So lange halten Lebensmittel wirklich
Warum das Mindesthaltbarkeitsdatum nur eine Empfehlung ist
Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) kann man die meisten Lebensmittel noch essen. In der regel kann also jeder mit Hilfe seiner eigenen Sinne entscheiden, was noch verzehrbar ist und was nicht.
Das MHD ist lediglich eine Kennzeichnungspflicht, die nach dem EU-Recht auf Fertigpackungen vom Hersteller angegeben werden muss. Das MHD gibt an, bis wann das Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung garantiert ohne Qualitätseinbußen oder gesundheitlichem Risiko essbar ist.
Mit anderen Worten: Das MHD ist nur eine Empfehlung des Herstellers. Nach Ablauf des MHDs verfällt zwar die Gewährleistung des Verkäufers. Auf unsere Sinne - Geruchs-, Geschmacks-, Seh- und Tastsinn - können wir aber auch dann noch vertrauen.
Was bei welchem Lebensmittel zu beachten ist:
Brot: In der Regel nach Ablauf des MHD noch genießbar. Bei Schimmelbefall: ganzes Brot entsorgen, da die Gifte schon im ganzen Brot verteilt sein könnten. Tipp: Brot am Stück schimmelt weniger schnell als geschnittenes Brot. Und: Helles Brot (also mit hohem Weizenmehlanteil) trocknet relativ schnell aus, Roggenbrot dagegen bleibt länger frisch. Am besten bei Zimmertemperatur luftdicht aufbewahren, etwa in einem Brottopf.
Eier: Sie können auch nach Ablauf des MHD noch verzehrt werden - sogar bis zu zwei Wochen über das darüber hinaus! Allerdings nur durchgekocht und mit unbeschädigter Schale. Im Wasser schwimmende Eier sollten nicht mehr verwendet werden.
Nudeln: Können mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bedenkenlos verzehrt werden.
Reis: Weißer Reis ist auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums mehrere Monate verwertbar. Naturreis kann dagegen mit der Zeit ranzig schmecken.
Kartoffeln: Abgepackte Kartoffeln müssen nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung kein MHD tragen. Deswegen: Unbedingt auf den Sehsinn vertrauen! Bei heller Lagerung entstehen grüne Stellen, die giftig sind. Diese muss man großzügig wegschneiden und schälen. Kartoffeln am besten dunkel, kühl und trocken lagern.
Fisch (frisch): Höchstens einen Tag lagern! Verpackten Fisch mit MHD nach Ablauf auf keinen Fall verzehren! Das Verbrauchsdatum unbedingt einhalten! Konserven sind dagegen lange über dem MHD hinaus noch haltbar (falls keine Abweichungen, z. B. beim Geruch, aber auch an der Verpackung festzustellen sind).
Fleisch (frisch): Wie beim Fisch: Nur bis zum angegebenen Verbrauchsdatum verwerten! Grundsätzlich gilt: Rindfleisch ist bei 2°C drei bis vier Tage haltbar (Achtung: Kühlschränke sind oft auf höhere Temperaturen eingestellt!). Schweinefleisch spätestens nach zwei bis drei Tagen verzehren, Geflügel und Hackfleisch sind ebenfalls schnell verderblich. Kalbsfleisch kann bis zu drei Tage verzehrt werden. Für jede Fleischsorte gilt: Ist die Oberfläche schmierig oder riecht streng, muss es unbedingt entsorgt werden!
Wurst/Schinken: Geräucherte Wurst, Brüh- oder Kochwurst sollte bei Schimmelspuren sofort entsorgt werden! Ungeöffnet sind verpackte Wurstwaren nach Ablauf des MHD noch einige Tage haltbar. Hier zählt vor allem der eigene geübte Geschmacks-, Seh- und Geruchssinn!
Milch: Einige Tage nach Ablauf des MHDs noch trinkbar - solange sie noch schmeckt. Ungeöffnet nach Ablauf des MHD in der Regel sogar noch etwa drei Tage. Geöffnet ist Frischmilch ebenfalls drei Tage und H-Milch sogar bis zu sieben Tage im Kühlschrank haltbar. Vorsicht bei H-Milch: Sie wird nicht sauer wenn sie schlecht ist.
Käse: Bei Hartkäse die Schimmelstellen großzügig entfernen. Angeschimmelten Frisch- und Schnittkäse dagegen sofort entsorgen!
Joghurt: Häufig noch nach Ablauf des MHDs essbar – bei Schimmelspuren sofort wegwerfen!
Kefir / Buttermilch: Wölbt sich die Deckelfolie, sind Kefir und Buttermilch noch genießbar. Schuld an der Wölbung sind bloß die lebenden Milchsäurebakterien - und die sind gesund. Sobald jedoch Schimmel zu sehen ist, müssen Buttermilch und Kefir weggeschmissen werden.
