Rundfunkbeitrag-Wahnsinn: Hunderttausende zahlen - obwohl sie es nicht müssen ...
Jährlich werden einige hundert Euro Rundfunkbeitrag fällig - zum Ärger pflegebedürftiger Menschen.
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Wer Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften erhält, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen - mit einer Ausnahme ...
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Rundfunkbeitrag trotz Landespflegegeld - in Bayern muss gezahlt werden ...
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass Empfänger*innen von Sozialleistungen wie unter anderem Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) befreit werden können. In Bayern müssen pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 2 trotzdem die 220,32 Euro jährlich abdrücken.
Warum? Der jährliche Zuschuss von 1.000 Euro gilt nicht "Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften" im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. "Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit", erklärt Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des VdK Bayern, gegenüber den Zeitungen des Verlags Nürnberger Presse.
VdK Bayern klagt! 350.00 Menschen sollen vom Rundfunkbeitrag befreit werden
Um zu erwirken, dass auch im Freistaat die rund 350.000 pflegebedürftigen Menschen endlich vom Rundfunkbeitrag befreit werden, hat der VdK Bayern zwei Musterklagen eingereicht - eine beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und eine beim Bundesverfassungsgericht. Ob die beiden Klagen Aussicht auf Erfolg haben, wird sich zeigen.
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