Unentspannt gereist?

Urlaubsrecht: Ferienwohnung & Flug! Hier gibt es Geld zurück

Haben Ferienwohnung, Flug oder Hotel Mängel, bekommst du Geld zurück. Wie & wann, erfährst du hier.

Urlaubsrecht: Geld zurück bei vielen Mängeln! (Themenbild)
Urlaubsrecht: Geld zurück bei vielen Mängeln! (Themenbild) Foto: Farknot_Architect/iStock
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Wochenlang hast du sich auf die Reise gefreut, aber nichts läuft so wie gebucht? In vielen Fällen haben Betroffene dann Anspruch auf Entschädigung.

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Urlaub - Ferienwohnung oder Flug: Bei Mängeln gibt's oft Geld zurück!

Sonne, Strand und Meer: Der ersehnte Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Umso nerviger, wenn Ärgernisse die Freude trüben. Doch Urlauber müssen nicht alles hinnehmen.

Ferienhausmiete darf nicht nachträglich teurer werden

Schon vor über einem halben Jahr gebucht, nun verlangt der Vermieter plötzlich mehr Geld? Grundsätzlich können Vermieter zwar die gestiegenen Energiekosten an ihre Gäste weitergeben.

Aber: Nachforderungen sind zumindest für deutsche Feriendomizile nicht erlaubt. Alle vertraglich vereinbarten Kosten sind bindend. Bei schwammigen Formulierungen, die auf eine mögliche Preisanpassung aufgrund der Inflation hinweisen, sollte man von einer Buchung absehen.

Flugchaos könnte es auch diesen Sommer geben

Lange Schlangen bei der Sicherheitskontrolle, Flugausfälle, nicht mitreisende Koffer: Im vergangenen Jahr herrschte viel Chaos. Wer aufgrund langer Wartezeiten seinen Flug verpasst, kann sich das Ersatzticket vom Bund erstatten lassen (OLG Frankfurt/Main, Az.: 1 U 220/20).

Wird ein Flug annulliert, muss sich die Airline um eine Alternative kümmern und ggf. für Snacks, Getränke und ein Hotel aufkommen. Häufig haben Betroffene zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung, je nach Streckenlänge in Höhe von 250 bis 600 Euro. Das gilt auch bei einem Streik des Flugpersonals. Geht Gepäck verloren, wird es beschädigt oder kommt zu spät an, gibt’s Schadensersatz (max. 1.500 Euro). Bei einer Pauschalreise kann zudem ein Teil des Reisepreises zurückgefordert werden.

Urlaub - Hotel und Mietwagen: Geld zurück bei Mängeln

Wenn das Hotel nicht hält, was es verspricht

Dann besteht Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Um wie viel, wird im Einzelfall entschieden, Orientierung bieten Mängeltabellen.

Wichtig: den Mangel sofort an einen Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort melden. Und Beweise sammeln. Bei schlechtem Essen z. B. aufschreiben, um welche Mahlzeit es sich handelte und was genau mangelhaft war. Und kann der Pool nicht genutzt werden, fehlen versprochene Liegen oder ist die Entfernung zum Strand größer als angekündigt, gibt es ebenfalls Geld zurück.

Ärger mit dem Mietwagen

Bei dreckigen Sitzen, zerkratzten Spiegeln oder unangenehmem Geruch ist der Vermieter verpflichtet, die Mängel zu beseitigen oder einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Ist das nicht möglich, sollte man sich alle Mängel schriftlich bestätigen lassen, um Ärger bei der Rückgabe zu vermeiden. Defekte müssen zumindest soweit abgestellt werden, dass das Auto fahrtüchtig und verkehrssicher ist.

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