Recht & Gesetze

Streupflicht im Winter: Wer muss was, wann, wie und wo streuen?

Im Winter zu streuen ist eine Verkehrssicherheitspflicht bei Schnee und Glätte. Die Streupflicht auf Wegen und Straßen soll Unfälle vermeiden. Alle Fakten zur Räum- und Streupflicht.

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Es ist Winter, und es ist kalt, die Leute sind vermummt und frieren bald. Deswegen wollen viele nicht raus aus dem Haus, gerade wenn es drin schön warm ist. Streupflicht hin oder her - die gefrorene Pfütze am Gartentor kann warten. Oder?

Doch wenn jetzt der Paketbote kommt und ausrutscht, kann das für die Verantwortlichen ganz schön kostspielig werden. Im Zweifel bist du deiner Streupflicht nicht nachgekommen – das wird verdammt teuer.

Schneeschippen im Winter: Wozu Hausbesitzer verpflichtet sind

Streupflicht: Wer muss streuen?

Die Räum- und Streupflicht liegt erst einmal beim Grundstückseigentümer und den Kommunen, die die Streupflicht in der Regel an Anlieger weitergibt. Bei öffentlichen Grundstücken und Straßen liegt die Streupflicht beim Straßenbaulastträger, also meist den Kommunen. Der Grundstückseigentümer kann die Streupflicht an die Mieter weitergeben, allerdings muss das ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein.

Ausnahme: Gebrechliche Senioren sind von der Streupflicht befreit. Mieter, deren Gesundheitszustand ein Streuen verbietet, müssen ebenfalls nicht streuen. Allerdings gilt hier die Vertretungspflicht: Wenn du im Urlaub bist, nicht zu Hause oder nicht in der Lage dazu, musst du die Streupflicht einer anderen Person übertragen – zum Beispiel einem Nachbarn. Findest du keinen, musst du einen Zeitarbeiter oder einen Hausmeisterservice mit der Aufgabe betreuen.

Und: Bei Mehrfamilienhäusern sind alle Mieter zum Streuen verpflichtet - nicht nur derjenige, der im Erdgeschoss wohnt, wie das Amtsgericht Köln schon 2011 in einem Gerichtsurteil entschied. Oft gibt es auch eine verantwortliche Person, über die am Aushang Auskunft gegeben wird.

Diese 7 Mützen sind im Winter total angesagt

Streupflicht: Wo muss ich streuen?

Es gilt bei der Streupflicht der "Rahmen des Zumutbaren". Allgemein gilt nur: Die Unfallgefahr soll durch das Streuen beseitigt bzw. minimiert werden. Der Gehweg sollte "gefahrenfrei" begehbar sein.

In der Regel wird nicht von dir verlangt, dass der gesamte Bürgersteig zwischen Haus und Bordstein geräumt und gestreut ist. Grob sollten etwa zwei Fußgänger bzw. Rollstuhlfahrer genug Patz haben, um aneinander vorbei zu kommen. Das entspricht ca. 1,20 Meter in der Breite. Neben Gehwegen müssen auch die Hauseingänge und Toreinfahrten bestreut werden, ebenso wie Wege zu Mülltonnen, Stellplätzen und Garagen.

Einige kommunale Straßenreinigungssatzungen (vor allem in Großstädten) setzen jedoch eine Breite fest. Das können mancherorts durchaus bis zu fünf Meter (in der Breite) sein.

Achtung Glatteis! Tipps für Fußgänger

Wovon hängt die Streubreite bei der Streupflicht ab?

Grundsätzlich müssen folgende Kriterien bei der Streupflicht beachtet werden:

  • örtliche Verhältnisse
  • Art und Wichtigkeit der Verkehrswege
  • Stärke des Verkehrs
  • individuelle Vereinbarung im Mietvertrag

5 + 1 Gesetze, die alle Mütter kennen sollten!

Streupflicht: Wann muss ich streuen?

In den meisten Gemeinde-Satzungen ist ein zeitlicher Umfang geregelt. In der Regel kann sie zwischen 6 bzw. 7 und 22 Uhr bestehen. In der Nacht herrscht keine Streupflicht. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streupflicht meist erst um 9 Uhr.

