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Aufgepasst! Hier ist Böllern an Silvester verboten

Böllerfrei statt große Knallerei! Vielerorts ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel verboten.

Aufgepasst! Hier ist Böllern an Silvester verboten
Foto: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie (Symbolbild)
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Mit Raketen, Böllern und Batterien die bösen Geister vertreiben und das neue Jahr begrüßen? Das ist in diesem Jahr in gewissen Stadtgebieten nicht möglich. Erfahre hier, welche Silvester-Regeln gelten.

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Hier bleibt es um Mitternacht still! Dieses bundesweite Böllerverbot greift an Silvester

Der Jahreswechsel naht und damit auch die alljährliche Frage nach den Einschränkungen hinsichtlich Silvesterraketen, Böllern und Batterien. Tatsächlich gilt auch in diesem Jahr gemäß Paragraf 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein allgemeines und vor allem bundesweites Böllerverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern.

Böllerverbot! An diesen Orten darf in der Silvesternacht nicht geknallt werden

Zusätzlich zum allgemeinen Böllerverbot setzen zahlreiche Städte, Kommunen, Gemeinden und Orte auf zeitlich und lokal beschränkte Verbotszonen fürs Zünden und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen:

  • Berlin: Verbotszonen am Alexanderplatz, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee sowie angrenzender Nebenstraßen

  • Hamburg: Verbotszonen rund um die Binnenalster, am Hauptbahnhof, am Harburger Bahnhof und auf dem Rathausmarkt

  • Köln: Verbotszonen in der kompletten Innenstadt (zwischen Rhein und Ringen) und am Kölner Dom

  • München: Verbotszonen auf dem Marienplatz, in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus und auf dem Viktualienmarkt

  • Bremen/Bremerhaven: Verbotszonen am Schnoorviertel, um das Bremer Rathaus, an der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke, auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke, der Teerhofbrücke, am Hauptbahnhof und rund um den Zoo am Meer

  • Nürnberg: Verbotszonen an der Lorenzkirche, der Nürnberger Burg, rund um die Altstadt, der Museumsbrücke, der Fleischbrücke, dem Hauptmarkt, der Sebalduskirche und dem Ölberg

  • Frankfurt: Verbotszonen am Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe sowie am Zoo

  • Stuttgart: Verbotszonen in der Innenstadt und an der Grabkapelle

  • Augsburg: Verbotszonen in der Innenstadt

  • Hannover: Verbotszonen vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor, Bahnhofstraße, dem Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes

  • Regensburg: Verbotszonen in der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels

Hoch die Tassen! Die "Heiße Oma" schmeckt nicht nur an Weihnachten, auch an Silvester ist das Heißgetränk ein absolutes Highlight. Mehr dazu erfährst du im Rezept-Video:

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Artikelbild und Social Media: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie (Symbolbild)