Gemüse: Bei sichtbarem Verderb (etwa Schimmel, dunkle Verfärbungen, Veränderung der Konsistenz) nicht mehr verzehren.
Pilze: Aufgewärmte Pilzgerichte sind (nach schneller Erhitzung) noch genießbar. Bakterien bilden sich nur, wenn Pilze länger warm gehalten oder bei Raumtemperatur stehen gelassen wurden. Sie verderben dann schneller - und sollten nach maximal einem Tag entsorgt werden.
Obst: Da Obst wasserhaltig ist, verbreiten sich mögliche Gifte sehr schnell. Sobald Schimmel zu sehen ist, muss das Obst entsorgt werden. Eingepackte Früchte (z.B. Trauben oder Beeren) sollten einzelne schimmlige und faule Früchte entfernt werden. Die weiter entfernt liegenden müssen vor dem Verzehr gut gesäubert werden.
Nüsse: Bei verschimmelten Schalen oder Kernen unbedingt wegwerfen!
Samen: Samen, z.B. Chia- oder Leinsamen, die mit Schimmel befallen sind, müssen weggeworfen werden. Hier bilden sich besonders gefährliche Schimmelpilzgifte (Aflatoxine), die zu Leberschäden führen können.
Kompott und Konfitüre: Bei Schimmelspuren wegschmeißen! Ungeöffnet sind sie einige Monate über das MHD noch haltbar.
Schokolade: Ist quasi unkaputtbar :-) Sie kann auch nach Ablauf des MHDs verzehrt werden – nur die Geschmacksqualität lässt immer mehr nach.
Backpulver: Ist verschlossen fast unbegrenzt haltbar. Geöffnet lässt die Treibwirkung allerdings nach etwa einem Monat nach.
Getreide (z.B. Müsli): In der Regel nach Ablauf des MHD noch lange genießbar. Bei Schimmelbefall komplett entsorgen!
Konserven: Sind oft noch Jahre nach Ablauf des MHDs verwertbar! Wenn sich der Deckel wölbt, wegschemeißen! Nach dem Öffnen sind Konserven- oder Dosenprodukte etwa drei Tage haltbar, bei sauren Produkten ggf. etwas länger. Tipp: Nach dem Öffnen in ein luftdicht verschließbares Gefäß umfüllen und im Kühlschrank aufbewahren.
Tütensuppen: Häufig (ungeöffnet!) noch nach Ablauf des MHDs haltbar.
Soßen: Bei Schimmelbildung sofort entsorgen, da sich Gifte schnell verbreiten können.
Mehl: Bei trockener Lagerung noch viele Monate nach dem MHD haltbar. Beste Lagerung: Verschlossen. Achtung: Vollkornprodukte sind nicht so lange haltbar. Sie enthalten oft noch den Keimling mit hohem Fettanteil, sodass sie nach einigen Monaten ranzig werden können..
Gewürze: Trockengewürze nach Ablauf des MHD entsorgen, wenn sie neben dem heißen Herd und in der Nähe von Wasserdampf stehen - also in der perfekten Umgebung für Bakterien und Keime. Ungeöffnete Trockengewürze sind dagegen noch einige Monate haltbar - nur Geschmackseinbußen sind möglich.
Spirituosen: Ab einem Alkoholgehalt von 10 Volumenprozent entfällt das MHD. Wichtig ist jedoch, dass sie verschlossen gelagert werden.
Bier: Kann nach Ablauf des MHDs noch getrunken werden. Wenn es ausflockt, lieber verzichten.
Wein: Trägt meist kein MHD, da er je nach Qualität unterschiedlich lange haltbar ist. Nach dem Öffnen: mehrere Tage haltbar (Wein oxidiert bei Sauerstoffzufuhr und wird nach einiger Zeit ungenießbar).
Saft: Ungeöffnet im Glas bis zu einem Jahr (!) nach Ablauf des MHD haltbar, im Karton bis zu acht Monate, in der Plastikflasche bis zu drei Monate. Geöffnet allerdings nur wenige Tage bei Kühlschranktemperatur aufbewahren.
Kaffee, Kakaopulver: Geschlossen und vakuumverpackt auch nach Ablauf des MHD haltbar. Nach dem Öffnen verlieren sie jedoch schnell an Geschmack.
Tiefkühlkost: Ungeöffnet noch einige Monate über MHD hinaus haltbar, wenn die Kühlkette eingehalten wurde.
Im Gegensatz zum MHD, gibt das sogenannte Verfalls- bzw- Verbrauchsdatum an, ab welchem Zeitpunkt unmittelbare gesundheitliche Gefahr beim Verzehr besteht und nicht mehr verkauft werden kann. Dieses Verbrauchsdatum muss bei schnell verderblichen Lebensmitteln, wie Hackfleisch oder rohem Geflügel, angegeben werden.
(ww7)
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