Partnerschaftsvertrag in wilder Ehe: Was du wissen solltest
Immer mehr Paare leben in wilder Ehe, doch haben sie auch einen Partnerschaftsvertrag? Leider wird dieser noch viel zu wenig genutzt, dabei ist er gerade in Bezug auf Besitz, soziale Absicherung oder Tod und Erbregelung sehr wichtig. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über einen Partnerschaftsvertrag wissen solltest.
Wozu braucht man eigentlich einen Partnerschaftsvertrag? Wer heiratet, bettet sich und seine Beziehung in eine sichere Gesetzeslage. Ab jetzt greifen staatliche Sicherheitsnetze, die Dinge wie Besitz, Unterhalt und Erbe klären. Bei zusätzlichen Regelungen wird einfach ein Ehevertrag aufgesetzt, der noch mehr ins Detail geht und auch emotionale Fragen beantwortet wie „Wer bekommt eigentlich bei einer Trennung die Katze?“
Doch auch unverheiratete Paare jeder Art können und sollten sich richtig absichern, auch wenn man sich in rosigen Zeiten nicht unbedingt mit einem möglichen Beziehungsende auseinandersetzen möchte. Ein Partnerschaftsvertrag übernimmt, was durch eine fehlende Eheschließung nicht per Gesetz geregelt, aber doch von enormer Wichtigkeit ist, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Erbregelungen. Gerade bei Immobilienkäufen oder dem Tod des Partners oder der Partnerin ist eine entsprechende Vereinbarung von großer Bedeutung.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag hat nichts mit einer unglücklichen Beziehung zu tun. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag, der im Fall der Fälle alles Entscheidende regelt – ganz ohne Eheschließung. Dabei kann er sehr individuelle Klauseln enthalten, solang sich diese im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegen. Egal ob die Beziehung durch eine einfache Trennung oder den Tod entzweit wird, mit einem Partnerschaftsvertrag werden alle Belange geregelt und die Beziehung sowie eine entstehende (oder schon entstandene) Familie abgesichert.
Mehr zum Thema: Für welche Paare ein Ehevertrag sinnvoll ist, erfährst du hier.
Wer braucht einen Partnerschaftsvertrag?
Gerade junge Paare messen einem Partnerschaftsvertrag irrtümlicherweise wenig Bedeutung bei. Dabei sollte jedes Paar einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, das auch ohne Ehe eine gemeinsame Zukunft plant. Gemeinsamer Besitz, Kinder oder auch ein Geschäft bringen viel Verantwortung in eine Beziehung. Mit einer abgesicherten Regelung sind beide Parteien gut beraten. So kann es zu keinen bösen Überraschungen kommen.
Aufgrund ihrer wichtigen Rolle beim Thema Nachwuchs, sollten vor allem Frauen an diese Absicherung denken. Für Schwangerschaft und Kinder müssen sie meist ein kleineres Einkommen in Kauf nehmen. Ein entsprechender Partnerschaftsvertrag regelt mögliche Ungleichheiten und Unklarheiten in der Beziehung.
Wann braucht man einen Partnerschaftsvertrag?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen. Es ist stets eine freiwillige Entscheidung. Dennoch ist es wichtig, dass sich auch unverheiratete Paare absichern. Der Partnerschaftsvertrag an sich kommt erst bei einer Trennung oder im Todesfall zum Tragen.
Mehr zum Thema: Wann ist ein Ehevertrag ungültig?
Was steht in einem Partnerschaftsvertrag?
In einem Partnerschaftsvertrag können alle möglichen Dinge geklärt werden, Grenzen gibt es kaum. So kann zum Beispiel die Aufteilung von Besitz und Vermögen oder die Klärung wie der Part, der die Kindererziehung übernimmt, sozial abgesichert wird, geklärt werden. Aber auch Vollmachten für den Krankheits- und Todesfall und eine Nachlassregelung können hier hinterlegt werden. Denn auch nach einer jahrelangen Beziehung ohne Eheschließung geht das Erbe gesetzlich an die nächsten Angehörigen des Verstorbenen und nicht an den Partner oder die Partnerin. Ein Partnerschaftsvertrag kann in dieser Situation wie ein Testament fungieren.
Wie muss ein Partnerschaftsvertrag aussehen?
Es gibt keine Vorschriften, wie genau ein Partnerschaftsvertrag aussehen sollte. Da er auf die individuellen Bedürfnisse beider Parteien eingeht, gibt es keine einheitliche Schablone für einen Partnerschaftsvertrag. Zudem ist für den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages tatsächlich kein Notar nötig. Erst bei Schenkungen oder Verpflichtungen, die eine Übertragung von Grundstück- oder Wohneigentum regeln, sowie Testamentangelegenheiten muss ein Notar konsultiert werden.
Mehr zum Thema: Wie du im Falle einer Scheidung abgesichert bist, erfährst du hier.
Einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen ist also mehr als einfach und durchaus eine gute Alternative für Paare, die auf eine Eheschließung verzichten möchten. Wenn du mit deiner besseren Hälfte eine gemeinsame Zukunft planst, solltet ihr bei konkreten Plänen auch immer die Idee vom Partnerschaftsvertrag im Kopf behalten.
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