Was ist auf dem Balkon erlaubt? Grillen?
Die klassische Frage: Ist es erlaubt, auf dem Balkon zu grillen? Die einfache Antwort: Jein!
Grundsätzlich ist das Grillen auf Balkon und Terrasse erlaubt, außer es wird im Mietvertrag ausdrücklich untersagt.
Aber selbst wenn das Grillen auf dem Balkon laut Mietvertrag erlaubt sein sollte, gibt es noch Einschränkungen. Wenn beim Grillen zum Beispiel übermäßig viel Rauch oder Ruß in die Nachbarswohnungen kommt - was auf dem Balkon schnell passieren kann - verstößt das gegen das Immissionsschutzgesetz und gefährdet die Gesundheit Ihrer Nachbarn.
Das Thema Grillen auf dem Balkon ist ein häufiger Grund zum Streiten unter Nachbarn, zu dem es viele Gerichtsurteile gibt. Das Landgericht München verweist auf die "Wesentlichkeitsgrenze", wonach zwischen April und September nur einmal pro Monat grillen erlaubt ist. Aber auch hier gilt: Heizen Sie Ihrem Grill nicht so sehr ein, dass die Feuerwehr kommt oder der asthmakranke Nachbar ins Krankenhaus eingeliefert werden muss.
Einfacher: Nehmen Sie einen Elektrogrill! Nicht so romantisch, raucht aber nicht so stark und schmeckt trotzdem!
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