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Neue Ticketsteuer ab 1. Mai: So viel mehr musst du fürs Fliegen bezahlen

Neuer Monat, neue Preiserhöhung! Das müssen Reisende für ihren nächsten Flug jetzt wissen.

Neue Ticketsteuer ab 1. Mai: So viel mehr musst du fürs Fliegen bezahlen
Foto: mcKensa/iStock
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Abheben in den Urlaub wird teurer! Urlaubsfans, Sonnenanbeter*innen, Reiselustige und Städtetrip-Liebhaber*innen müssen für Flüge jetzt deutlich tiefer in die Tasche greifen.

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Zum 1. Mai 2024: Ticketsteuer im Flugverkehr wird erhöht

Pünktlich zur diesjährigen Urlaubssaison! Um das milliardenschwere Finanzdefizit im Haushalt zu stopfen, hat die Bundesregierung entschieden, die Luftverkehrssteuer (auch Ticketsteuer oder Luftverkehrsabgabe) für Fluggesellschaften zum 1. Mai 2024 je nach Entfernung um mehr als 20 Prozent anzuheben. Da Expert*innen erwarten, dass die Fluggesellschaften die höheren Steuern an die Reisenden weitergeben werden, ist davon auszugehen, dass auch die Flugticketpreise mächtig steigen werden.

Steigende Preise! So viel teurer wird der Flug

Konkret haben sich die Steuersätze für Abflüge von einem deutschen Flughafen laut der Seite des Deutschen Bundesfinanzministeriums wie folgt geändert:

- Kurzstrecke bis 2.500 Kilometer (Reisen in alle europäische Staaten, darunter auch der obligatorische Mallorca-Trip): 15,53 Euro pro Person und Reise statt 12,48 Euro

- Mittelstrecke zwischen 2.500 und 6.000 Kilometer (Flüge in viele afrikanische und asiatische Länder wie etwa Dubai und Tel Aviv): 39,34 Euro pro Person und Reise statt 31,61 Euro

- Langstrecke ab 6.000 Kilometer (längere Strecken etwa nach China oder in die USA): 70,83 Euro pro Person und Reise statt 56,91 Euro

Ausschließlich Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet habe und keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, sowie Reisende, die zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken fliegen, sind von der Ticketsteuer befreit.

Zudem gilt: Wer seinem Namen als Frühbucher*in alle Ehre macht und längst ein Flugticket gekauft hat, hat Glück. "Es besteht keine rechtliche Möglichkeit seitens der Luftfahrtunternehmen und der Tourismuswirtschaft, die Differenz in der Steuerhöhe bei bereits verkauften Tickets oder Pauschalreisen vom Passagier rückwirkend einzufordern", erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), gegenüber der "WirtschaftsWoche".

Gut zu wissen! Im Video verraten wir dir, für welche Mängel im Urlaub es Geld zurückgibt:

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