Mein Ex stalkt mich: Was kann ich tun?
Hilfe, mein Ex stalkt mich! Was du wissen musst und was du tun kannst, wenn dein Ex-Partner dir nachstellt, erfährst du hier.

- Welche Arten von Menschen stalken?
- Stalking oder 'nur' ungutes Gefühl? Wann du die Polizei hinzuziehen solltest
- Das kannst du gegen einen stalkenden Ex tun
- Frühe Warnzeichen für Stalking
- Das solltest du auf keinen Fall tun, wenn dein Ex dich stalkt
- Mein Ex stalkt mich: Hilf- und Machtlosigkeit überwinden
Wenn Beziehungen enden, ist das niemals schön. Doch noch viel unschöner ist es, wenn ein Ex-Partner nach der Trennung nicht loslassen kann und dem anderen nachstellt.
„Stalking“ bezeichnet laut der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes „wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.“
Dabei handelt es sich beim Stalking nie um eine einzelne, sondern immer um mehrere Taten über einen längeren Zeitraum. Anrufe, Nachrichten per E-Mail oder Messenger, Geschenke und schließlich das tatsächliche Verfolgen oder Auflauern an bestimmten Orten – all das und mehr kann den Tatbestand des Stalkings erfüllen.
So oder so ist es eine schwierige Situation. Mitgefühl oder Angst verhindern oft, dass man einen Ex, der stalkt, endgültig aus seinem Leben verbannen kann. Wir haben hier ein paar Informationen, die helfen können, wenn dein Ex dir nachstellt.
Außerdem haben wir Fachreferentin Christiane Honer, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes alle wichtigen Fragen zum Thema gestellt.
Lies hier: SMS vom Ex: Wenn er nicht loslassen will
Welche Arten von Menschen stalken?
Zunächst einmal ist wichtig sich bewusst zu machen, dass Stalking nicht durch einen selbst ausgelöst wird. Menschen, die ihren Ex-Partner stalken, tun das aufgrund von verschiedenen psychischen Problemen oder sogar schwerwiegenden Störungen.
Überwiegend sind es zwei Typen von Menschen, die stalken: Jemand, der schon in der Beziehung stark vom seinem Partner abhängig ist, kann nach einer Trennung vollkommen den Boden unter den Füßen verlieren und sich an seinem Ex festklammern, weil er das Gefühl hat ohne ihn nicht leben zu können.
Ein ganz anderes Bild ergibt sich bei narzisstischen Menschen: Sie brauchen permanente Bestätigung und Bewunderung – eine Trennung ist für sie eine Zurückweisung, die sie nicht akzeptieren können.
So unterschiedlich wie der Grund für das Stalken ist dementsprechend auch das Verhalten: Es kann von verzweifelten Liebesbeteuerungen und Idealisierungen („Ich kann ohne dich nicht leben“) bis zu Hassnachrichten, Beschimpfungen oder sogar gewalttätigen Übergriffen reichen.
Freunde bleiben: Warum du nicht mit deinem Ex befreundet sein solltest
Stalking oder 'nur' ungutes Gefühl? Wann du die Polizei hinzuziehen solltest
Wie uns Christiane Honer erklärt, "ist der frühe Weg zur Polizei besonders wichtig, wenn sich eine offenbar/eventuell gestalkte Person in ihrer Sicherheit bedroht und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt fühlt." und weiter
"In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Vorkommnissen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können."
Was du im ersten Schritt tun, solltest, wenn du dich von deinem Ex verfolgt fühlst, ist die Situation schon früh ernst zu nehmen und zu handeln.
Wie Honer erklärt ist "es ist wichtig, schon erste Anzeichen für Stalking ernst zu nehmen. Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt. Aus diesem Grund ist es ratsam, frühzeitig die Polizei zu informieren.
Diese setzt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung des Täters auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.
Wichtig ist es, schnell zu handeln: Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören."