Allerdings gilt auch: Bei dichtem Schneefall sind Streumaßnahmen sinnlos. In diesem Fall muss erst gestreut werden, wenn der Schneefall aufhört. Aber Achtung: Schneit es tagsüber mehrmals, muss auch mehrmals gestreut werden! Immer dann, wenn der Schneefall aufhört.

Modetrends 2020/2021: So kann der Winter kommen

Streupflicht: Split, Sand, Späne oder Salz?

Die Art der Streumittel sind in den kommunalen Straßenreinigungsgesetzen geregelt.

Welches Streugut bei der Streupflicht nun das Beste ist, daran scheiden sich die Geister. Vielerorts wird zwar Salz zum Streuen verwendet, das ist allerdings aufgrund der hohen Umweltbelastung meistens nicht erlaubt

Besonders beliebt ist auch die Holz- bzw. Sägespäne zum Streuen, das hilft allerdings nur bedingt dabei, deiner Streupflicht im Winter nachzukommen. Das Problem: Die Holzspäne wird mit der Zeit feucht und fängt an, matschig zu werden. Wenn überhaupt, dann ist sie nur bei dauerhaft tiefen Minustemperaturen sinnvoll. Was also tun?

Empfohlen werden meist Split, Sand oder auch Granulat. Split sind kleine Steinchen, die du oft auch im Bauhof in deiner Gemeinde bekommst, ebenso wie Sand. Du brauchst ja im Prinzip erstmal nur einen Eimer für den Winter. Sollte der eines Tages dann doch leer sein, kannst du dir noch mal Streugut besorgen.

Verboten sind:

  • schwefelhaltige Streumittel, wie etwa Asche

Streupflicht: Wer ist Schuld bei Unfällen?

Wenn jemand die Streupflicht vernachlässigt hat und jemand zu Schaden kommt, kann es teuer werden: Die Behandlungskosten des Opfers trägt zwar zunächst seine Krankenkasse. Doch die versucht im Anschluss das Geld für die Behandlung vom "Verantwortlichen" erstattet zu bekommen. Krankenkassenkosten, Verdienstausfall des Opfers und Schmerzensgeld können sich auf mehrere Zehntausend Euro summieren.

Wer haftet also beim Glatteissturz? Es gilt eine Kettenreaktion: Erst einmal ist die Verkehrssicherungspflicht für diese Kosten zuständig. Diese gibt die Verantwortung an die Hauseigentümer ab. Und der Hauseigentümer kann es - im Fall einer konkreten Regelung im Mietvertrag - auf den Mieter übertragen.

Eine kleine Verantwortung trägt der Vermieter allerdings doch: Er hat nämlich die Überwachungspflicht über die Mieter. Sprich: Hat der Vermieter die nicht vollbrachte Streupflicht nicht kontrolliert (z.B. weil er selbst woanders - ggf. weit weg - wohnt), kann er als Mitschuldiger einbezogen werden.

Wer privat haftpflichtversichert ist oder eine Gebäudehaftpflicht hat, kann sich glücklich schätzen: Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel den verursachten "Schaden" - auch wenn der Mieter seine Streupflicht versäumt.

Streupflicht: Wer nicht richtig streut, muss für den Schaden anderer zahlen
Streupflicht: Wer nicht richtig streut, muss für den Schaden anderer zahlen Foto: lucentius/iStock

Fußgänger kann Mitschuld gegeben werden

Allerdings kann Fußgängern, die ausrutschen, auch eine Mitschuld gegeben werden - sie müssen bei entsprechenden Verhältnissen vorsichtig sein.

Wichtig ist es, den Unfall unbedingt der Versicherung mitzuteilen, denn ansonsten kann die Sache auch ganz schnell vors Strafgericht wandern.

Doch was passiert, wenn nichts passiert? Dann kann es sein, dass sich deine Nachbarn oder andere Menschen an einer offiziellen Stelle über die Nichteinhaltung der Streupflicht beschweren oder die Gemeinde ein paar Stichproben durchführt. Das wird dann unter Umständen mit einem Bußgeld sanktioniert, das bis zu 1000 Euro hoch ist.

Also ist es besser, sich um die Streupflicht kümmern – um deiner eigenen Sicherheit Willen und die der anderen, ebenso um den Geldbeutel zu schonen und für das gute Gewissen.

Zum Weiterlesen: