Vinted, Netto-Gehalt, Elterngeld...

Neue Gesetze und Änderungen 2024: Das ändert sich im neuen Jahr für dich!

Neue Gesetze und Änderungen 2024 gibt es sehr viele. Was sich genau tut, erfährst du bei uns.

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Wenn das alte Jahr verabschiedet wird, wird gleichzeitig das neue Jahr eingeläutet. Ob du mit Raketen feierst, dein verängstigtes Tier beruhigst, auf dem Sofa liegst oder einfach schläfst, wirkt sich jedenfalls nicht auf die neuen Gesetze und Änderungen im Jahr 2024 aus. Die kommen, ob du willst oder nicht. Was genau passiert, haben wir für dich recherchiert.

Kleiner Tipp: Über unser Inhaltsverzeichnis (direkt hier drüber) kannst du auch zu den einzelnen Punkten navigieren. Einfach draufklicken.

Neues Gesetz 2024: Grundfreibetrag sorgt für mehr Geld

Das Gehalt, das du im neuen Jahr bekommst, wird etwas höher sein als bisher, denn der Nettolohn steigt für Beschäftigte durch den gestiegenen Grundfreibetrag an. Dieser erhöht sich für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro im Jahr, während Verheiratete nun 23.208 Euro Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer haben. Erst was darüber liegt, wird besteuert.

Änderung 2024: Kinderfreibetrag wird angehoben

Ebenso steigt der Kinderfreibetrag an. Für Verheiratete liegt er statt bei 6.024 Euro ab 1. Januar 2024 bei 6.384 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende gilt die Hälfte von 3.192 Euro pro Kind.

Bürgergeld steigt

Eine Änderung im Gesetz 2024 sorgt dafür, dass es etwas mehr Bürgergeld für Bezugsberechtigte gibt. Die Maßnahme ist verfassungsrechtlich festgezurrt. Die Sätze steigen wie folgt:

  • Erwachsene: von 502 Euro auf 563 Euro

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: von 420 Euro auf 471 Euro

  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: von 348 Euro auf 390 Euro

  • Kinder bis 6 Jahre: von 318 Euro auf 357 Euro

Die Sätze bewegen sich laut Bundesgerichtshof am unteren Rand des Rahmens für die Sicherung des Existenzminimums der Begünstigten und orientiert sich an der Inflation für die wichtigen Lebensbereiche Betroffener, wie bspw. Lebensmittel. Die ins Spiel gebrachte Streichung der Erhöhung von FDP und Union zur Einsparung im Bundeshaushalt ist daher mit der Verfassung kaum vereinbar. Zum Vergleich: Der monatliche Nettolohn bei gesetzlichem Mindestlohn beträgt 2024 bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1.550 Euro.

Änderung im neuen Jahr: E-Rezepte lösen Zettel ab

Wer ab Januar 2024 zum Arzt*zur Ärztin, in die Zahnarztpraxis oder eine psychotherapeutische Einrichtung mit Kassenzulassung kommt, wird eine Änderung im neuen Jahr erleben: der rosa Zettel fürs Rezept hat ausgedient. Das E-Rezept nimmt seinen Platz ein. Um das Rezept via E-Rezept-App einlösen zu können, wird ein PIN der Krankenkasse und eine NFC-fähige Gesundheitskarte gebraucht. NFC bedeutet, dass die Karte kontaktlos nutzbar ist. Das Medikament ist dann über die App auch online bestellbar.

Aber: Falls du beides nicht hast, wird dir das Rezept zunächst weiterhin als QR-Code ausgedruckt, den du in der Apotheke einlösen kannst.

