Neue Gesetze und Änderungen im Februar 2023: Das ändert sich für dich!
Neue Gesetze und Änderungen im Februar 2023 betreffen auch dich. Was genau sich tut, liest du bei uns.
- Neues Gesetz im Februar 2023: „Wind-an-Land“-Gesetz tritt in Kraft
- Änderung im Februar 2023: Neue Verbandskästen im Auto
- Maskenpflicht in Fernzügen fällt weg
- Energiesparlampen vor dem Aus
- Änderung im Februar 2023: C/2022 E3 (ZTF)
- Bier wird ab Februar 2023 teurer
- Dieselfahrzeuge in München werden ausgeschlossen
Die neuen Gesetze und Änderungen im Februar 2023 sind auch fürs alltägliche Leben relevant. Egal ob verschiedene Dinge rund ums Auto, der Bierpreis, ein Komet am Nachthimmel oder der Bau von Windkrafträdern. Welche Neuerungen auf dich zukommen, erfährst du im Artikel.
Neues Gesetz im Februar 2023: „Wind-an-Land“-Gesetz tritt in Kraft
Das sogenannte „Wind-an-Land“-Gesetz ist eines der wenigen neuen Gesetze im Februar 2023, die uns alle betreffen. Das Ziel hinter diesem Gesetz ist es, Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land zu beschleunigen – und somit auch den Bau.
Das Gesetz sieht vor, dass entsprechende Flächen für die Windkraft bereitgestellt werden, um den aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom bis 2030 zu verdoppeln.
Außerdem ist geplant, dass in jedem Bundesland bis 2032 zwei Prozent der Gesamtfläche für Windkraft reserviert sein muss. Davon müssen 1,7 Prozent schon bis 2027 vorhanden sein. Bislang gelten in jedem Bundesland andere Abstandsregeln für Windräder zur bewohnten Bebauung – und das darf auch weiterhin sein. Sollte aber ein Bundesland die Vorgaben nicht erfüllen, würden die Abstandsregeln per Gesetz fallen. Dieser Mechanismus soll durch das erleichterte Planungsverfahren aber verhindert werden.
Ebenso betroffen vom neuen Gesetz im Februar 2023 ist das Bundesnaturschutzgesetz. Das wurde dahingehend novelliert, dass von nun an auch Landschaftsschutzgebiete als Standorte für Windkrafträder infrage kommen.
Änderung im Februar 2023: Neue Verbandskästen im Auto
Ab 1. Februar 2023 greift eine Änderung, die das Auto betrifft. In neuen Verbandskästen müssen dann zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Dafür nicht mehr drin sein muss ein Dreieckstuch, ebenfalls kann ein Verbandstuch weniger enthalten sein.
Für dich ergibt sich allerdings nicht viel: Die Änderung im Februar 2023 bedeutet nicht, dass du nachrüsten musst. Bis du einen neuen kaufst, ist der alte gut genug.
Maskenpflicht in Fernzügen fällt weg
In vielen Bundesländern ist die Änderung im ÖPNV schon längst Realität: Die Maskenpflicht ist da kein Thema mehr. Ab 2. Februar 2023 fällt nun auch die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr. Im ÖPNV fällt die Maskenpflicht hingegen in Hamburg und NRW schon am 1. Februar 2023, einen Tag später ziehen Hessen, Bremen, Niedersachsen, das Saarland sowie Nachbar Rheinland-Pfalz nach. In Thüringen (3. Februar), Bremen, Niedersachsen (2. Februar) und Hamburg (1. Februar) fällt am zudem die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion.
Was bei den einen als viel zu späte Akzeptanz der Realität durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gefeiert wird, wirft auf anderer Seite - vor allem vulnerablen Gruppen wie Betroffenen schwerer Krankheiten, z.B. Corona-Folgeerkrankungen wie Long-Covid bzw. ME/CFS oder Krebs - gleichermaßen Kritik hervor.
Energiesparlampen vor dem Aus
Diverse Energiesparlampen stehen vor dem Aus. Ab Ende Februar 2023 ändert sich per Gesetz, dass bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden dürfen. Daher kannst du dann nur noch Restbestände der betroffenen Lampentypen erwerben. Konkret betroffen sind sogenannte Kontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel.
Änderung im Februar 2023: C/2022 E3 (ZTF)
Am 1. Februar 2023 kannst du eine Änderung am Nachthimmel beobachten: C/2022 E3 (ZTF). Dabei handelt es sich um einen Kometen, der an diesem Tag mit einer Entfernung von 42,5 Millionen Kilometern seinen erdnächsten Punkt erreicht. In den Tagen davor und danach kannst du ihn in Deutschland fast die ganze Nacht über bei seiner Wanderung durch die Weiten des Alls beobachten. Seine Besonderheit: er strahlt am Kopf ein grünliches Licht aus und ist mit bloßem Auge sichtbar.
Bier wird ab Februar 2023 teurer
Bier ist der deutschen Leibgetränk-/speise, zumindest für einige. Doch ab Februar 2023 müssen wir tiefer in die Tasche greifen, wenn die Hersteller an der Bierpreisschraube drehen.
Konkret wird es bei der Warsteiner-Gruppe folgendermaßen: die Flaschenbier-Preise steigen laut Getränke News um 6,80 Euro pro Hektoliter, die Preise fürs Fassbier steigen um 20 Euro.
Allerdings bedeutet das nicht, dass das Bier auch sonst überall teurer wird: Warsteiner zieht nur nach, die Erhöhungen bei den anderen Herstellern sind größtenteils schon durch.
Folgende Biermarken sind betroffen:
Warsteiner
Herforder
Frankenheim
König Ludwig
Kaltenberg
Paderborner
Isenbeck
Dieselfahrzeuge in München werden ausgeschlossen
Wer ein Dieselfahrzeug mit der Abgasnorm 4 besitzt, darf ab Februar 2023 nicht mehr in die Münchner Innenstadt und auf den Mittleren Ring fahren. Die nächste Stufe der Änderung tritt im Oktober 2024 in Kraft.
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