Gesundheit

Arztrezept: Die Bedeutung von Farben, Feldern und Abkürzungen

Arztrezepte gibt es in verschiedenen Farben. Zudem stecken sie voller Kürzel. Wir verraten dir, was das alles bedeutet.

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Rosa, grün, gelb, blau: Was bedeutet die Farbe des Arztrezeptes?

Rosa

  • Rosa Arztrezepte kommen am häufigsten vor. Rosa heißt, es handelt sich um ein Kassenrezept.
  • Die Kosten für die damit verschriebenen Medikamente werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
  • Auf einem Rezept dürfen maximal drei Medikamente verschrieben werden.
  • Das rosafarbene Rezept ist vier Wochen lang gültig (ab Ausstellungsdatum - auf dem Bild unten mit der 9 gekennzeichnet). Auch das Abgabedatum - also der Tag, an dem du das Medikament bei der Apotheke abgeholt hast - wird vom Apotheker auf dem Rezept eingetragen (auf dem Bild unten mit der 14 gekennzeichnet). Fehlt das Ausstellungsdatum, ist das Rezept ungültig.

Blau

  • Blaue Arztrezepte bekommen in der Regel Privatversicherte.
  • Blaue Rezepte bekommen aber gelegentlich auch gesetzlich Versicherte. Wird das verschriebene Medikament nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, ist das Arztrezept ebenfalls blau. Es steht quasi für: Zahl es selbst!
  • Auf einem Rezept dürfen maximal drei Medikamente verschrieben werden.
  • Das blaue Rezept ist bis zu drei Monate lang gültig (ab Ausstellungsdatum).

Gelb

  • Auf gelben Arztrezepten werden Betäubungsmittel oder sehr starke Schmerzmittel verschrieben, die strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegen.
  • Auf einem Rezept dürfen maximal drei Medikamente verschrieben werden.
  • Das gelbe Rezept ist sieben Tage lang gültig (ab Ausstellungsdatum).

Grün

  • Bei grünen Rezepten handelt es sich lediglich um Empfehlungen des Arztes.
  • Es kann beliebig viele Medikamente enthalten.
  • Medikamente auf grünen Rezepten sind nicht verschreibungspflichtig, muss dementsprechend vom Patienten selbst bezahlt werden.
  • Das grüne Rezept ist unbegrenzt gültig.

Das Arztrezept und seine Bedeutung
Das Arztrezept und seine Bedeutung Foto: wunderweib

Wann muss ich beim Medikament zuzahlen?

Ob du etwas zum Medikament zuzahlen musst, kannst du den sogenannten Rezeptstatusfeldern - ganz links auf dem Arztrezept - entnehmen (auf dem Bild mit der 1 gekennzeichnet). Eins dieser fünf Kästchen ist angekreuzt:

Gebührenfrei

  • Du musst den Rezeptanteil (10 Prozent des Verkaufspreises vom Medikament) nicht selbst bezahlen.
  • Liegt der Preis für das Medikament allerdings höher als der (von der Krankenkasse) vorgeschriebene Festbetrag für den Wirkstoff, musst du die Differenz selbst bezahlen.

Gebührenpflichtig

  • Du musst für die Zuzahlung aufkommen. Sie beträgt 10 Prozent des Medikamentpreises. In der Regel ist es auf eine Summe von 5 bis 10 Euro beschränkt, damit chronisch Kranke keine Unsummen für Medikamente zahlen müssen.
  • Den Festbetrag musst du ebenfalls selbst bezahlen.

noctu

  • Ist dieses Kästchen angekreuzt, übernimmt die Krankenkasse den Nachtdienstzuschlag, den die Apotheke verlangt, wenn ein Patient außerhalb der Öffnungszeiten ein Rezept einlösen möchte oder muss.
  • Ist dieses Kästchen nicht angekreuzt, musst du den Nachtdienstzuschlag selbst bezahlen. Er beträgt 2,50 Euro.