Bald nicht mehr im Umlauf: Das rosafarbene Rezept wird durchs E-Rezept ersetzt. (Themenbild)
Bald nicht mehr im Umlauf: Das rosafarbene Rezept wird durchs E-Rezept ersetzt. (Themenbild) Foto: PS3000/iStock

CO₂-Steuer wird erhöht: Tanken und Heizen wird teurer - Abfall ebenfalls

Wer viel mit dem Auto fährt oder mit Öl heizt, wird es bald merken: die CO₂-Steuer steigt 2024 verteuert den Liter Heizöl um ca. 4,8 Cent. Das heißt aber auch, dass bspw. Sprit ca. 4 Cent teurer wird pro Liter (Benzin ca. 3,6 Cent, Diesel ca. 4 Cent). Der Preis steigt von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO₂, was auch Folgen fürs Heizen mit Öl und Gas hat, wobei der Heizölpreis aufgrund höherer Besteuerung vermutlich etwas mehr steigen wird. Eigentlich sollte der Preis wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine lediglich auf 40 Euro steigen, doch wegen dem Haushaltsurteil des BGH ist die Regierung zum ursprünglichen Plan zurückgekehrt.

Abfall, der in Heizkraftwerken verbrannt wird, fällt ab 2024 ebenfalls unter die CO₂-Steuer. Die Hoffnung ist, dass dieser dadurch eher vermieden wird. Verschont von der Erhöhung bleiben Haushalte, die mit Holzbrennstoffen wie Pellets heizen, aber auch, wenn nachhaltiges Biogas verfeuert wird. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt infolge der Steuer ca. 60 Euro mehr im Jahr für Gas.

Gaspreisbremse fällt weg

Die Gaspreisbremse wird 2024 wegfallen. Das bedeutet Menschen, die mit Gas heizen, neben den 60 Euro fürs CO₂ auch noch durchschnittlich 90 Euro extra im Jahr wegen des Wegfalls der Gaspreisbremse berappen müssen.

Strompreis schießt in die Höhe

Ebenfalls ein Opfer des Haushaltslochs wird der Strompreis im neuen Jahr werden. Ein Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro vom Bund wurde gestrichen, was das Netzentgelt von ursprünglich geplanten 3,19 Cent pro Kilowattstunde auf 6,43 Cent je kWh katapultieren wird, wie die Netzbetreiber sagen. Netzentgelte machen ca. ein Fünftel des Strompreises aus. Experten schätzen ca. 100 Euro Mehrkosten für durchschnittliche Haushalte im Jahr.

Agrardieselhilfe fällt weg - Lebensmittelpreise dürften steigen

Dass sich die Land- und Forstwirtschaft einen Teil ihres Kraftstoffverbrauches zurückholen konnte, soll künftig wegfallen. Das ist ebenso Folge des Haushaltsloches. Bislang wurden dafür rund 440 Millionen Euro ausgegeben. Dass sich die bäuerlichen Betriebe das Geld nicht mehr wiederholen können, dürfte sich letztlich ungünstig auf die Lebensmittelpreise auswirken.

Pfand auf Milch und Milchmixgetränke in Einwegverpackungen

Mal schnell eine Erdbeermilch oder einen Kaffee aus dem Kühlregal schnappen, Deckel auf, runter damit und ab in den nächsten Müll? Das kannst du zwar trotz Änderung 2024 machen, aber du schmeißt damit 25 Cent in die Tonne. Der Grund: Auf sämtliche PET-Flaschen und Getränkedosen muss ab 1. Januar 2024 Pfand gelöhnt werden, um der Müllflut ein für alle Mal Herr zu werden. Dazu gehören dann auch Milch und andere Molkereiprodukte, die bislang von der Pfandregelung ausgenommen waren.

Von der Pfandregelung ab 2024 betroffen: Milch, Kaffee und Kakao in PET und Dose. (Themenbild)
Von der Pfandregelung ab 2024 betroffen: Milch, Kaffee und Kakao in PET und Dose. (Themenbild) Foto: Insan Kamil/iStock

Neues Gesetz im neuen Jahr: Mehr Geld für Blühstreifen

Ist es dir in den vergangenen Jahren aufgefallen, dass an immer mehr Ackerflächen zahlreiche Blumen wachsen? Diese sogenannten Blühstreifen sollen dem Bienensterben entgegenwirken und die Biodiversität fördern.

