Neue Gesetze und Änderungen im April 2021: Das ändert sich für dich
Ein neuer Monat bringt neue Gesetze und meist auch weitere Änderungen mit sich. Was die neuen Gesetze im April 2021 angeht, verraten wir dir mehr im Artikel. Betroffen sind u.a. Ostern, Homeoffice, Lebensmittel und Gehälter – die werden nämlich erhöht.
- Transfette in Lebensmitteln
- Änderungen im April 2021: Homeoffice
- Neue Gesetze im April 2021: Kassenbons
- Führerscheinprüfung
- Gehaltserhöhung im Öffentlichen Dienst
- Mindestlohn für Pflegekräfte
- Zeitarbeit in der Fleischindustrie
- Lockdown-Verlängerung
- Testpflicht für Auslandsurlauber
- Oster-Lockdown zurückgenommen
- Tests an Schulen
- Tests in Unternehmen
Gehaltserhöhungen für bestimmte Berufsgruppen, gesündere Lebensmittel und eine neue Führerscheinprüfung – der April 2021 hält viele Änderungen parat. Was du über neue Kassenbons im Supermarkt, Ostern und den neuen Lockdown wissen musst und welche Verbote neu sind, erfährst du hier.
Transfette in Lebensmitteln
Was in Dänemark seit 15 Jahren im Gesetzbuch steht, wird nun endlich auch in Deutschland umgesetzt: Lebensmittel dürfen ab 2. April nur noch 2% industriell hergestellte Transfette enthalten, bislang war das freiwillig. Ab diesem Datum ist der Verkauf von Lebensmitteln mit mehr Transfetten nicht mehr erlaubt.
Sie entstehen zum Beispiel beim mehrmaligen oder sehr starken Erhitzen von Fett in der Fritteuse, aber auch beim Braten, falls du den sogenannten Rauchpunkt erreichst. Eine Portion Pommes enthält beispielsweise ca. 1 Gramm Transfette – die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine maximal Tagesdosis von 2,6 g Transfett-Säuren.
Transfette gelten als hochgradig ungesund, denn sie erhöhen im Körper den Wert des „schlechten“ LDL-Cholesterins. Dadurch können deine Blutgefäße verstopfen, was sich Arteriosklerose nennt und am Ende zu einem Herzinfarkt führt. Durch das neue Gesetz profitierst du vor allem, wenn du übergewichtig oder älter bist oder an Diabetes leidest.
Änderungen im April 2021: Homeoffice
Eine neue Änderung im April 2021 trifft das Homeoffice – das wegen des anhaltenden Lockdowns weiterhin viele Menschen betrifft. Zum Beispiel die gesamte Wunderweib-Redaktion. Eigentlich läuft die Regelung, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Homeoffice ermöglichen sollen, wo es möglich ist, am 30. April aus.
Jetzt kommt das große Aber. Da die Pandemie-Situation schwer abzuschätzen ist, könnte die Regelung durchaus auch verlängert werden.
Neue Gesetze im April 2021: Kassenbons
Kein Scherz, aber 1. April werden die Kassenbons im Supermarkt und Discounter länger sein. Allerdings ist das bei den meisten Kassenbons schon der Fall. Grund sind Änderungen in den Angaben, was auf einem Kassenbon stehen muss. Das soll Steuerbetrug unmöglich machen – der Kassenbon wird zudem in eine Cloud übermittelt und digitalisiert.
Neben einigen Codes für die Zuordnung und Buchhaltung findest du nun auch den Beginn und das Ende des Kassiervorgangs auf den Kassenzetteln. Du kannst also sehen, wie schnell kassiert wurde.
Führerscheinprüfung
Es ist ein echtes Glücksgefühl, wenn du endlich den Führerschein in den Händen hältst. Dieses Gefühl dürften die meisten von euch kennen. Doch falls du die praktische Führerscheinprüfung bislang in einem Wagen mit Automatikschaltung abgelegt hattest, durftest du auch nur Autos mit Automatikgetriebe nutzen.
Diese Beschränkung wird nun aufgehoben, denn es gibt ein neues Gesetz ab April 2021. Diese Änderung macht es also möglich, dass auch im (zugegeben unwahrscheinlichen) Fall einer Fahrprüfung mit Automatikgetriebe das Fahren mit dem normalen Schaltgetriebe erlaubt ist.
