Kinderwunsch: Was tun, wenn man ungewollt kinderlos ist?
Was tun, wenn man sich Kinder wünscht, aber es einfach nicht klappt? ? Welche Methoden der Kinderwunsch-Erfüllung gibt es und welche sind in Deutschland erlaubt?
- Fakten zum unerfüllten Kinderwunsch
- Kinderlos: Woran kann es liegen und was kann man tun?
- Behandlungsmethoden: Welche sind in Deutschland erlaubt?
- Welche Behandlungsmethoden sind in Deutschland gesetzlich verboten?
- Kinderwunschbehandlung: Wer trägt die Kosten?
- Psychosoziale Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
- Was können ÄrztInnen bei unerfülltem Kinderwunsch tun?
- Fragen für das Erstgespräch beim Arzt
- Fragen zur Vorbereitung auf die Kinderwunsch-Behandlung
Die Zeitbild Stiftung hat eine ausführliche Informationsbroschüre für Betroffe herausgegeben: Zeitbild MEDICAL. Gefördert vom Bundesfamilienministerium, beantwortet Zeitbild Medical alle Fragen, die sich kinderlose Paare von Anfang an stellen. Hier kommen die wichtigsten Informationen sowie zahlreiche weiterführende Links zum Thema unerfüllter Kinderwunsch.
Fakten zum unerfüllten Kinderwunsch
- Kinderlosigkeit in Deutschland betrifft einen großen Teil der Bevölkerung: 29 % (mehr als sieben Millionen) der 30- bis 50-Jährigen haben heute keine Kinder. Dabei ist der Anteil der kinderlosen Männer (36 %) wesentlich größer als der Anteil der Frauen ohne Kinder (22 %).
- Verheiratete und unverheiratete Paare bekommen immer weniger Kinder und sie bekommen immer später ihr erstes Kind. So haben im Alter zwischen 30 und 34 Jahren 22 % der Frauen und 40 % der Männer im Paarhaushalt (noch) kein Kind.
- Viele Paare verschieben ihren Kinderwunsch aufgrund privater oder beruflicher Abwägungen immer weiter nach hinten. Oft wird aus einer zunächst gewollten Kinderlosigkeit eine ungewollte Kinderlosigkeit.
- 25 % der Männer und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren sind momentan ungewollt kinderlos (24 % Männer und 76 % Frauen).
- Männer zweifeln kaum an der eigenen Fruchtbarkeit und halten sich auch im Alter von (weit) über 40 Jahren für nahezu uneingeschränkt fruchtbar.
- Die meisten Frauen und Männer stellen die eigene Fruchtbarkeit lange nicht infrage. So hatten im Alter zwischen 30 und 39 Jahren 45 % der Frauen und 66 % der Männer noch nie den Gedanken, dass sich ihr Kinderwunsch ohne Kinderwunschbehandlung möglicherweise nicht erfüllt.
- Männer delegieren das Thema Kinderwunschbehandlung in der Regel umfassend an die Frauen.
- Jedes sechste bis siebte Paar hat Schwierigkeiten, ohne ärztliche Unterstützung schwanger zu werden.
- Nur rund 10 % der Frauen und Männer mit unerfülltem Kinderwunsch haben bisher Angebote der Kinderwunschbehandlung genutzt – auch wenn der Wunsch nach einem Kind groß und das Leiden an der eigenen Kinderlosigkeit erheblich ist.
- Kenntnisse über Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung sind gering und oft von falschen Bildern, Vorbehalten und Ängsten bestimmt: Kinderwunschbehandlungen gelten vielfach als Tabu, als (viel zu) teuer, als risikobehaftet und steril-technischer Vorgang.
- Im Jahr 2014 wurden 52.988 Frauen behandelt. Es wurden im Durchschnitt 1,66 Zyklen pro Frau durchgeführt.
- Mehr als die Hälfte aller Frauen in einer Kinderwunschbehandlung sind 35 Jahre und älter (Jahr 2014).
- 11.373 IVF-Behandlungen (In-Vitro-Fertilisation) und 37.839 ICSI-Behandlungen (Intrazytoplastmatische Spermieninjektion) wurden im Jahr 2014 durchgeführt. Davon führten rund 29 % der IVF-Behandlungen bzw. 28 % der ICSI-Behandlungen zu einer klinischen Schwangerschaft.
