Krankschreibung: In diesen Fällen kann dein Chef die AU ablehnen
Krankschreibung ist nicht gleich Krankschreibung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann dein Chef deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ablehnen. Wir verraten, wann und warum.
Beim Thema Krankschreibung herrscht nach wie vor viel Unsicherheit. Die Frage, ob ich bei Krankheit einkaufen gehen darf, ist da noch die kleinste. Wesentlich schwieriger wird's schon bei der Sorge, ob mein Chef mir wegen Krankheit kündigen darf. Die meisten beruhigen diese Unsicherheit mit einer scheinbar simplen Lösung: Hauptsache Krankschreibung, der Rest ist egal. Dabei stimmt das nur halb. Unter bestimmten Voraussetzungen darf dein Chef dein Attest nämlich ablehnen. Wir verraten mehr!
Sorry, no: Wann dein Chef deine AU ablehnen darf
Vorweg: Dein Vorgesetzter darf dein Attest nicht einfach ablehnen, weil er momentan schlecht auf dich zu sprechen ist. Seinem Nein müssen "ernsthafte und begründete Zweifel" zugrunde liegen. Ist dies der Fall, muss er deine AU nicht akzeptieren.
1. Krankschreibung ohne Arztbesuch
Was haben wir gestaunt, als das Hamburger Start-up AU-Schein.de eine Krankmeldung per WhatsApp möglich machte – endlich müssen wir uns nicht mehr mit Fieber und Erkältung zum Arzt schleppen und gefühlte zehn Stunden warten, nur um die AU zu bekommen. Aber genau hier liegt schon das Problem: Da das Verfahren bei AU-Schein.de ohne jeglichen Arzt-Kontakt abläuft, darf dein Chef eine tatsächliche Krankheit anzweifeln und muss die Krankschreibung nicht akzeptieren.
2. Die eigene Krankheit im Streit ankündigen
Das erklärt sich im Grunde von selbst: Wer während der Konferenz mit seinem Vorgesetzten in Streit gerät und dann schreit "Ab morgen bin krank!", der sollte auf keinen Fall am nächsten Tag ein Attest einreichen.
3. Direkt vor und nach dem Urlaub kranksein
Montage und Freitage sind ja schon immer kritisch beim Kranksein – wer allerdings öfter dabei erwischt wird, wie er direkt vor oder nach seinem Urlaub zu Hause bleibt, der schürt berechtigte Zweifel beim Chef.
4. Party trotz Grippe
Bitte nicht falsch verstehen: Natürlich darfst du auch während du krank bist im Supermarkt einkaufen oder zur Apotheke gehen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die "Heilung fördert" – dazu gehört beispielsweise auch ein Besuch im Fitnessstudio, wenn körperliche Beschwerden vorliegen. Wer aber bei Aktivitäten erwischt wird, die der Genesung entgegenstehen, kriegt ein Problem. Wenn du also eine Krankschreibung einreichst, gleichzeitig aber bei Facebook Bilder einer wilden Party gepostet hast, könnte es brenzlig werden.
5. Rückwirkende Krankschreibung
Eines mögen Chefs genauso wenig wie Krankschreibungen per WhatsApp: AUs, die mehr als drei Tage rückwirkend ausgestellt werden. Dazu urteilte das Landesarbeitsgericht Köln 2003: "Wenn der Arzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend festgestellt und die Rückwirkung zwei Tage überschreitet, ist in der Regel der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert."
Wie weit darf mein Chef gehen, um seine Zweifel zu beweisen?
Kopfkino bitte ausschalten: Nein, dein Chef darf nicht vor deinem Haus im Auto lauern und auf Video aufzeichnen, was du den Tag über so treibst – egal, wie sehr er daran zweifelt, dass du krank bist.
Das Naheliegendste: Dein Chef darf durch deine Social-Media-Accounts surfen und gucken, ob er dort Bilder von Partys, Tagestrips oder ähnlichem findet. Er darf außerdem einen Krankenbesuch durchführen, um sich persönlich von deinem Zustand zu überzeugen. Du bist allerdings nicht verpflichtet, zuhause zu sein oder deinem Chef die Tür zu öffnen.
Einen Detektiv zu engagieren, geht indes einen Schritt zu weit: Das sollten Arbeitgeber nur dann tun, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Ist dein Chef extrem misstrauisch, kann er außerdem den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse einschalten. Die Kasse entscheidet dann darüber, ob ein Gutachten über die strittige Krankschreibung erstellt wird.