Das kannst du gegen einen stalkenden Ex tun
1. Klar und deutlich den Kontakt abbrechen
Auch wenn es schwerfällt, weil einem der Ex noch am Herzen liegt oder weil man Angst vor einer wütenden Reaktion hat: Um einen stalkenden Ex loszuwerden, muss man ihm (einmal!) klar und deutlich sagen, dass man keinen Kontakt mehr haben will.
Am besten findet das schriftlich oder vor Zeugen statt. Auch die Verbindungen über soziale Medien und das Handy sollte man kappen und den Ex-Partner bzw. seine Handynummer im Zweifelsfall blockieren.
Folgen dennoch weitere Kontaktversuche: Nicht darauf eingehen! Ein Stalker will vor allem eins: Deine Aufmerksamkeit. Je mehr du ihm davon gibst, desto weniger wird er dich in Ruhe lassen, denn schließlich bekommt er so, was er will.
2. Familie und Freunde informieren
Je mehr Menschen in deinem direkten Umfeld von deinem stalkenden Ex wissen, desto besser. Denn erstens schreckt das den Täter vielleicht schon ab und zweitens können Menschen, die über die Situation im Bilde sind, schneller eingreifen und handeln, wenn es zu Bedrängungen oder bedrohlichen Situationen kommt.
Auch Christiane Honer rät: "Wer nicht zur Polizei gehen will oder zu viel Angst vor dem Täter hat, sollte auf jeden Fall Vertrauenspersonen hinzuziehen und den Weg in eine Beratungsstelle suchen."
Dabei betont die Fachreferentin der polizeilichen Kriminalprävention aber ausdrücklich: "Die Folgen von Stalking sind mitunter sehr lebenseinschränkend für ein Opfer – deswegen sollte niemand scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen."
Die Expertin fordert weiter auf: "Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran: Öffentlichkeit kann schützen!
Findet Stalking an ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber."
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3. Jede Stalking-Aktivität schriftlich, durch Fotos oder Videos festhalten
Wenn du dich gestalkt fühlst, solltest du jede Begegnung, jede Nachricht und jeden Anruf mit Datum und Uhrzeit festhalten. WhatsApp-Nachrichten, E-Mails usw. solltest du außerdem nicht löschen, denn sollte dein Ex trotz deutlicher Aufforderung nicht aufhören, dich zu kontaktieren oder sogar zu verfolgen, ist es hilfreich, wenn du Beweise gegen ihn in der Hand hast.
So bestätigt uns auch die Expertin: "Auch wenn es schwerfällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen." und führt weiter aus:
"Eine weitere Möglichkeit der Dokumentation ist die No Stalk App von der Weissen Ring Stiftung. Mit der No Stalk App können Stalking-Opfer leicht Beweise dokumentieren und sichern, damit es später leichter ist, den Täter zu überführen und rechtliche Schritte einleiten zu können. Diese App ist eine Art Stalking-Tagebuch, um Nachstellungen oder sonstige Vorfälle direkt und zeitnah auf dem Smartphone zu dokumentieren.
Es ist dabei möglich, neben Videos auch Audios oder Fotos aufzunehmen und diese zu kommentieren. Man kann Hilfe anfordern, aber auch über einen Alarmton in einer Notsituation auf sich aufmerksam machen. Die Einträge werden sicher und verschlüsselt erfasst und lassen sich dann als Beweismaterial bei der Polizei und den Justizbehörden vorlegen."
4. Wende dich an eine Fachberatungsstelle
Fachberatungsstellen für Opfer von Gewalt und Kriminalität, wie der Weisse Ring, können dich schon frühzeitig beraten und unterstützen, wenn du von deinem Ex gestalkt wirst. Laut Christiane Honer "gibt es auch eine Vielzahl von Unterstützungen, z.B. kann man sich über den Weissen Ring beispielsweise einen Beratungsscheck für einen Anwalt ausstellen lassen und zunächst die Situation nur mit ihm im Vertrauen besprechen."