- Die Anzahl der Geburten pro Anzahl der durchgeführten Kinderwunschbehandlungen (Baby-take-home-rate) bei der IVF/ ICSI-Methode lag bei 22 % (Jahr 2013).
- Frauen und Männer unterschätzen vor einer Kinderwunschbehandlung die psychischen und physischen Belastungen. Nur wenige Frauen (3,4 %) und kaum Männer (0,4 %) mit unerfülltem Kinderwunsch nehmen eine psychosoziale Beratung in Anspruch.
Kinderlos: Woran kann es liegen und was kann man tun?
Interview mit Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Fertilitätsspezialist (Fertility Center Berlin)
Was sind die Ursachen einer ungewollten Kinderlosigkeit?
Die Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit liegen zu etwa gleichen Teilen beim Mann und bei der Frau.
Mögliche Gründe bei der Frau sind vor allem Störungen des Hormonhaushaltes, Veränderungen oder ein Verschluss der Eileiter oder eine Veränderung der Gebärmutter durch gutartige Muskelknoten.
Beim Mann sind es oft zu wenige oder zu schlecht bewegliche Spermien oder eine weniger gute Qualität der Samenzellen. Es kann aber auch sein, dass beide wenig Sex haben oder vielleicht sogar eine Sexualstörung vorliegt.
Welche Rolle spielt das Alter?
Die natürliche Fruchtbarkeit der Frau nimmt nach dem 30. Lebensjahr ab. Das ist allerdings kein größeres Problem bis zum 38. bis 40. Lebensjahr. Beim Mann nehmen ab einem Alter von 40 Jahren die Spermienqualität und die Samenzellzahl ab. Es ist also ein Irrglaube, dass beim Mann das Alter keine Rolle spielt.
Wie beeinflusst der Lebensstil im Allgemeinen die Fruchtbarkeit?
Das Rauchen ist ein wichtiger Punkt. Alleine durch das Rauchen vermindert sich die natürliche Fruchtbarkeit um etwa 20 Prozent. Auch Alkoholkonsum spielt eine Rolle, aber eine geringere. Und der dritte Punkt ist das Gewicht: Über- oder Untergewicht vermindert die Fruchtbarkeit deutlich.
Wann sollte man sich untersuchen lassen?
Wenn die Frau etwa nach einem Jahr mit regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr – am besten zweimal pro Woche – nicht schwanger ist, dann sollte sich das Paar untersuchen lassen. Es sei denn, es ist schon vorher ein Grund vorhanden: zum Beispiel, wenn der Mann bereits weiß, dass er unfruchtbar ist, oder die Frau weiß, dass sie einen Eileiterverschluss hat.
Wie wird festgestellt, ob man vermindert fruchtbar ist?
Der erste Schritt ist eine Untersuchung der Hormone der Frau und der Spermien des Mannes. Anschließend ist bei der Frau eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter sinnvoll, um abzuklären, ob dort Myomknoten oder sonstige Veränderungen vorhanden sind. Und dann muss man überlegen, ob und wie man die Eileiter untersucht. Man kann das mittels Ultraschall machen, noch genauer ist die Untersuchung mithilfe einer Bauchspiegelung. Eine Bauchspiegelung ist jedoch eine Operation, die mit Risiken verbunden ist.
Wann kommt eine künstliche Befruchtung infrage und wie funktioniert sie?
Die künstliche Befruchtung ist eine oft durchgeführte Behandlung, sowohl bei Störungen des Mannes als auch bei Störungen der Frau. Die künstliche Befruchtung ist die Form der Behandlung mit den größten Erfolgsaussichten pro Behandlungszyklus. Die Frau nimmt für einen Zeitraum von etwa zehn Tagen Hormone ein, damit mehr als eine oder zwei Eizellen heranwachsen. Danach werden in einem operativen Eingriff unter Vollnarkose die Eizellen aus dem Eierstock entnommen. Diese werden im Reagenzglas mit den Spermien des Mannes befruchtet und nach erfolgter Befruchtung nach zwei bis fünf Tagen in die Gebärmutter der Frau zurückübertragen.
