Was darf man, wenn man krankgeschrieben ist?
Der Kopf brummt, die Nase ist zu, der Hals kratzt - so muss niemand arbeiten. Bei der Krankmeldung gelten aber Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen!
Bei einer Krankschreibung gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen, ansonsten kann es im schlimmsten Fall zu einer Kündigung kommen. Aber was für Regeln sind das? Wie ist es zum Beispiel, wenn mich jemand beim Einkaufen gehen sieht? Darf ich das oder riskiere ich so eine Kündigung? Und wie ist es, wenn ich mich plötzlich wieder fit fühle? Darf ich dann trotz Krankmeldung wieder zur Arbeit gehen? Wir klären auf.
Krankgeschrieben: Dieser Grundsatz gilt
Was darf man eigentlich, wenn man krankgeschrieben ist? Manchmal ist die Abwägung schwierig. Darf ich einkaufen oder meine Kinder in die Kita bringen? Generell gilt, dass sich ein krankgeschriebener Arbeitnehmer so verhalten muss, dass er möglichst bald wieder gesund ist. Wer sich dennoch nicht sicher ist, kann sich eine schriftliche Genehmigung von seinem Arzt holen.
Krankgeschrieben einkaufen
Essen und trinken muss jeder, auch wenn er krankgeschrieben ist. Bei wem gähnende Leere im Kühlschrank herrscht, muss einkaufen. Solange der Arzt einem nicht absolute Bettruhe verordnet hat, ist das auch kein Problem. Gleiches gilt für den Gang in die Apotheke sowie krankgeschrieben auszugehen. Was spricht gegen einen Kinobesuch mit einem gebrochenen Arm? Der Besuch eines Fitnessstudios sollten hingegen unterlassen werden.
Krankschreibung: In diesen Fällen kann dein Chef die AU ablehnen
Krankgeschrieben verreisen
Das Verreisen während einer Krankschreibung ist nicht generell verboten. So entschied das hessische Landesarbeitsgericht 2012 für den Arbeitnehmer, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern reiste, um sich dort auszukurieren.
Meist ist diese Entscheidung individuell zu treffen. Laut den R+V-Experten muss einer geplanten Reise allerdings derjenige zustimmen, der Zahlungen an den Arbeitnehmer leistet. Das wäre in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung der Arbeitgeber und danach die Krankenkasse.
Krankgeschrieben die Kinder in die Kita bringen
Laut DeutscheAnwaltsauskunft könnte der Arbeitnehmer Ärger bekommen, wenn er sein Kind zur Kita bringt, obwohl er beispielsweise hohes Fieber hat. Denn dieser Gang könnte die Genesung verhindern und die Krankheit sogar verschlimmern. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Abmahnung, wenn nicht gar zu einer Kündigung führen.
Doch du hast auch Rechte, wenn du krankgeschrieben bist! Mehr Informationen dazu, findest du im Video!
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