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11 Dinge, die im Internet strafbar sind - und die ihr GARANTIERT schon mal getan habt

Wir alle surfen täglich im Internet, doch kaum einer weiß, was im Netz für Gesetze gelten. Diese 11 Dinge, die wir alle tun zum Beispiel, sind strafbar.

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Fast jeder hat schon mal ein GIF geteilt - aber nur die wenigsten wissen, dass sie sich damit strafbar machen Foto: iStock
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Natürlich kennen wir uns aus im Internet. Wir alle wissen, mit welchen Filtern unsere Instagram-Bilder um Klassen hübscher wirken und wissen, was wir tun müssen, damit unser Facebookprofil um Längen interessanter wirkt als wir wirklich sind. Was wir dagegen nicht wissen, ist, dass wir uns mit dem, was wir da täglich im Internet treiben, mitunter strafbar machen. Die 11 Dinge in unserer Liste sind alle verboten - und wir sind uns ziemlich sicher, dass ihr mindestens eines dieser Dinge schon einmal getan habt. Ihr glaubt uns nicht? Dann schaut selbst!

11 Dinge, die im Internet strafbar sind

Kinder bei Facebook anmelden!

Facebook ist erst ab dem 13. Jahr erlaubt. Viele Kinder und Jugendliche wollen aber schon vorher einen eigenen Account und überreden ältere Personen, ihnen ein Profil einzurichten. Wer dies tut, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen des Netzwerkes - und macht sich so strafbar. Auch auf dem eigenen Profil solltet ihr euch mit dem Posten von Bildern eurer Kinder zurückhalten.

Musik und Videos runterladen

Downlaods von Musik und Videos sind, sofern der Künstler nicht ausdrücklich seine Erlaubnis erteilt hat, verboten! Dennoch finden viele Dateien ihren Weg zu uns.

Selbstgefilmte Videos eines Konzerts auf Youtube hochladen

Das Mitfilmen auf einem Konzert ist - falls auf der Konzertkarte nichts Gegenteiliges steht - erlaubt. Die Videos anschließend auf Youtube zu stellen, dagegen nicht. Grundsätzlich hat der Künstler die Exclusivrechte an dem Konzert. 

Login-Daten zu Bezahldiensten weiterreichen

Bezahldienste wie zum Beispiel Sky verbieten ihren Kunden in den AGBs, ihre Login-Daten an andere Personen weiterzureichen. Dienste wie Netflix oder Amazon Prime erlauben mitunter mehrere Zugänge pro Haushalt. 

GIFs teilen

Wir alle lieben GIFs! Die witzigen Bewegtbilder machen es uns leicht, Dinge mit einem Augenzwinkern zu sagen und erheitern uns den Tag. Was aber viele nicht wissen: Das Teilen der GIFs auf Facebook und Co. ist nicht erlaubt, wenn man nicht gerade Ersteller des GIFs ist. 

Fremde Bilder auf der Facebook-Wall

Auch wenn ihr selbst keine Fremdinhalte auf eurer Pinnwand teilt, aber eure Freunde munter fremde Bilder, Sprüche und GIFs teilen, könnt ihr abgemahnt werden. Löscht ihr die Inhalte nicht von eurer Pinnwand, bietet ihr der Öffentlichkeit eine Plattform  - die vom Urheber möglicherweise nicht erwünscht ist.

Parodie-Accounts bei Twitter

Ihr gebt euch bei Twitter als Donald Trump, Maite Kelly oder Daniela Katzenberger aus und befüttert ihn mit humorvollen Inhalten? Dann macht ihr euch möglicherweise strafbar! Das Betreiben eines solchen Fakeaccounts bei Twitter ist nur erlaubt, wenn ihr ihn ganz klar als Fakeaccount kennzeichnet. 

Sich mit ungesicherten Netzwerken verbinden

Ihr loggt euch öfter mal mit eurem Handy in ein ungesichertes WLAN-Netzwerk ein? Auch dann macht ihr euch strafbar, da ihr euch eigentlich vorab die Zustimmung des Besitzers einholen müsstet.

Schlupflöcher von IP- und VPN-Adressen ausnutzen

Weil im Ausland euer Netflix-Account nicht funktioniert, verändert ihr das VPN (virtual pirvate network) und schon geht's? So spielt ihr eurem Anbieter vor, dass ihr euch gar nicht im Ausland befindet und macht euch somit strafbar.

Lästern und Lügen

Mobbing im Internet ist (zum Glück) strafbar. Wer nachweislich falsche Tatsachen über Andere behauptet und herabwürdigt, begeht üble Nachrede, die ein Spezialfall der Beleidigung (§ 185 StGB) ist. Dafür gibt es Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Fremde Bilder als Profilbild bei Facebook verwenden

Euch wurde schon oftmals gesagt, dass ihr Kate Moss total ähnlich seht? Bei Facebook solltet ihr deshalb trotzdem kein Foto von ihr als Profilbild verwenden, da ihr so gegen das Urheberrecht verstoßt. 

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