Davon könnte es in Zukunft noch mehr als bisher geben, denn die Förderungen für das Programm werden erhöht. Für Blühflächen gemäß Ökö-Regelung 1b und 1c soll es durch eine Änderung im neuen Jahr statt 150 Euro/Hektar nun 200 Euro/Hektar als Prämie geben. Bei „vielfältigen Kulturen“ gemäß Öko-Regelung 2 gibt’s statt 45 Euro/ha nun 60 Euro/ha, für die Öko-Regelung 3 (Agroforst) gibt es statt 60 Euro/ha nun 200 Euro/ha. Ebenso soll es auf Äckern weniger Pestizidlast geben, wofür als Anreiz die Öko-Regelung 6 (Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen) mit 150 Euro/ha belohnt wird. Weitere kleinere Anpassungen kommen hinzu, die vor allem dem Einstieg ins Programm erleichtern sollen.

Zu hohe Verdienste auf Kleinanzeigen, Ebay, Vinted & Co.? Das Finanzamt wird sich ab Januar 2024 melden

Wer auf Portalen wie Kleinanzeigen, Ebay, Vinted & Co. gerne Dinge kauft und verkauft, macht das bislang oft am Finanzamt vorbei. Allerdings sind die Portale seit diesem Jahr dazu verpflichtet, alle Privatnutzer*innen den Finanzbehörden zu melden, die

  • mehr als 30 Artikel im Jahr verkaufen oder

  • über 2000 Euro einnehmen.

Das gilt auch für die Vermietung von Wohnraum, Ferienwohnungen, Dienstleistungen wie Handwerk, Verkehrsmittelvermietung, etc., weshalb auch Plattformen wie AirBnB oder Ferienhausmiete.de betroffen sind. Betroffene erwartet also vermutlich bald Post vom Finanzamt.

Ziel sei es aber nicht, private Verkäufer*innen aufzuspüren, sondern gewerbliche Verkäufer*innen zu überführen, die als Privatverkäufer*innen getarnt an der Steuer vorbei kassieren.

Online-Werbung nicht mehr aufgrund persönlicher Vorlieben

Die neuen Gesetze im Jahr 2024 sollen es im Internet und speziell auf Online-Plattformen sicherer machen und u.a. politischen Inhalten schwieriger machen, gezielt dafür anfällige Personen anzusprechen. Das ist eine Folge davon, dass aufgrund sensibler Daten keine Werbung mehr gezielt ausgespielt werden darf. Unter sensible Daten fallen hierbei politische Ansichten, sexuelle Orientierung und ethnische Abstammung. Der „Digital Services Act“ (DAS) gilt ab 17. Februar 2024.

Ein bisschen Karma für 2024 gefällig? Hier geht's zum Jahreshoroskop 2024.

Infrastrukturprojekte – Verwaltungsgerichtsverfahren werden beschleunigt

In den vergangenen Jahren wurde oftmals bemängelt, dass Infrastrukturprojekte in Deutschland aufgrund anhängender Klagen sehr viel Zeit in Anspruch nähmen, bis sie realisiert würden und sich dadurch immer weiter verteuerten. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden, indem Verwaltungsgerichtsverfahren beschleunigt werden sollen. Daher haben große Projekte wie Windkraftanlagen, Bahn- und Straßenbau nun Vorrang vor Gericht. Kleine Mängel sollen auch nicht automatisch mehr zum Baustopp führen.

Einwegplastik & Zigaretten werden wohl teurer

Einwegplastik und andere Dinge, die häufig einfach achtlos als Müll weggeworfen werden, werden vermutlich teurer. Das gilt ebenso für Gegenstände und Dinge wie Pappbecher, Plastiktüten und Zigaretten.

Der Grund für die Teuerung liegt in einer Gebühr, die Hersteller solcher Dinge zahlen müssen, denn die Entfernung des Mülls in Straßen und Parks wird ihnen ab 2024 in Form des Einwegkunststofffondgesetzes in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vermutlich an die Verbraucher*innen weitergereicht.

Selber schuld: Zigaretten werden immer wieder achtlos weggeworfen - und deswegen vermutlich teurer. (Themenbild)
Selber schuld: Zigaretten werden immer wieder achtlos weggeworfen - und deswegen vermutlich teurer. (Themenbild) Foto: JLFCapture/iStock

Ausgleichszahlung für Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten erhöht sich

Hat ein Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter, müssen auch Menschen mit Schwerbehinderung (festgestellter Grad der Behinderung von wenigstens 50) angestellt sein. Wer die gesetzliche Mindestvorgabe von grundsätzlich 5 Prozent nicht einhält, muss künftig eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen.