Sonstige

  • Soll die Kosten weder die Krankenkasse noch der Patient tragen, kreuzt der Arzt dieses Kästchen an.
  • Das passiert aber nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Bundeswehr, Polizei, die Postbeamtenkrankenkasse oder das Sozialamt dafür aufkommt.

Unfall

  • Dieses Kästchen wird ausgefüllt, wenn das Medikament nach einem Unfall verschrieben wird.
  • In diesem Fall bekommt die Krankenkasse gegebenfalls die Kosten vom Dritten erstattet, z.B. von der Haftpflicht- oder KfZ-Versicherung des Unfallverursachers.

Arbeitsunfall

  • Dieses Kästchen wird ausgefüllt, wenn das Medikament nach einem Unfall verschrieben wird, der in der Arbeitszeit geschehen ist.
  • Ist dieses Kästchen angekreuzt, müssen zusätzliche Angaben gemacht werden: Unfalltag, Betrieb und Arbeitgebernummer müssen notiert werden.
  • Versicherten-Nummer und Kassen-Nummer werden in diesem Fall nicht ausgefüllt.

Welche persönlichen Daten stehen auf dem Arztrezept?

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum sind immer angegeben (auf dem Bild mit der 3 gekennzeichnet).
  • Hinzu kommt die Krankenkasse, bei der du versichert bist (auf dem Bild mit der 2 gekennzeichnet). Auch die Kassen-Nummer (jede Krankenkasse hat ihre eigene) ist auf dem Rezept vermerkt (auf dem Bild mit der 4 gekeinnzeichnet). Ausnahme: Bei Arbeitsunfällen wird hier der Kostenträger der Berufsgenossenschaft eingetragen, da er für diese Kosten aufkommt.
  • Deine zehnstellige Krankenversicherungsnummer muss ebenfalls auf dem Rezept stehen (auf dem Bild mit der 5 gekennzeichnet). Sie bleibt übrigens dein ganzes Leben lang gleich - sogar wenn du die Krankenkasse wechselst.
  • Dein Versichertenstatus ist mit einer dreistelligen Zahl auch auf dem Arztrezept vermerkt (auf dem Bild mit der 6 gekennzeichnet). Die erste Zahl verrät, ob du Familienangehöriger bist (3), Rentnerin (5) oder "einfaches" Mitglied (1). Die zweite Zahl verrät, u.a. ob du z.B. Leistungsempfängerin bist (dann steht da eine 9) . Die dritte Zahl verrät - falls vorhanden - deinen sogenannten DMP-Status (Disease-Management-Programme), wobei eine 1 für Diabetes Typ 2 steht, eine 2 für Brustkrebs, eine 3 für Koronare Herzkrankheit, eine 4 für Diabetes Typ 1, eine 5 für Asthma bronchiale und eine 6 für COPD.
  • Ist der Patient nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) oder dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) anspruchsberechtigt, wird das im dafür vorgesehenen Kästchen mit der Zahl 6 markiert (auf dem Bild mit der 15 gekennzeichnet). Dazu zählen u.a. Kriegsopfer, ehemalige Kriegsgefangene oder Wehrdienstbeschäftigte).

Welche Infos über den Arzt sind auf dem Rezept vermerkt?