Was sind die Risiken der künstlichen Befruchtung?
Die Risiken der künstlichen Befruchtung beziehen sich einmal auf die Hormongabe, die das Heranreifen mehrerer Eizellen stimuliert. Neben den psychischen Belastungen für die Patientin kann es in seltenen Fällen zu einem Überstimulationssyndrom kommen, also einer Überreaktion der Eierstöcke. Die Eierstöcke sind dann stark vergrößert, eventuell bildet sich auch Flüssigkeit im Bauch.
Die Entnahme der Eizellen erfolgt in einem operativen Eingriff unter Vollnarkose. Dadurch bestehen Operationsrisiken, die übrigens auch der Mann trägt, wenn bei ihm Spermien operativ aus den Hoden beziehungsweise Nebenhoden gewonnen werden.
Mehrlingsschwangerschaften, die bei künstlichen Befruchtungen häufiger auftreten, sind ein weiteres Risiko für Mutter und Kind(er). Auch nicht zu unterschätzen sind neben der gesundheitlichen, die emotionale, soziale und finanzielle Belastung durch eine künstliche Befruchtung.
Behandlungsmethoden: Welche sind in Deutschland erlaubt?
Zyklusbeobachtung
Bei der Zyklusbeobachtung wird der natürliche Menstruationszyklus der Frau durch Ultraschall und Blutuntersuchungen beobachtet. Mit dieser Methode kann der optimale Zeitpunkt für eine Befruchtung errechnet werden.
Hormonbehandlungen
Häufig haben Fruchtbarkeitsstörungen hormonelle Ursachen bei einem der Partner. Durch die Einnahme von Medikamenten in Form von Tabletten und/oder Spritzen kann sich der Hormonhaushalt sowohl bei der Frau als auch beim Mann normalisieren. Eine Hormonbehandlung, wie die hormonelle Stimulation der Eierstöcke der Frau, sorgt dafür, dass mehrere Eizellen gleichzeitig heranreifen.
Samenübertragung (Intrauterine Insemination)
Bei der Samenübertragung wird das aufbereitete Sperma des Mannes mit einem speziellen Katheter direkt in die Gebärmutter der Frau eingespült. Diese Methode wird meist angewendet, wenn der Partner zu wenige oder nicht ausreichend bewegliche Spermien hat.
In-vitro-Fertilisation (IVF)
Nach einer Hormonbehandlung werden der Frau in einem ambulanten Eingriff Eizellen unter Vollnarkose aus dem Eierstock entnommen und mit den aufbereiteten Spermien im Reagenzglas zusammengebracht. Erfolgt eine Befruchtung, werden meist ein bis zwei Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Die Geburtenrate bei der IVF liegt bei circa 20 Prozent.
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Mit der ICSI-Methode haben auch Männer mit schweren Fruchtbarkeitsstörungen eine Chance, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Der Frau werden im Anschluss an eine Hormonbehandlung in einem ambulanten Eingriff Eizellen entnommen. Im Labor wird eine einzelne Samenzelle direkt in eine Eizelle injiziert. Erfolgt eine Befruchtung, werden meist ein bis zwei Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Die Geburtenrate bei der ICSI liegt bei circa 20 Prozent.
In-vitro-Fertilisation im natürlichen Zyklus (Natural Cycle IVF)
Eine IVF- oder ICSI-Behandlung kann auch ohne bzw. mit einer schonenden hormonellen Stimulation erfolgen, bei der es zur Reifung von nur einem Follikel oder von wenigen Follikeln kommt. Diese Methode eignet sich für Frauen mit einem regelmäßigen Zyklus, insbesondere auch für Frauen mit einem hohen Risiko bei der klassischen IVF (z. B. Überstimulationssyndrom). Die Schwangerschaftsrate ist bei der Natural Cycle IVF geringer als bei der klassischen IVF- oder ICSI-Methode, da es häufig nicht zur Eizellentnahme kommt.
TESE und MESA
Sollten sich in der Samenflüssigkeit des Mannes keine Samenzellen befinden, kann mithilfe eines operativen Eingriffs Sperma direkt aus den Hoden (TESE) oder den Nebenhoden (MESA ) gewonnen werden. Die anschließende künstliche Befruchtung wird dann nach der ICSI-Methode (s. oben) durchgeführt.