Gehaltserhöhung im Öffentlichen Dienst
Im Öffentlichen Dienst wird es ab April mehr Geld geben. Das dürfte die Beschäftigten gerade in Pandemiezeiten freuen. Die Erhöhung der Gehälter beträgt 1,4%, was allerdings nur der erste Schritt einer Reihe von Tarifvertragsänderungen in puncto Gehalt ist.
Gut zu wissen: die Erhöhung beträgt mindestens 50 Euro. Verschiedene Berufsgruppen bekommen zudem höhere Pauschalen gezahlt.
Mindestlohn für Pflegekräfte
Änderung im April 2021: Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt am 1. April an: Während westdeutsche Pflegekräfte von nun an 12,50 Euro pro Stunde verdienen sollen, werden es im Osten des Landes 12,20 Euro pro Stunde. Klingt ungerecht?
Das soll auch bald abgeschafft werden, denn in den weiteren Schritten soll diese Ungleichbehandlung aufgehoben werden. Ob die Auszahlung der Lohnerhöhung auch direkt erfolgt, ist indes fraglich: Gewerkschaft und Arbeitgeber haben sich Anfang März wegen einiger Details für den neuen Tarifvertrag in die Haare bekommen, wie das Handelsblatt berichtete.
Zeitarbeit in der Fleischindustrie
Sie steht sowieso unter Beobachtung: die Fleischindustrie. Massentierhaltung und Corona-Ausbrüche in Zerlegebetrieben sind und waren für das sowieso schon schlechte Image Gift. Die Politik hat reagiert und beschlossen: Zeitarbeit wird ab dem 1. April in der Fleischindustrie verboten.
Lockdown-Verlängerung
Der aktuell geltende Lockdown wurde von Bund und Ländern bis zum 18. April verlängert. Also gilt: Unbedingt an die Regeln halten, denn sonst nimmt das alles kein Ende.
Die genauen Lockdown-Regeln variieren und sind mittels einer Notbremse an die Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner gekoppelt. Ab diesem Wert kann es zu Ausgangssperren, Kontaktverschärfungen und einer Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern in deinem Auto kommen.
Testpflicht für Auslandsurlauber
Menschen, die trotz des dringenden Appelles der Bundesregierung, nicht zu verreisen, Urlaub im Ausland machen, müssen sich auf eine Testpflicht vor dem Rückflug bzw. der Rückkehr nach Deutschland einstellen. Das heißt: Kein Test, keine Beförderung.
Skifahren in den Alpenländern und Besuche auf Mallorca, den Kanaren oder Madeira sind also nur mit einem negativen Test bei der Rückkehr durchführbar. Neue Flüge nach Mallorca sollen die Fluggesellschaften nach Willen der Bundesregierung bitte nicht mehr anbieten.
Oster-Lockdown zurückgenommen
Der Oster-Lockdown sollte um einiges härter als jeder bislang dagewesene Lockdown werden, aber auch kürzer. Es sollte eine sogenannte „Ruhephase“ von 5 Tagen gelten, beginnend ab Gründonnerstag. Diese Osterruhe hat die Regierung am 24.03. aber wieder gekippt, da die rechtlichen Unklarheiten zu groß waren.
Der Plan war, dass der Gründonnerstag zum Quasi-Feiertag wird, mit allen Regelungen, die an Sonn- und Feiertagen gelten. Es sollte also u.a. arbeitsfrei sein und die Geschäfte geschlossen werden. Auch die Außengastronomie sollte an diesen Tagen auch schließen. Nur der Lebensmittelhandel im engeren Sinn hätte am Karsamstag öffnen dürfen - volle Supermärkte waren dann vorprogrammiert. Tankstellen sollten geöffnet bleiben, Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten werden.
Zusammenkünfte im privaten Raum sind an Ostern erlaubt: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Öffnungsschritte sind frühestens ab 6. April möglich, das nächste Bund-Länder-Treffen ist am 12. April. Wie die Supermärkte an Ostern 2021 geöffnet haben, erfährst du hier.
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Tests an Schulen
Die Schnelltests an Schulen und in Kitas sollen ausgeweitet werden. Schüler, Schülerinnen und Kita-Kinder und Lehrer und Erzieher sollen baldmöglichst zweimal die Woche getestet werden.
Tests in Unternehmen
Bislang gilt das als freiwillige Maßnahme, aber die Bundesregierung appelliert alle Unternehmen, die Mitarbeiter bitte einmal, je nach Verfügbarkeit auch zweimal wöchentlich testen zu lassen. Anfang April soll dann ein Bericht veröffentlicht werden – sollten also zu wenige Unternehmen Tests anbieten, könnte auch hier eine Testpflicht greifen.
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