So ändern sich die Sätze je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz im kommenden Jahr:

  • 3 bis unter 5 Prozent im Jahresdurchschnitt: 140 Euro pro Monat (statt bislang 125 Euro)

  • 2 bis unter 3 Prozent im Jahresdurchschnitt: 245 Euro pro Monat (statt bislang 240 Euro)

  • Über 0 bis unter 2 Prozent im Jahresdurchschnitt: 360 Euro pro Monat (statt bislang 320 Euro)

  • 0 Prozent: 720 Euro im Monat

Änderung 2024: Pflegeleistungen werden erhöht

Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland werden in Deutschland von Angehörigen oder Pflegekräften im Eigenheim gepflegt. Eine Änderung im Jahr 2024 sorgt dafür, dass die Pflegesachleistungen erhöht werden für Menschen, die Pflegegrad 2 bis 5 haben. Dazu gehören bspw. Haushaltshilfe, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und körperbezogene Pflegemaßnahmen.

Die monatliche Leistung der Pflegekasse sieht ab 1. Januar 2024 so aus:

  • Pflegegrad 1: keine Leistung

  • Pflegegrad 2: 760 (statt 724 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro (statt 1.363 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro (statt 1.693 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro (statt 2.095 Euro)

Einkommensgrenze beim Elterngeld wird gesenkt

Die Einkommensobergrenze beim Elterngeld wird Ende März 2024 von 300.000 Euro im Jahr pro Haushalt auf 200.000 Euro gesenkt. Die nächste Senkung folgt erst bis Ende März 2025.

Neues Gesetz im Jahr 2024: Sammelklagen

Sammelklagen werden für Verbraucherschutzorganisationen erleichtert. Diese kann kollektiv für die Betroffenen Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzansprüche erstreiten. Für eine Sammelklage müssen wenigstens 50 Verbraucher*innen betroffen sein. Zudem können sich betroffen laut Verbraucherzentrale auch noch bis 3 Wochen nach Ablauf der mündlichen Verhandlung ins Klageregister eintragen.

2024 ist ein Schaltjahr

Das Jahr 2024 ist ein Schaltjahr. Deswegen ist nächstes Jahr mal wieder ein 29. Februar im Kalender und einige Personen können endlich wieder mal an ihrem echten Geburtstag eine Feier machen. Außerdem verschieben sich alle Tage ab diesem Extratag bis zum 28. Februar 2024 um einen Wochentag weiter als sonst. Heiligabend und Silvester sind dieses Jahr beispielsweise an einem Sonntag, 2024 allerdings an einem Dienstag und 2025 wieder im normalen Rhythmus an einem Mittwoch.

Brutabbruch männlicher Hühnerembryos ist ab Tag 7 untersagt

Ab Januar 2024 ist es untersagt, die Bebrütung von Eiern mit männlichen Hühnerembryos ab Tag 7 nach Geschlechtsbestimmung abzubrechen.

Neue Grenzwerte bei Trinkwasser

Trinkwasser aus deutschen Wasserleitungen gilt als besonders sauber. Dennoch sehen die Gesetzgeber*innen Verbesserungsbedarf und haben für 2024 neue Grenzwerte fürs Trinkwasser beschlossen. Ab 12. Januar 2024 wird der zulässige Gehalt der Chemikalie Bisphenol A um das 20.000-fache auf 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht am Tag gesenkt.

Änderung im Jahr 2024: Neuregelungen bei Ausweisdokumenten

Das Ausweiswesen soll effizienter werden, weswegen Prozesse innerhalb der Behörde gestrafft wurden. Für dich ist es gut zu wissen, dass du deinen Personalausweis ab 2024 nicht mehr vor Ort abholen musst – er wird dir postalisch zugesandt. Zudem können Änderungsanträge mit der notwendigen Authentifizierung deiner Person künftig online gemacht werden. Das digitale Zeitalter kriecht so langsam auch in deutschen Behörden ein.

