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Hartz IV: Jobcenter zahlt Zusatzkosten für Warmwasser

Wer Hartz IV bezieht, muss mögliche Zusatzkosten für Warmwasser nicht unbedingt selber zahlen, da sie vom Jobcenter übernommen werden können.

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Wer als Hartz IV-Bezieher in einem Haus wohnt, dessen Erwärmung über einen elektrischen Durchlauferhitzer erfolgt und nicht über eine Zentralheizung, muss oft am Ende des Monats mehr Geld für Warmwasser zahlen.

Die dezentrale Warmwasserversorgung sorgte kürzlich auch bei einem Oldenburger für Zusatzkosten, die er als Hartz IV-Bezieher selber zahlen sollte. Der Mann klagte - und bekamt Recht.

Hartz IV: Keine Zusatzkosten für Warmwasser

Das Gericht gab dem Mann recht, wonach das Jobcenter für die Mehrkosten aufkommen muss. Denn - davon geht das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen aus - bei einer dezentralen Warmwasserversorgung, die etwa durch einen Durchlauferhitzer erfolgt, wird durchschnittlich ein jährlicher Verbrauch von 700 kWh berechnet. Bei einem Preis von 0,30 Euro pro kWh, sind das 210 Euro im Jahr.

Doch jedem Erwachsenen werden pro Monat nur 9,94 Euro der sogenannten Mehrbedarfspauschale für Warmwasser ausgezahlt, was auf ein Jahr gerechnet 119,28 Euro macht - und damit eine Differenz von 90,72 Euro.  

Hartz IV: Jobcenter zahlt Zusatzkosten für Warmwasser
Wer Hartz IV bezieht, muss mögliche Zusatzkosten für Warmwasser nicht unbedingt selber zahlen. Foto: iStock

Hartz IV: Mehrbedarfspauschale für Warmwasser 2020

Derzeit gelten die folgenden Pauschalen für eine dezentrale Warmwasserversorgung pro Arbeitslosengeld II-Empfänger im Monat:

  • Volljährige/ Alleinstehende: 9,94 Euro
  • Volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft: 8,79 Euro
  • Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren: 7,94 Euro
  • Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren: 4,60 Euro
  • Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren: 3,70 Euro 
  • Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren: 2,00 Euro

Die Pauschalen wurden zum Teil um wenige Cent angehoben.

Mehrkosten bei Hartz IV: Rückwirkende Zahlung möglich

Das Jobcenter muss individuell prüfen, ob die Kosten für die Warmwasserversorgung angemessen sind. Ist das nicht der Fall, muss es für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Empfänger von Hartz IV haben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sogar Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung der letzten vier Jahre.

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