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5. Einen Anwalt engagieren
Ein Anwalt kann deinen Ex noch einmal ganz offiziell mit einem Schreiben dazu aufzufordern, dich nicht mehr zu belästigen. Schlägt das fehl, hilft er dir, eine einstweilige Unterlassungsverfügung bei Gericht zu beantragen. Zusätzlich kann er dich über mögliche weitere Schritte aufklären, denn wenn sich dein Ex auch von einer Unterlassungsverfügung nicht abschrecken lässt, musst du Anzeige erstatten.
6. Informiere dich über technische Schutzmöglichkeiten
Ein weiterer Tipp der Fachreferentin ist, dich über technische Schutzmaßnahmen zu schützen: "Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z. B. via Smartphone, PC etc. (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
Mit technischen Maßnahmen, wie z. B. Anrufbeantwortern, können Sie sich zumindest teilweise abgrenzen und Beweise sammeln. Lassen Sie sich eine Geheimnummer geben und ändern Sie ihre E-Mail-Adresse."
7. Anzeige erstatten
Wenn dein Ex dich verfolgt oder auf andere Weise belästigt, kannst du bei der Polizei Anzeige wegen des Verdachts auf Nachstellung erstatten. Die Polizei wird dann Ermittlungen gegen deinen Ex aufnehmen und ihn zu den Vorkommnissen befragen. Für die Anzeige ist besonders wichtig, dass du alle Belästigungen dokumentiert hast, damit am Ende nicht dein Wort gegen das deines Stalkers steht.
Insbesondere, wenn es sich um Verletzungen handelt, die dein Ex dir zugeführt hat. So sagt Christiane Honer: "Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren!
Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung."
8. Die Gesetzeslage
Im Strafgesetzbuch ist Stalking unter „Nachstellung“ verzeichnet: Unbefugtes Nachstellen, das die Lebensweise einer anderen Person schwerwiegend beeinträchtigt, kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft bestraft werden (§ 238). Bringt der Täter sein Opfer oder einen Angehörigen durch sein Verhalten in Gefahr, kann er für bis zu fünf Jahren verurteilt werden.
Seit März 2017 gibt es ein neues Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung. Durch diese Neuerung müssen Stalking-Opfer nicht erst umziehen oder ähnliches, damit der Tatbestand „Nachstellung“ greift. Stalking ist mittlerweile also auch strafbar, wenn das Opfer sein Leben durch die Nachstellung nicht geändert hat.
Frühe Warnzeichen für Stalking
Der Erfahrung der Fachreferentin nach, gibt es Frühwarnzeichen, auf die du achten kannst, um Stalking zu erkennen bevor es zur Eskalation kommt. Folgende Auffälligkeiten zählt Honer dabei auf.
Übermäßige Kontaktaufnahme
Wenn jemand (in dem Fall ein Ex-Partner) ständig versucht, die betroffene Person zu kontaktieren, sei es über Anrufe, Nachrichten oder soziale Medien, auch nachdem von der betroffenen Person signalisiert wurde, dass sie nicht interessiert ist oder auch keinen Kontakt möchte.
Eingriff in die Privatsphäre
Wenn die Person Informationen über die Betroffene sammelt, die diese nicht geteilt hat, wie z.B. den Aufenthaltsort oder persönliche Details aus dem Leben.
Unangemessene Besuche
Wenn die Person an Orten auftaucht, an denen die Betroffene ist, ohne dass es vorher verabredet wurde, oder wenn sie der betroffenen Person folgt.
Drohungen oder Einschüchterung
Wenn die Person droht oder die betroffene Person auf irgendeine Weise einschüchtert, selbst in einem spielerischen oder humorvollen Ton.
Besitzergreifendes Verhalten
Wenn die Person versucht, Kontrolle auszuüben, indem sie z.B. vorschreibt, mit wem Zeit verbracht werden darf oder was die Person tun soll.
