Promi Big Brother: Die geheimen Verträge der Stars!
Wer sich nicht an die Regeln von "Big Brother" hält, wird bestraft. So hart sind die Verträge wirklich!
Das Leben in der berühmten Promi-WG ist tough, genauso wie die Showverträge der Teilnehmer. "Bild" hatte nach eigener Aussage die Verträge der letzten Staffel vorliegen. "EXPRESS.de" wurden die Vertragsregeln und -klauseln nach eigenen Angaben aus dem näheren Kandidatenumfeld bestätigt. Sat.1 wollte sich zur Thematik nicht äußeren.
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Die Fünf-Prozent-Regel
Jeder Regelverstoß bei "Promi Big Brother" geht ins Geld. Wer sich den Auflagen des "großen Bruders" widersetzt, wird heftig bestraft. Laut Vertrag sollen die Promis pro Regelverstoß auf fünf Prozent ihrer Gage verzichten müssen. Angeblich kann diese Regel auch auch dann angewendet werden, wenn jemand ohne Erlaubnis aus dem Hotel oder unerlaubt aus dem TV-Container Kontakt zu jemandem nach außen aufnimmt.
Freiwilliger Exit
Wer freiwillig und somit frühzeitig das Haus frühzeitig verlässt, soll nur anteilig bezahlt werden. Ähnliches soll Bewohnern drohen, die ihre Mitbewohner auffordern, Mitstreiter für den Auszug zu nominieren oder Zuschauer bittet, für einen selbst anzurufen, um selbst rausgewählt zu werden.
Pleite-Regel
Sollte eine Inkassovollmacht gegen einen Promi vorliegen, zahlt Sat.1 die Gage angeblich nicht an den Promi selbst, sondern an Dritte. Es sei denn, der Teilnehmer könne eindeutig belegen, dass die Vollmacht nicht rechtens sei.
Entschädigungszahlung
Kandidaten, die einen Vertrag für die Show-Teilnahme unterzeichnet haben und von Sat.1 doch nicht in die Promi-WG genommen werden (also nicht Teil der Sendung werden), sollen eine finanzielle Entschädigung für "die entgangene Chance auf den Gewinn" bekommen.
Kommt die Absage vier Wochen vor "Promi Big Brother"-Start, bekommen Promis angeblich 5000 Euro.
Kommt die Absage bis zu zwei Wochen vor Beginn, soll sogar eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro ausgezahlt werden.
Schlaf-Klausel
Außerhalb der vorgeschriebenen Schlafenszeit sollen die Bewohner sich nicht zur Ruhe legen dürfen. Die Sendezeit soll genutzt werden, sonst soll der "Big Brother" Strafen verhängen.
Sperr-Klausel
Angeblich sollen "Promi Big Brother"-Teilnehmer erstmal auf andere TV-Formate verzichten. Es sei ihnen nicht erlaubt, umgehend an anderen Realityshows teilzunehmen. Die Sperr-Klausel soll einen einen Zeitraum von drei, vier oder sechs Monaten vorsehen. "Das hängt ganz davon ab, wie man es während der Vertragsgespräche verhandelt", erklärte eine anonyme Quelle aus dem näheren Kandidaten-Umfeld auf Anfrage von EXPRESS.de
Verschwiegenheitspflicht
Bei so gut wie allen TV-Shows ist es den Teilnehmern nicht gestattet, vor Ausstrahlung der Show Entwicklungen und Geheimnisse zu erzählen – auch bei "Promi Big Brother" soll das so sein. Laut "Bild" kostet das mindestens um die 50.000 Euro.
Im Video: Alle "Promi Big Brother"-Gewinner!
Artikelbild & Social Media: SAT.1 / Christoph Köstlin