Weitere Änderung: Wer durch Tatsachen verdächtig ist, im Ausland kriminelle Handlungen – insbesondere sexuellen Missbrauch von Kindern - zu begehen, dem kann eine Passbeschränkung im Reisedokument hinterlegt werden.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Im Zuge der Passreform wird auch der Kinderreisepass abgeschafft. Als Ersatz kommt der Reisepass mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer. Die gleiche Gültigkeitsdauer haben ab dem neuen Jahr auch Personalausweise für Kinder. Wenn du nächstes Jahr mit den Kindern verreisen willst, ist die rechtzeitige Beantragung wichtig: die Dauer für die Ausstellung des Reisepasses beträgt im Moment ca. 4 bis 6 Wochen.

Nebenkostenprivileg wird abgeschafft! Kabel-TV muss nicht mehr bezahlt werden, wenn…

Wenn Hauseigentümer*innen Verträge für Kabel-TV für alle Parteien via Massenvertrag abschließen und die Kosten auf die Mieter*innen umlegen, muss das auch bei Nichtnutzung des Anschlusses bezahlt werden. Das wird über das Nebenkostenprivileg geregelt. Das wird allerdings zum 30. Juni 2023 endgültig abgeschafft.

Das bedeutet, dass du dir die Empfangsart frei auswählen kannst, was angesichts zahlreicher Angebote sicherlich für viele eine realistische Option ist. Während laufende Kabelverträge sich laut Einschätzung der Verbraucherzentrale um 2-3 Euro verteuern würden, könnten neue Verträge für 8-10 Euro im Monat abgeschlossen werden – bei einem vermutlich deutlich breiteren Angebot.

Für Eigentümer*innen bedeutet das, dass die Eigentümerschaft des Hauses den Vertrag per Sonderkündigungsrecht bis 30. Juni nach Abstimmung beenden kann. Ansonsten laufen die Verträge weiter, können aber nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter*innen umgelegt werden.

Für ALG-II-Empfänger*innen wird es in manchen Fällen allerdings zu Mehrkosten kommen, das Fernsehen muss über den Regelsatz bezahlt werden. Die Kosten fürs Kabel-TV werden aktuell nur übernommen, wenn sie über die Nebenkosten ablaufen. Da dies allerdings gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und Menschen, die diese Option aufgrund fehlender Sammelverträge nicht haben, benachteiligt, wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft.

Neues Heizungsgesetz tritt 2024 in Kraft

Es war lange umstritten, doch nun ist es in modifizierter, abgeschwächter Form bald da: das Heizungsgesetz. Letztlich bedeutet das: in Neubaugebieten müssen ab 01.01.2024 Heizungen eingebaut werden, die mindesten mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsbauten gilt die Regelung, sobald Gemeinden Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Für große Gemeinden gilt hier spätestens Mitte 2026, für kleine Mitte 2028.

Als Härtefallregelung gilt, dass Menschen ab 80 Jahre im Havariefall ausgenommen sind, wenn sie ein Gebäude mit bis zu 6 Wohnungen selbst bewohnen. Ebenso fällt diese Gruppe beim Austausch von Etagenheizungen aus dem Gesetz, sofern sie die Wohnung selbst bewohnt.

Weitere Informationen auf häufige Fragen stellt das Wirtschaftsministerium auf seiner Webseite parat.

Mindestlohn steigt

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn an. Ab dem 01. Januar gibt es in vielen Branchen statt 12 Euro 12,41 Euro pro Stunde. Dieser gilt für alle Beschäftigten, also auch Minijobber*innen. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt somit um 18 Euro auf 538 Euro im Monat bzw. 6.456 Euro im Jahr an.

Mindestunterhalt steigt an

Der Mindestunterhalt für Kinder wird zum neuen Jahr 2024 gemäß der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Es wird erwartet, dass die Unterhaltszahlungen um etwa 9 Prozent erhöht werden, allerdings ist die Tabelle gegenwärtig (12.12.23) noch nicht veröffentlicht.

Versicherungen werden teurer

Eine Änderung im Jahr 2024 hat es so richtig in sich: Versicherungen verschiedener Couleur werden teurer. Durch die Inflation gestiegene Reparaturpreise sorgen dafür, dass die Prämien für KFZ-Versicherungen um mindesten 10 Prozent steigen werden. Wenn der Preis steigt, hast du ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht.