"Wenn Sie diese oder ähnliche Verhaltensweisen bemerken, ist es wichtig, ernsthafte Maßnahmen zu ergreifen. Es kann hilfreich sein, mit jemandem darüber zu sprechen, sei es in der Familie, im Freundeskreis oder bei Hilfsangeboten. Man sollte nicht zögern, Hilfe in Anspruch zu nehmen.", so Honer.
Das solltest du auf keinen Fall tun, wenn dein Ex dich stalkt
Wir haben bei der Kriminalprävention nachgefragt, von welchen Verhaltensweisen dringend abzuraten ist, wenn du von einem stalkenden Ex betroffen bist. Laut Christiane Honer "[G]ibt es einige Dinge, die man vermeiden sollte, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Situation nicht zu verschärfen" Darunter:
"Ignorieren: Versuchen Sie nicht, das Verhalten zu ignorieren oder zu minimieren. Stalking ist ernst und sollte nicht unterschätzt werden.
Direkte Konfrontation: Vermeiden Sie es, die Person direkt zu konfrontieren oder sie zu bitten, aufzuhören. Dies kann die Situation verschlimmern und zu einer Eskalation führen.
Teilen von Informationen: Seien Sie vorsichtig, welche Informationen Sie über sich in sozialen Medien oder anderen Plattformen teilen, da stalkende Personen oft versuchen, mehr über ihr Opfer herauszufinden.
Allein handeln: Versuchen Sie nicht, die Situation alleine zu bewältigen. Suchen Sie Unterstützung bei Freunden, Familie oder Fachleuten.
Veränderungen ignorieren: Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich die Situation verschlechtert oder Sie sich unwohl fühlen, ignorieren Sie diese Gefühle nicht. Es ist wichtig, auf Ihr Bauchgefühl zu hören.
Rechtliche Schritte vermeiden: Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen, falls nötig. In vielen Ländern gibt es Gesetze gegen Stalking, und es kann hilfreich sein, dies zu melden."
Mein Ex stalkt mich: Hilf- und Machtlosigkeit überwinden
Wenn du dich gestalkt fühlst, ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Häufig steigert sich das Verhalten von Stalkern, wenn sie merken, dass sie mit ihren Verfolgungen und Belästigungen durchkommen und Macht über ihr Opfer haben. Außerdem hilft es, sich sofort an Vertraute, Fachberatungen oder aber einen Therapeuten zu wenden: Die können den Stalker zwar auch nicht einfach aufhalten, aber sie können dir Halt geben und dich unterstützen.
Hilfe & Unterstützung für dich oder Betroffene
Der Verein WEISSER RING hilft Betroffenen von Stalking weiter. Außerdem bietet der Verein Opfern von Gewalt einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" erreichst du unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr, völlig kostenlos und anonym.
Auf der Hilfetelefon-Website kannst du dich auch online beraten lassen und per Online-Chat Hilfe finden.
Das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" erreichst du unter der Rufnummer 0800 1239900 von Montag bis Donnerstag 08-13 Uhr und 15-20 Uhr sowie freitags von 08-15 Uhr.
Auf der Männer-Hilfetelefon-Website findest du ebenfalls einen Online-Chat, in dem du dich anonym beraten lassen kannst.
Du kannst dir auch Rat bei einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer einholen, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.
Die Suche nach Beratungsstellen ist über die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten möglich.
Fachreferentin Christiane Honer, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Wir wollen, dass Sie sicher leben – deswegen kümmern wir uns als Polizei neben der Strafverfolgung auch um die Vorbeugung von Kriminalität. In einem Bund-Länder-finanzierten Programm, dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), entwickeln wir Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln. Wir betreiben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kooperieren mit anderen Einrichtungen und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen. Immer mit dem Ziel: Wir wollen alle Menschen mit unseren Empfehlungen erreichen.
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