Künstliche Befruchtung mithilfe einer Fremdsamenspende
Ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Dies ist jedoch nur nach ärztlicher und juristischer Beratung und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Einfrieren (Kryokonservierung) von Eizellen
Hierbei werden Spermien und Gewebe für eine spätere Verwendung aufbewahrt. Das können z.B. nicht verwendete Eizellen aus einem Behandlungszyklus sein. Auch bei einer Krebserkrankung oder beim Social Egg Freezing werden Spermien und Gewebe konserviert.
Welche Behandlungsmethoden sind in Deutschland gesetzlich verboten?
- Verwendung fremder Eizellen
- Leihmutterschaft
- Experimente an Embryonen (einschließlich Klonen)
- Geschlechterauswahl bei Spermien aus nicht medizinischen Gründen
- Verwendung der Spermien bereits Verstorbener
Weitere Informationen zu den verschiedenen Methoden der Reproduktionsmedizin:
www.informationsportal-kinderwunsch.de
www.familienplanung.de/kinderwunsch/
Kinderwunschbehandlung: Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung werden unter bestimmten Voraussetzungen anteilig von den Krankenkassen übernommen. Zusätzlich können Paare staatliche Unterstützung beantragen und so ihren Eigenanteil an den Behandlungskosten reduzieren.
Aufgrund der verschiedenen Regelungen ist es ratsam, sich sowohl als gesetzlich als auch als privat Versicherte bzw. Versicherter frühzeitig, vor Antragstellung über die Möglichkeiten und Details der Kostenübernahme bei den einzelnen Krankenkassen sowie bei den zuständigen Landesministerien zu informieren.
Kostenbeteiligung der Krankenversicherung
Welche Voraussetzungen?
- ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
- attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
- das Paar ist verheiratet und es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet
- vorherige medizinische wie psychosoziale Beratung
- Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren
Was wird in der Regel gefördert?
- 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
- 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
- 3 Zyklen einer IVF- oder einer ICSI-Behandlung
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
- 50 Prozent der Behandlungskosten (nach § 27a Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch)
- freiwillige Mehrleistungen einzelner Krankenkassen können in der Satzung festgelegt werden
Private Krankenversicherung:
- Die Bestimmungen der privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. In der Regel erfolgt eine Kostenübernahme ausschließlich durch die Versicherung des Ehepartners, dessen Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Sind beide Partner privat versichert, übernehmen die Versicherungen ggf. höhere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.
Finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern
Welche Voraussetzungen?
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Nutzung einer Reproduktionseinrichtung in Deutschland
- Beteiligung der Bundesländer mit einem entsprechenden Landesförderprogramm
- ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
- attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
- ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Partner
- vorherige medizinische wie psychosoziale Beratung
- Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren
Seit dem 7. Januar 2016 können erstmals auch unverheiratete Paare, die in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen, heterosexuellen Lebensgemeinschaft leben, finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass sich das jeweilige Hauptwohnsitzbundesland beteiligt.
Welche deutschen Bundesländer nehmen an der Bundesinitiative teil?
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Berlin
(Stand: November 2016)
In jedem der beteiligten Bundesländer gelten unterschiedliche Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen. Auch Art und Höhe der Zuwendungen variieren.
Was wird in der Regel gefördert?
- In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
- für verheiratete Paare: bis zu 25 Prozent des ihnen nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils für die erste bis vierte Behandlung
- für nicht verheiratete Paare: bis zu 12,5 Prozent des ihnen verbleibenden Selbstkostenanteils für die erste bis dritte Behandlung und bis zu 25 Prozent für die vierte Behandlung
Weitere Informationen:
www.informationsportal-kinderwunsch.de/unterstuetzung
Psychosoziale Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
Interview mit Dr. Tewes Wischmann, Vorstandsmitglied Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung e. V. (Institut für Medizinische Psychologie/Universitätsklinikum Heidelberg)
Was umfasst die psychosoziale Beratung und warum ist sie notwendig?
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine starke seelische Belastung für beide Partner. Je länger es dauert und je aufwendiger medizinisch unterstützt wird, umso wahrscheinlicher ist die Entwicklung von Enttäuschung und Verzweiflung, einem emotionalen Absturz und der Angst, dass der Wunsch nach einem eigenen Kind womöglich gar nicht erfüllt wird.