Ebenso ist die Inflation ein Grund dafür, dass die Hausrats- und Gebäudeversicherungen teurer werden. Allerdings sind die Folgen der verheerenden Ahrtalflut ein weiterer Grund für die neuerlichen Teuerungen. Wird der Klimawandel nicht entschieden bekämpft, dürften die Preise aufgrund zu erwartender Katastrophen hier weiter steigen.

Was sich in puncto Auto noch so alles tut, erfährst du hier:

Änderung im Jahr 2024: Mehrwertsteuer in Gastro & einigen Kitas sowie Schulen steigt

In den Medien wird immer wieder darüber berichtet und auch die Politik war sich lange uneins, aber: die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt von der Corona- und energiekrisenbedingten Senkung auf 7 Prozent auf den alten Wert von 19 Prozent. Das heißt, dass das Essen in Restaurants & Co. vermutlich deutlich teurer wird.

Außerdem erhöht sich auch der Mehrwertsteuerpreis in Kitas und Schulen, wenn das Essen von einem Cateringservice geliefert und von dessen Personal ausgegeben wird. Wird die Ausgabe übernommen oder das Essen intern zubereitet, entfällt die Steigerung und die Mehrwertsteuer bleibt bei 7 Prozent. Oftmals werden aber Kosten über einem Richtwert vom Träger übernommen – das heißt also, dass bspw. die Ausgaben im kommunalen Haushalt steigen, aber nicht bei den Eltern.

Porto erhöht sich bei der Deutschen Post

Die Deutsche Post knöpft sich mal wieder das Porto vor und erhöht es, allerdings nicht für klassische Briefe oder Pakete. Betroffen sind dieses Mal Bücher- und Warensendungen. Für die „Bücher- und Warensendung 500“ werden künftig 30 Cent mehr fällig, insgesamt also 2,25 Euro statt 1,95 Euro. Die „Bücher- und Warensendung 1000“ wird ebenfalls um 30 Cent teurer und kostet ab Januar 2024 2,55 Euro statt 2,25 Euro. Die große Zahl bezeichnet das Maximalgewicht der Sendung.

Ein Buch an Opi schicken? Wird 2024 durch eine Portoerhöhung teurer. (Themenbild)
Ein Buch an Opi schicken? Wird 2024 durch eine Portoerhöhung teurer. (Themenbild) Foto: Dobrila Vignjevic/iStock

Amazon-Weihnachtsgeschenke können bis 31. Januar zurückgesendet werden

Wie jedes Jahr kaufen auch heuer wieder viele Menschen ihre Weihnachtsgeschenke bequem auf Amazon, um sich selbst etwas weniger Stress zu machen. Weil die aber nicht immer so gut ankommen, bietet der US-amerikanische Weltkonzern wie jedes Jahr ein verlängertes Rückgaberecht bis 31. Januar 2024 an für (fast) all jene Produkte, die bis zum 23. Dezember 2023 bestellt werden. Das ist natürlich für viele ein weiteres Kaufargument, allerdings solltest du nicht blind shoppen und bei jedem Produkt genau nachschauen, ob die Option auch wirklich dafür gilt – denn es gibt einige Ausnahmen.

25 Jahre Amazon, 25 Bücher: Welche Bestseller haben uns am meisten begeistert?

Alte Führerscheine laufen ab

Das Leben ist ein steter Fortgang, in welchem Altes geht und Neues kommt. Im Jahr 2024 neu wird für manche Menschen der Führerschein, denn alte Modelle laufen bald ab. Wer zwischen dem 1.1.1959 und dem 31.12.1970 geboren wurde, muss bis 19. Januar 2024 seinen Führerschein in den EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht haben. Die alten Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 sind danach nicht mehr gültig.

Wer im PKW erwischt wird, zahlt 10 Euro Verwarnung, LKW-Fahrer*innen und Busfahrer*innen begehen allerdings eine Straftat, wenn sie mit dem alten Lappen unterwegs sind. Die Kosten betragen etwa 26 Euro. Allerdings ist die Wartezeit sehr lange, weswegen ein Termin besser bald gemacht werden sollte. Zudem muss ein biometrisches Passfoto mitgebracht werden.

