Was bedeutet "besenrein"?

Besenrein: Was bedeutet das bei der Wohnungsübergabe?

Was musst du bei der Übergabe einer Wohnung beachten, wenn im Vertrag "besenrein" angegeben ist? Wir klären, was du konkret machen musst und was nicht. 

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Wer schon einmal umgezogen ist, oder eine Ferienwohnung angemietet hat und diese anschließend "besenrein" verlassen musste, kennt das Problem: Was bedeutet das eigentlich? Worauf du achten musst, was du reinigen musst - und was nicht - liest du hier. 

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Was bedeutet "besenrein" bei der Wohnungsübergabe?

Der Begriff "besenrein" kann so verschieden ausgelegt werden, dass nun sogar der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gesprochen hat, demnach "besenrein" bedeutet: "Die Verpflichtung zur besenreinen Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen“ (Az.: VIII ZR 124/05).

Reperaturen oder Streicharbeiten sind also nicht gefordert, dabei sollten sich die Mieter aber auch immer am Mietvertrag orientieren - also an dem, was vertraglich festgelegt worden ist. Kommen dir die Forderungen falsch oder überzogen vor, solltest du deinen Vertrag durch den Mieterschutzbund prüfen lassen. Schließlich möchtest du keinen Ärger mit dem Vermieter und auch deine Kaution nicht auf's Spiel setzen.

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Darauf musst du beim Auszug achten

Laut Bundesgerichtshof, reicht es mit einem Besen durchzufegen, um grobe Staubablagerungen zu beseitigen, doch einige Dinge sollten trotzdem beachtet werden. Wir haben eine Auflistung für dich, woran du dich beim Auszug halten solltest: 

  • Die Fenster putzen musst du nicht, außer es befinden sich dort Klebereste von z.B. Aufklebern
  • Der Boden muss nicht sorgfältig gewienert und gebohnert werden: Fegen genügt
  • Bei Teppichböden genügt es diese abzusaugen, sofern kein grober Dreck vorhanden ist
  • Dübellöcher dürfen bleiben, sofern es sich um eine für Wandbefestigungen notwendige Anzahl handelt (BGH; VIII ZR 10/92).
  • Unkraut auf dem Balkon muss der Mieter nicht entfernen
  • Die Einbauküche kann abgefegt oder abgewischt werden

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Raucherwohnung: Was bedeutet in diesem Falle "besenrein"?

Grundsätzlich gehört das Rauchen laut BGH zum "vertraglichen Gebrauch der Mietsache". Also muss auch der Raucher seine Wohnung "nur" besenrein übergeben, außer: Der Mietvertrag enthält eine rechtswirksame Klausel zu diesem Thema. Dann müssen in den meisten Fällen, sogar die Wände gestrichen werden und sonstige Nikotinspuren (wie etwa im Teppich oder Vorhängen) beseitigt werden.

Vorsicht: Exzessives Rauchen kann sogar zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters führen. Das kann passieren, wenn die Rauchspuren nicht mehr durch Malerarbeiten beseitigt werden können. 

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