Ein zentrales Anliegen der psychosozialen Kinderwunschberatung ist, den betroffenen Paaren klarzumachen, dass die Achterbahn der Gefühle, die sie erleben, völlig normal ist. Auch häufig Gegenstand der psychosozialen Beratung sind das Verhältnis und die Kommunikation des Paares untereinander. Wichtig ist außerdem der Umgang mit dem sozialen Umfeld. Viele sind sich unsicher, wie sie in der Familie, im Freundeskreis oder auf der Arbeit damit umgehen sollen.
Kein einfacher Punkt in der psychosozialen Beratung sind zudem die Erfolgsraten in der Reproduktionsmedizin. Sie werden häufig überschätzt und so ist es entscheidend, mit dem Paar frühzeitig einen alternativen Lebensentwurf zu thematisieren.
Wie läuft die Beratung ab und wer führt sie durch?
In Deutschland gibt es auf psychosoziale Kinderwunschberatung spezialisierte Beraterinnen und Berater, die im Beratungsnetzwerk Kinderwunsch (BKiD) organisiert sind. Zudem findet die Kinderwunschberatung auch in den meisten Schwangerschaftsberatungsstellen statt. Die Beratung wird in unterschiedlichen Formen angeboten, zum Beispiel als Paarberatung oder in Einzel- und Gruppengesprächen. Sie ist auch telefonisch oder per Internetchat möglich.
Was kostet die psychosoziale Beratung?
Das ist ganz unterschiedlich. Wird die Beratung von niedergelassenen BeraterInnen durchgeführt, wird sie in der Regel pro Sitzung bezahlt: ca. 80 Euro je 50 Minuten.
Führen Fachkräfte in den Schwangerschaftsberatungsstellen die Beratung durch, ist sie meist kostenfrei. Manchmal wird eine Kostenbeteiligung oder eine Spende gewünscht. Ist die psychosoziale Beratung im reproduktionsmedizinischen Zentrum selbst angesiedelt, ist sie in der Regel ebenfalls kostenfrei.
Ab wann sollten ÄrztInnen auf die psychosoziale Beratung hinweisen?
Ich rate generell, das Angebot der psychosozialen Beratung ganz am Anfang jedem Paar als selbstverständlich und niedrigschwellig anzubieten. Dadurch könnten Paare das Angebot zu jedem Zeitpunkt der Behandlung in Anspruch nehmen, auch wenn keine reproduktionsmedizinische Behandlung stattfindet. Die psychosoziale Beratung sollte zum Standard-Behandlungsangebot dazugehören.
Wie können die behandelnden ÄrztInnen erkennen, ob die PatientInnen eine psychosoziale Beratung benötigen?
Eine Schlüsselfrage für ÄrztInnen ist bei diesem Thema die Frage „Wie geht es Ihnen denn damit?“. Es kann zum Beispiel sein, dass sie alle Schwangeren und Mütter meidet und dass ihr das Thema 24 Stunden am Tag durch den Kopf geht. Je nach Reaktion der Patientin sollte offensiv auf eine psychosoziale Beratung hingewiesen werden.
Für viele Männer ist zum Beispiel die Diagnose Azoospermie eine schockierende Nachricht. Dann kann man auf jeden Fall fragen, ob der Patient es sich zutraut, damit alleine zurechtzukommen, oder ob er gern das Angebot der Kinderwunschberatung zur Entlastung in Anspruch nehmen möchte.
Wie können ÄrztInnen auf die psychosoziale Kinderwunschberatung hinweisen?
Es ist wichtig, dass die ÄrztInnen offen, transparent und selbstverständlich mit dem Thema umgehen. Ratsam ist, die möglichen Beratungsinhalte anzusprechen und zu betonen, dass das Angebot der psychosozialen Kinderwunschberatung allen Paaren in der Situation empfohlen wird. Es geht nicht darum, den Paaren eine Kinderwunschbehandlung auszureden oder sie in irgendeiner Form zu pathologisieren, vielmehr sollen die Paare bei einer Kinderwunschbehandlung psychisch entlastet werden. In der Regel reichen ein bis maximal fünf Gespräche aus. Wenn die Paare das wissen, können Hemmschwellen bezüglich der Beratung gesenkt werden.