Gmail sieht künftig anders aus

Wenn du das Google-eigene Mailprogramm Gmail nutzt, wirst du vielleicht schon bald deine gewohnte Ansicht des Programms nicht mehr nutzen können. Warum? Der Konzern stampft die altbekannte HTML-Ansicht ein. Dann wird das Programm nur noch in der gängigen Standardansicht angezeigt. Diese Änderung ist vor allem bei der Nutzung eines älteren Browsers bzw. PCs, Handys oder Laptops relevant.

Neues Gesetz 2024: Extra Einreisegebühr in Indonesien für Bali

Bali ist Trendreise-Ziel und der Sehnsuchtsort vieler Menschen – auch in Deutschland. Das schon hohe Aufkommen an Tourist*innen ist in den letzten Jahren nochmals gesteigert worden, vor allem durch Influencer*innen. Doch abseits der Hotspots gibt es auch noch ein wenig ursprünglichere Ecken zu entdecken. Ganz egal, wo du auf Bali hinreisen willst: die Reise wird so oder so teurer werden.

Das liegt nicht an den allgemein steigenden Preisen, sondern an einer Einreisegebühr für Bali, die Indonesien per neuem Gesetz 2024 einführt. Daher muss bei der Einreise auf der indonesischen Insel am Flughafen oder per Schiff nach der Ankunft eine Gebühr von ca. 9 Euro bezahlt werden, zusätzlich zu den 30 Euro für das „Visa on Arrival“. Das Geld soll in den Schutz der Natur und für die Kultur der Insel investiert werden. Die Quittung und ein Aufkleber müssen bis zur Abreise von Bali aufbewahrt werden.

Die Gebühr dürfte mit den angekündigten harten Maßnahmen der Regionalregierung zusammenhängen, die mit dem vermehrt respektlosen Verhalten von Tourist*innen zusammenhängt. Dieses hatten in den vergangenen Monaten immer wieder für Schlagzeilen, einige Reisende wurden nach Nacktfotos an heiligen Stätten sogar ausgewiesen. Die Regierung möchte Bali daher eine Abkehr vom bisherigen Image als Ballermann Australiens und ein hochwertiges Reiseziel für qualitätsbewusste, anspruchsvolle Reisende werden, die die einheimische hinduistische Kultur respektieren.

Uluwatu-Tempel auf den balinesischen Klippen im Süden der Insel: Bald wird die Reise 9 Euro teurer. (Themenbild)
Uluwatu-Tempel auf den balinesischen Klippen im Süden der Insel: Bald wird die Reise 9 Euro teurer. (Themenbild) Foto: R.M. Nunes/iStock

Rübsamen schließt mehrere Geschäfte wegen Insolvenz

Die Modekette Rübsamen schließt einige ihrer Geschäfte wegen Insolvenz Ende Januar 2024. Betroffen sind die Filialen in Weilheim, Aichach, Schrobenhausen und der Partner-Store in Friedberg.

Microsoft 365: Browsererweiterung für Chrome fällt weg – nur in Edge bleibt sie

Die Benutzer*innen von Microsoft 365 müssen sich am 15. Januar 2024 auf eine Änderung einstellen, denn die Browsererweiterung des Produkts wird im neuen Jahr eingestellt. Das betrifft den beliebten Browser Chrome. Im Edge-Browser bleibt die Funktion allerdings erhalten. Betroffen sind von der Maßnahme rund 7 Millionen Menschen.

Ritter Sport führt Duo ein

Die Schokoladenmarke Ritter Sport führt im Januar das Produkt „Duo“ ein. Das sind große Tafeln bis 218 Gramm Gewicht, die zwei verschiedene Sorten enthalten werden. Es wird eine UVP von 3,29 Euro aufgerufen.

Änderung: Ab Januar 2024 Drosselung im Stromnetz möglich

Im Januar 2024 gibt es eine Änderung beim Stromnetz. Betreiberfirmen dürfen bei Überlastung des Netzes die Einspeisung von Wärmepumpen und E-Ladestationen aktiv begrenzen. Diese sind allerdings weiterhin nutzbar. Der normale Strom im Haushalt ist davon nicht betroffen.

Artikelbild und Social Media: MarianVejcik/iStock (Themenbild)