  • Auch die Praxis, die dir das Rezept ausgestellt hat, ist darauf vermerkt. Durch die neunstellige Betriebsstättennummer, kurz BSNR (auf dem Bild mit der 7 gekennzeichnet).
  • Auch der Arzt, bei dem du warst, ist auf dem Rezept gelistet. Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR (auf dem Bild mit der 8 gekennzeichnet). Diese neunstellige Nummer wird von der Kassenärztlichen  Vereinigung an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergeben, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Sechs der neun Stellen sind dabei die Identifikationsnummer des Arztes, eine Zahl ist eine Prüfziffer und die zwei verbleibenden Zahlen verraten das Fachgebiet des Arztes. Zum Beispiel stehen 01 und 02 für den Hausarzt, die 06 für den Chirurgen, die 13 für plastische Chirurgie, die 15 für die Frauenheilkunde, die 34 für den Kinderarzt und so weiter. Insgesamt sind 69 Zahlen festgelegt, der Rest (70 bis 98) steht den Kassenärztlichen Vereinigungen zur freien Verfügung. Die Zahl 99 fasst "sonstige Fachgruppen" zusammen.
  • Der Vertragsarztstempel (auf dem Bild mit der 21 gekennzeichnet): Er beinhaltet den Arztnamen, die Facharztbezeichnung, die Praxis-Adresse und seine Betriebsstättennummer
  • Die Unterschrift des Arztes (auf dem Bild mit der 22 gekennzeichnet): ohne seine Unterschrift, ist das Rezept ungültig (!)
  • In dem Kästchen "Sprechstundenbedarf" (auf dem Bild mit der 18 gekennzeichnet), bestellt der Arzt für seine Praxis Medikamente und Verbandmittel
  • Die sogenannte Begründungspflicht (auf dem Bild mit der 19 gekennzeichnet) wird zur Kennzeichnung von der zahnärztlichen Verordnungen verwendet. Zahnärzte tragen in dieses Kästchen eine 1 ein.

Welche Infos über das Medikament sind auf dem Arztrezept vermerkt?

  • Infos über die Medikamenten-Mixtur: Unter der Abkürzung "Rp." (auf dem Bild mit der 10 gekennzeichnet) gab der Arzt dem Apotheker früher Anweisungen, woraus das Medikament zusammengemsicht werden sollte. "Rp" ist die Abkürzung für "recipe" und bedeutet auf Latein "nimm".
  • Der Name des Medikaments steht im Verordnungsfeld (auf dem Bild mit der 12 gekennzeichnet).
  • Infos über das Medikament als Produkt: Der Arzt kann auf dem Rezept vermerken, ob es ein ganz bestimmtes Medikament einer bestimmten Marke sein soll, oder ob es ein "wirkstoffgleiches" Medikament sein kann. Dabei heißt "wirkstoffgleich", dass die Wirkstärke, Packungsgröße und das Anwendungsgebiet mit dem Medikament übereinstimmen muss, was auf dem Rezept genannt ist. Wenn das der Fall sein darf, kreuzt der Arzt "aut idem" an (auf dem Bild mit der 11 gekennzeichnet), zu deutsch: "oder das Gleiche". Da maximal drei Medikamente auf einem Rezept stehen dürfen, gibt es für jedes ein eigenes "aut idem"-Feld.
  • Handelt es sich bei dem verschriebenen Medikament um ein sogenanntes Hilfsmittel, wird das im dafür vorgesehenen Kästchen (auf dem Bild mit der 16 gekennzeichnet) mit einer 7 markiert. Unter "Hilfsmittel" versteht man beispielsweise Hörhilfen. Hilfsmittelverordnungen müssen auf einem extra Rezept stehen, auf der auch die Diagnose vermerkt ist. Diese Rezepte sind 28 Tage lang gültig.
  • Handelt es sich beim dem Medikament um einen Impfstoff, schreibt er in das dafür vorgesehene Kästchen (auf dem Bild mit der 17 gekennzeichnet) eine 8.

Welche Informationen über die Apotheke werden auf dem Rezept vermerkt?

  • Apotheker müssen die rechte Seite des Arztrezepts ausfüllen (auf dem Bild mit der 20 gekennzeichnet). Dazu gehört die Apothekennummern, die Arzneimittelnummer des Medikaments, die Stückzahl des Medikaments ("Faktor"), der Preis des einzelnen Medikaments ("Taxe") und die Gesamtsumme ("Gesamt-Brutto") der Medikamente sowie Zu- und Sonderzahlungen.
  • Zahlen für die Maschinenlesbarkeit der Apotheken-Abrechnungszentren (auf dem Bild mit der 13 gekennzeichnet)

Darf mir jeder Arzt alles verschreiben?

Nein. Fachspezifische Medikamente dürfen nur Fachärzte verordnen, sodass zum Beispiel ein Zahnarzt die Antibaby-Pille nicht verschreiben darf. Übrigens dürfen nur Vertragsärzte Kassenrezepte ausstellen.

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