Adressen von BeraterInnen finden PatientInnen und ÄrztInnen unter:
www.informationsportal-kinderwunsch.de/unterstuetzung
www.bkid.de/beraterinnen-in-ihrer-naehe
www.familienplanung.de/beratung/beratungsstellensuche
Was können ÄrztInnen bei unerfülltem Kinderwunsch tun?
Interview mit Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Gynäkologe und Fertilitätsspezialist (Fertility Center Berlin)
Sollten Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten aktiv auf das Thema Kinderwunsch ansprechen?
Es hängt von der konkreten Situation ab, ob man im allgemeinen ärztlichen Gespräch PatientInnen auf das Thema Kinderwunsch anspricht und darauf aufmerksam macht, das Thema nicht zu lange aufzuschieben. Dies würde sich zum Beispiel empfehlen, wenn ein bestimmtes medizinisches Problem vorliegt oder wenn die Frau älter als 35 Jahre ist.
Wann sollte bei einer ungewollten Kinderlosigkeit mit der Diagnostik begonnen werden und wo wird die Diagnostik durchgeführt?
Etwa 90 Prozent der Frauen im reproduktiven Alter sind nach zwölf Monaten und zweimal pro Woche ungeschütztem Geschlechtsverkehr schwanger. Grundsätzlich sollte ein Paar erst mit der Diagnostik tätig werden, wenn es über ein Jahr erfolglos versucht, schwanger zu werden.
Bei der Diagnostik sind seitens der Frauenärztin oder des Frauenarztes insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Alter der Frau, Hormonstatus
- Untersuchung der Gebärmutter
- Untersuchung der Eileiter
- Sexualität des Paares
Gleichzeitig sollten beim Mann die Spermien durch einen Facharzt untersucht werden. Denn die Ursachen für die ungewollte Kinderlosigkeit liegen genauso häufig beim Mann wie bei der Frau.
Welche Beratungspflichten gelten bei Kinderwunschbehandlungen?
Neben der allgemeinen Beratung, die ÄrztInnen immer durchführen müssen, bevor sie mit einer Behandlung beginnen, gilt bei der Kinderwunschberatung die Richtlinie der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2006. Bei Kinderwunschbehandlungen von Ehegatten, die nach § 27a SGB V gefördert werden, sind außerdem zusätzliche Beratungserfordernisse zu beachten.
In diesem Fall muss die überweisende Ärztin oder der Arzt zu den psychosozialen und medizinischen Gesichtspunkten der Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung beraten. Es muss auch auf mögliche Belastungen und Risiken hingewiesen werden. Eine detaillierte Beratung zu den Methoden und Aspekten der Behandlung erfolgt anschließend im Kinderwunschzentrum. Zudem gibt es die Möglichkeit einer behandlungsunabhängigen psychosozialen Beratung.
Wie können ÄrztInnen mit möglichen Bedenken der PatientInnen gegenüber einer Kinderwunschbehandlung umgehen?
Es ist sehr wichtig, dass die PatientInnen sehr gut aufgeklärt werden – sowohl medizinisch als auch psychosozial. Vorurteile und Fehlinformationen, die zum Beispiel im Internet kursieren, können auf diese Weise vermieden werden.
So denken viele PatientInnen, dass Alltagsstress zu Unfruchtbarkeit führt. Es herrscht außerdem Unwissen darüber, dass eine absolute Unfruchtbarkeit nur die Wenigsten betrifft. Vielmehr handelt es sich um eine Subfertilität, das heißt, dass das Paar nicht absolut unfruchtbar ist, sondern nur nicht so schnell schwanger wird. Wenn die PatientInnen gut über die Kinderwunschbehandlung aufgeklärt sind, können sie eine autonome Entscheidung für oder gegen eine Behandlung treffen.
Wie geht man um mit Fragen von PatientInnen zu Methoden, die in Deutschland nicht erlaubt sind, wie z. B. eine Eizellenspende?
