20 Urteile, die jetzt für Frauen wichtig sind
Jeden Tag urteilen Gerichte über Streitfälle aus allen Lebensbereichen. Diese Beschlüsse sind für Frauen besonders relevant.
Ob im Job oder in der Familie: Frauen müssen immer wieder ihren Mann stehen – und werden dabei oft benachteiligt. Häufig landen Streitfälle vor Gericht. Diese Urteile sollten wir Frauen kennen.
Arbeitslosengeld
Eine werdende Mutter kündigte ihren Job, um wegen einer Risikoschwangerschaft zum weit entfernt wohnenden Vater des Kindes zu ziehen. Das Gericht hob die übliche Sperre beim Arbeitslosengeld für sie auf (SG Dortmund, Az. S 31 AL 262/08).
Bewerbung
Um Nachteile zu vermeiden, dürfen Frauen in Vorstellungsgesprächen nicht nach Familienplänen gefragt werden. Kommt das Thema auf, dürfen sie lügen (BAG, Az. 2 AZR 621/01).
Enthaarung
Verspricht eine Kosmetikerin dauerhafte Haarentfernung nach zehn Behandlungen, kann die Erstattung des Preises verlangt werden, wenn nach allen zehn Sitzungen immer noch Haare wachsen (LG Bonn, Az. 4 S 22/01).
Fitness-Studio
Schwangere Frauen haben ein Recht darauf, ihre Mitgliedschaft im Fitness-Studio vor Ablauf der Vertragszeit zu kündigen (BGH, Az. XII ZR 42/10).
Friseur
Eine Kundin erlitt bei einer Blondierung Verbrennungen. Die von ihr geäußerten Schmerzen hatte der Friseur nicht ernst genommen. Das Gericht ordnete ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro an (LG Köln, Az. 7 O 216/17).
Gesundheitsbonus
Belohnt die Krankenkasse den Kauf eines Fitness-Trackers mit Bonuspunkten, muss sie diese auch für ein Smartphone, das die gleichen Funktionen mitbringt, gewähren (SG Dresden, Az. S 44 KR 653/17).
Impfungen
Ein Vater wollte die üblichen Kinder-Impfungen für seine Tochter, die Mutter war dagegen. Weil seine Haltung dem Kindeswohl eher dient, übertrug das Gericht dem Vater das Entscheidungsrecht (BGH, Az. XII ZB 157/16).
Kindergarten
Garantiert ein Bundesland einen beitragsfreien Kindergartenplatz, muss die zuständige Gemeinde einen Privatkindergarten bezahlen, wenn in keiner anderen Einrichtung ein Platz frei ist (OVG RLP, Az. 7 A 10849/15.OVG).
Kinderwunsch
Entscheidet sich eine unfruchtbare Frau für eine künstliche Befruchtung, kann sie die Kosten von der Steuer absetzen. Ob sie alleinstehend ist oder in einer Beziehung lebt, ist dafür irrelevant (FG Münster, Az. 1 K 3722/18 E).
Lohnausgleich
Mitarbeiterinnen einer Schuhfabrik erhielten über Jahre hinweg einen geringeren Lohn als ihre männlichen Kollegen. Eine Frau erstritt dafür eine Entschädigung von 6.000 Euro (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 509/13).
Mitarbeiterparkplatz
Arbeitgeber können Frauen näher am Eingang liegende Parkplätze zuteilen. Das ist keine Diskriminierung, da Frauen nachweislich häufiger Opfer von Gewalttaten werden (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 314/11).
Perücke
Bei totalem Haarausfall muss die Krankenkasse jedes Jahr eine neue Echthaar-Perücke bezahlen (SG Koblenz, Az. S 9 KR 756/15 und 920/16).
Reinigung
Zerstört die Firma ein Kleidungsstück grob fahrlässig, muss der volle Anschaffungspreis ersetzt werden, nicht nur der Zeitwert (LG Köln, Az. 26 O 70/11).
Stiefkindadoption
Gegen den Willen des leiblichen Vaters stimmen Gerichte nur einer Adoption zu, wenn das erhebliche Vorteile für das Kind mit sich bringt (OLG Oldenburg, Az. UF 33/17).
Teilzeit
Mütter haben ein Recht auf Teilzeit, wenn sie mindestens sechs Monate in einer Firma mit über 15 Mitarbeitern tätig sind (ArbG Bremen-Bremerhaven, Az. 5 Ca 5064/08).
Unfall
Eine Frau stürzte beim Einkauf für ihre pflegebedürftige Schwiegermutter. Das gilt als Arbeitsunfall, den die gesetzliche Unfallversicherung abdecken muss (Bayerisches LSG, Az. L 2 U 516/11).
Unterhalt
Verzichten Frauen zugunsten der Familie auf ihre Karriere, kann das bei einer späteren Scheidung einen höheren Unterhalt rechtfertigen – auch dann, wenn das Paar doch keine Kinder bekam (BGH, Az. XII ZR 108/09).
Verhütung
Verschreibt ein Arzt die Pille, muss er die Patientin darüber aufklären, dass diese in Kombination mit Rauchen das Schlaganfall- und Herzinfarktrisiko erheblich erhöht. Andernfalls ist er bei Komplikationen haftbar (BGH, Az. VI ZR 289/03).
Versicherung
Ehegatten dürfen Geschäfte mit Wirkung auf ihren Partner abschließen, wenn diese der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs dienen. Das gilt auch für die Kündigung einer Kfz-Versicherung (BGH, Az. XII ZR 94/17).
Wechselmodell
Streiten getrennt lebende Eltern um das Sorgerecht, kann das Gericht auch anordnen, dass das Kind die Hälfte der Zeit beim Vater lebt, die andere Hälfte bei der Mutter, den Aufenthaltsort also z. B. wöchentlich wechselt (BGH, Az. XII ZB 601/15).
Dieser Artikel ist in der CLOSER erschienen.
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