsam, dieses zu widerrufen und ein neues aufzusetzen. Denn auch nach einer Trennung kann eine im Testament festgehaltene Erbberechtigung für den Ex-Partner nicht ausgeschlossen werden. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, kann zudem mithilfe eines sogenannten Geschiedenentestaments verhindert werden, dass der ehemalige Partner im Rahmen der Vermögenssorge als Vormund Zugriff auf das Erbe erhält.
Des Weiteren besitzen bestehende Versicherungspolicen, in denen der Ehegatte als Begünstigter genannt ist, auch nach einer Scheidung noch Gültigkeit und sollten daher zeitnah geändert werden.
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