Wichtige Frage

Schwanger: Wann sollte ich meinen Arbeitgeber informieren?

Wenn du ein Baby erwartest, dann ist das ein Grund zur Freude! Doch zum Glück der werdenden Eltern gesellt sich die wichtige Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, dem Chef davon zu berichten?

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Eine Schwangerschaft ist meist eine schöne Nachricht, zumindest für die Eltern. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt für die werdende Mutter, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren? Im Artikel erfährst du mehr.

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Schwanger: Wann den Arbeitgeber informieren?

Du bist schwanger? Glückwunsch, das ist eine tolle Nachricht. Aber wie so oft sind schöne Nachrichten auch mit einigen Fragen verbunden. Zum Beispiel der, wann du den Arbeitgeber am besten über deine Schwangerschaft informieren solltest.

Hier fließen verschiedene Faktoren mit ein. Zu allererst solltest du wissen, dass der Zeitpunkt dir überlassen ist, wann du deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzt, dass du ein Kind erwartest.

Im Mutterschutzgesetz steht zwar: „Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist“, ein genauer Zeitrahmen ist damit aber nicht vorgegeben. Denn, und da sind sich auch Rechtsexperten einig: Sollen heißt nicht müssen. Eine Strafe bringt dir deine Verschwiegenheit nicht ein.

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Wann sollte ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin?

Du musst also gar nichts sagen, aber einfach so zu tun, als sei nichts, ist über einen längeren Zeitraum sicherlich nicht die beste Taktik, denn schließlich kann man deinen Babybauch ja auch mit der Zeit sehen – und auch auf den Arbeitgeber kommen einige Arbeitsschritte zu, die nicht von heute auf morgen erledigt sind. Daher sollte die Frage, wann du als Arbeitnehmerin deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, gut durchdacht sein. Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber unbedingt vor den Kollegen informiert sein.

Ein guter Zeitpunkt für das Gespräch mit deinem Chef bietet sich nach 12 Wochen, denn dann ist die kritische Anfangsphase der Schwangerschaft im Regelfall überstanden. Dann gilt es, einen geeigneten Zeitpunkt für ein Gespräch zu finden. Am besten vereinbarst du ein Vier-Augen-Gespräch mit deinem direkten Vorgesetzten.

Der Vorgesetzte darf Dritte nicht darüber in Kenntnis setzen, dass du schwanger bist, muss allerdings die Arbeitsbehörde informieren, da du nun unter anderem unter besonderem Kündigungsschutz stehst. Selbst, wenn dir eine Kündigung vor dem Gespräch ins Haus flattert, hast du noch zwei Wochen Zeit, deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Ein weiterer Vorteil: Für Untersuchungen in der Schwangerschaft muss dich dein Arbeitgeber freistellen.

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Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren: Vorbereitung hilft

Sollte ein Termin aus Gründen nicht möglich sein, ist es besser, einen Tag zu wählen, an dem nicht allzu viel Stress herrscht. Denn wie dein Chef reagiert, hängt nicht nur von seiner grundsätzlichen Art ab, sondern auch davon, wie viel Stress in der Firma herrscht und wie du auf das Gespräch vorbereitest bist.

Denn die Beantwortung einiger dringlicher Fragen oder solcher, die für den Arbeitgeber wichtig sein könnten, helfen dem Arbeitgeber zu zeigen, dass du dir Gedanken gemacht hast und ihn nicht mit der Tatsache allein lässt.

Denn für den Chef bedeutet die Nachricht, dass du schwanger bist, vor allem Arbeit: du musst ersetzt werden (Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräche, etc.), es müssen Fristen eingehalten oder gesetzt werden – für dich und die Person, die dich ersetzt. Die Person muss eingearbeitet werden, du musst Übergaben vorbereiten, Aufgaben müssen verteilt werden usw.

So manche Vorgesetzte wird sich persönlich für dich freuen, andere wiederum wird die Tatsache, dass du schwanger bist, sichtlich missfallen. Wichtig ist hierbei: Eine Schwangerschaft ist niemals ein Grund, sich rechtfertigen zu müssen oder sich zu schämen. Damit erst gar nicht eine unangenehme Situation entsteht, bereitest du vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber – wenn möglich gut informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Mutterschutzgesetz) – am besten die folgenden Informationen vor:

  • errechneter Geburtstermin
  • daraus resultierend der Beginn und Ende des Mutterschutzes
  • bestehende Urlaubsansprüche
  • geplante Dauer der Elternzeit
  • Wer könnte dich ersetzen?
  • Einarbeitung und Übergabe
  • Rückkehr

Es ist letztlich deine Sache, wie du die Kindererziehung gestalten und wie lange du daheimbleiben möchtest, ob du Teil- oder Vollzeit wiedereinsteigen willst. Für den Arbeitgeber sind diese Information für seine Planung hilfreich, da er auch die Einarbeitungszeit bei deinem Wiedereintritt ins Arbeitsleben frühzeitig beachten kann. Die Abmachungen, die du und dein Arbeitgeber treffen, sollten im Interesse beider Seiten auch schriftlich festgehalten werden. Dann hast du Schwarz auf Weiß, was abgemacht wurde.

Einige Berufe darfst du als Schwangere aber nicht mehr ausüben. Alles, was du über das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft findest du hier.

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