Nach über 40 Jahren: Beliebter Küchenhersteller ist pleite!
Jetzt herrscht traurige Gewissheit! Ein Nürnberger Traditionsbetrieb ist insolvent.
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Nicht schon wieder! Nach Fahrrad-Hersteller Prophete, Möbelkonzern Hülsta und Galeria Karstadt Kaufhof hat auch die Küchen Quelle GmbH Insolvenz angemeldet.
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44 Jahre nach Gründung! Küchen Quelle ist pleite
"Die schwierige wirtschaftliche Lage infolge massiv gestiegener Kosten für Energie, Rohstoffe und Materialien" macht auch der Küchenbau-Branche zu schaffen. Die bittere Konsequenz: Immer mehr Unternehmen gehen pleite - so auch der Nürnberger Traditionsbetrieb Küchen Quelle.
Seit dem 23. November 2022 befindet sich der Küchenhersteller in einem Insolvenzverfahren. Aber: "Es gibt bereits erste Interessenten. Das stimmt uns zuversichtlich. Unser Ziel ist es, Küchen Quelle zu erhalten und einen Investor zu finden, der im Rahmen einer übertragenden Sanierung den Geschäftsbetrieb übernimmt", heißt es vonseiten der Rechtsanwaltskanzlei PLUTA.
Insolvenzverfahren! Was das für Küchen-Quelle-Kund*innen bedeutet
Für Kund*innen, die eine Küche bei Küchen Quelle in Auftrag gegeben und eine Anzahlung geleistet haben, besteht allerdings kein Grund zur Panik. Das Unternehmen arbeite aktuell daran, bereits bestellte beziehungsweise angezahlte Küchen trotz laufendem Insolvenzverfahren auszuliefern.
Allerdings müssten Kund*innen eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises leisten, damit "die Sicherungsrechte der Lieferanten abgelöst und die Kosten der Lieferung und Montage bezahlt werden" können. Alternativ könnten Kund*innen ihre Küche selbst abholen und montieren - ohne eine entsprechende Zuzahlung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Vertragsaufhebung. "Sollten Sie bereits eine Anzahlung von 10 % oder mehr geleistet haben und eine Vertragsaufhebung wünschen, ist eine Stornierung ohne eine Aufhebungspauschale möglich", heißt es vonseiten der Küchen Quelle.
Insofern Kund*innen noch keine Anzahlung geleistet haben, "ist eine Stornierung nur im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung möglich" - gegen eine "Aufhebungspauschale von brutto 10 % des vereinbarten Küchengesamtauftrages".
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Artikelbild und Social Media: Feverpitched/iStock (Symbolbild)