ÄrztInnen können solche Fragen in den allgemeinen Kontext der medizinischen und psychosozialen Beratung einbinden. So sollte die ÄrztIn zum Beispiel eine Patientin, die so gut wie keine Eizellen hat und eigentlich nur über eine Eizellenspende schwanger werden kann, zunächst über die Ursachen ihrer Kinderlosigkeit aufklären. Dann sollte man über die Erfolgsraten der unterschiedlichen Methoden und über Alternativen sprechen, wie z. B. einen Abbruch der Behandlung oder eine Adoption, sowie gegebenenfalls über Risiken und rechtliche Implikationen bei einer Behandlung im Ausland aufklären.
Fremdsamenspende ist in Deutschland legal. Gelten dennoch Sonderberatungspflichten, wenn sie in Betracht gezogen wird?
Eine Fremdsamenspende ist mit Blick auf die Vaterschaft mit einer besonderen Lebenssituation verbunden. Erwägen Paare, alleinstehende oder lesbische Frauen eine Fremdsamenspende, ist es daher sinnvoll, dass die ÄrztIn über diese besondere Situation berät und auf Aspekte der sozialen und genetischen Vaterschaft hinweist.
Ebenso sollte über entsprechende Gesetzesgrundlagen aufgeklärt werden: In Deutschland kann heute das Kind spätestens ab dem 18. Lebensjahr den Kontakt zum Samenspender aufnehmen. Alleinstehende Frauen müssten außerdem berücksichtigen, dass sie ohne Partner oder Partnerin die Sorge für das Kind tragen.
Fragen für das Erstgespräch beim Arzt
- Was genau lässt sich durch die Untersuchungen herausfinden?
- Welche Bedeutung hat eine Untersuchung für die Behandlung?
- Ist die Untersuchung schmerzhaft?
- Können Komplikationen auftreten? Wenn ja, welche? Und wie häufig?
- Gibt es Alternativen zu der jeweiligen Untersuchung?
- Kann ich am Tag der Untersuchung arbeiten?
- Wann erfahre ich das Untersuchungsergebnis?
- An wen kann ich mich in der Praxis wenden, wenn ich zwischen den Terminen Fragen oder Probleme habe?
Fragen zur Vorbereitung auf die Kinderwunsch-Behandlung
- Haben wir von unserer Ärztin oder unserem Arzt alle Informationen über die Behandlung bekommen, die wir brauchen?
- Sind wir mit der bisherigen Betreuung zufrieden?
- Haben wir unsere beruflichen und privaten Verpflichtungen im Blick? Welche könnten uns in der Zeit der Behandlung besonders belasten? Können wir auch anders planen?
- Wissen wir beide über den Ablauf der Therapie und über ihre möglichen körperlichen und seelischen Belastungen Bescheid? Was kommt auf mich als Frau zu, was auf mich als Mann?
- Was machen wir, wenn keine Schwangerschaft eintritt oder es zu einer Fehlgeburt kommt? Wollen wir dann weitere Versuche wagen? Wann wäre für uns Schluss?
- Was können wir tun, wenn wir uns nicht einig sind, ob wir die Behandlung weiterführen oder beenden sollten?
- Würde uns eine psychosoziale Beratung helfen?
- Wie viele Embryonen (in einem Zyklus ist die Übertragung von bis zu drei Embryonen erlaubt) wollen wir gegebenenfalls übertragen lassen? Wissen wir, was bei einer möglichen Mehrlingsgeburt auf uns zukäme, und könnten wir die Belastungen tragen?
- Wie entscheiden wir, wenn uns Untersuchungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) empfohlen werden?
- Wieviel können oder wollen wir für die Behandlungen maximal ausgeben? Haben wir dann noch Geld für andere wichtige Dinge?
- Wem wollen wir von der Behandlung erzählen und wem eher nicht? Gibt es Angehörige, Freunde und Bekannte, die uns in der kommenden Zeit unterstützen können?
- Haben wir Pläne für unsere weitere Lebensgestaltung, falls wir trotz der Behandlungen kein eigenes Kind bekommen können?
Der Fragenkatalog wurde zusammengestellt vom Informationsportal Kinderwunsch. Weitere Broschüren und Fachinformationen zum Thema Kinderwunsch findest du hier:
http://www.informationsportal-kinderwunsch.de/material/