Private Autowäsche - dafür gibt es jetzt ein saftiges Bußgeld!
Wer sein Auto liebt, der putzt - am liebsten von Hand! Am falschen Ort riskieren Autoliebhaber*innen jedoch ein hohes Bußgeld.
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Keine Frage, sein Auto mal eben auf dem Hof zu waschen, ist super praktisch! Vor allem, wenn die nächste Waschstraße einige Kilometer entfernt ist. Aber Vorsicht! Private Autowäschen sind unter gewissen Umständen verboten und können das ein oder andere saftige Bußgeld nach sich ziehen ...
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Eines vorab: Grundsätzlich ist das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund zulässig, allerdings nur, wenn man es mit dem Gartenschlauch auf befestigtem Boden abspritzt, das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt und die jeweilige Kommune es erlaubt. So weit die Theorie! Sobald jedoch giftige oder wassergefährdende Stoffe ins Spiel kommen und die Gefahr besteht, dass die Reiniger in das Grundwasser gelangen, ist Schluss mit lustig!
Denn dann drohen laut dem aktuellen Bußgeldkatalog vom Juni 2022 und dem Wasserhaushaltsgesetz je nach Bundesland und Region Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Autsch!
Wer glaubt, er könne die Bußgelder umgehen, indem er sein Auto auf der Straße wäscht, der irrt! Denn: Die Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund stellt eine "unzulässige und damit genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar".
Zudem muss im Sinne der Straßenverkehrsordnung gewährleistet werden, dass die Straße nicht beschmutzt oder benetzt wird und den Verkehr erschwert oder gar gefährdet. Bedeutet im Klartext: Willst du dein Auto auf der Straße waschen, brauchst du in jedem Fall eine Genehmigung durch die Behörden.
Knallharte Bußgelder! Nur die Waschstraße schützt vor Strafe
Wer lieber auf Nummer sicher gehen will, stattet am besten der Waschstraße seines Vertrauens einen Besuch ab! "Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, empfehlen wir, Autos und Krafträder nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen beziehungsweise auf -plätzen zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem verfügen", heißt es vonseiten des ADAC.
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